JOST Werke AGNeu-IsenburgWKN JST400
|
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, Diese Unterlagen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung zugänglich. Sie werden auch während Der vom Vorstand am 16. März 2022 aufgestellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr |
||||||||||||||
2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
Bei Annahme des Beschlussvorschlags gilt für die Auszahlung der Dividende Folgendes: In Übereinstimmung mit § 58 Absatz 4 Satz 2 AktG erfolgt die Auszahlung der Dividende |
||||||||||||||
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern |
||||||||||||||
4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern |
||||||||||||||
5. |
Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts Aufgrund der Änderung des Aktiengesetzes durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer, die
abrufbar. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften |
||||||||||||||
6. |
Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat der JOST Werke AG Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 95 AktG in Verbindung mit § 10 Abs. 1 der Satzung Mit Beendigung der am 5. Mai 2022 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung endet Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen in den Aufsichtsrat der JOST Werke
Die Wahl erfolgt für den Zeitraum ab Beendigung der Hauptversammlung am 5. Mai 2022 Für die Zeit ab Wirksamwerden der Umwandlung in eine SE wird unter Tagesordnungspunkt Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Wahlen Die Wahlvorschläge stützen sich auf die Empfehlung des Präsidial- und Nominierungsausschusses Ziele und Kompetenzprofil wurden vom Aufsichtsrat im Dezember 2020 gemäß den Empfehlungen
zugänglich ist. Über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung und Abschlussprüfung verfügen Nach Einschätzung des Präsidial- und Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats und Die Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sowie die Lebensläufe der Kandidaten, aus
abrufbar. |
||||||||||||||
7. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses – der |
||||||||||||||
8. |
Umwandlung der JOST Werke AG in eine Europäische Gesellschaft (Societas Europaea, Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, wobei gemäß § 124 Abs. 3 Satz
Der Umwandlungsplan nebst der als Anlage beigefügten Satzung ist im Abschnitt „II. |
||||||||||||||
9. |
Wahlen zum ersten Aufsichtsrat der JOST Werke SE Mit Wirksamwerden der unter Tagesordnungspunkt 8 dieser Hauptversammlung vorgeschlagenen Der Aufsichtsrat der JOST Werke SE besteht gemäß Art. 40 Abs. 2 und Abs. 3 SE-VO in Zur Wahrung der Ämterkontinuität werden dieselben Personen zur Wahl in den ersten Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen als Mitglieder des ersten Aufsichtsrats
Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Eintragung der unter Tagesordnungspunkt Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Wahlen Für weitere Angaben zu den Kandidaten wird auf die Ausführungen bei Tagesordnungspunkt |
II. Informationen
Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1
Von der Einberufung der Hauptversammlung an sind die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten
Unterlagen auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse
http://ir.jost-world.com/hv
abrufbar. Sämtliche Unterlagen werden auch während der ohne physische Präsenz der
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung durchgeführten
Hauptversammlung am 5. Mai 2022 dort abrufbar sein.
Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 5: Vergütungsbericht
Von der Einberufung der Hauptversammlung an ist der unter Tagesordnungspunkt 5 genannte
Vergütungsbericht auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse
http://ir.jost-world.com/hv
abrufbar.
VERGÜTUNGSBERICHT 2021
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der JOST Werke AG berichten gemäß § 162 Aktiengesetz
(AktG) über die im Geschäftsjahr 2021 gewährte und geschuldete Vergütung für die gegenwärtigen
und früheren Mitglieder vom Vorstand und Aufsichtsrat. Die Berichterstattung richtet
sich erstmals nach den neuen Vorgaben gemäß § 162 Aktiengesetz (AktG), die durch das
Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) neu eingeführt
wurden.
DAS VERGÜTUNGSSYSTEM DES VORSTANDES UND DESSEN ANWENDUNG AUF DAS GESCHÄFTSJAHR 2021
ARUG II enthält neue Regelungen zur Vorstandsvergütung, die zum ersten Mal im Geschäftsjahr
2021 umzusetzen waren. Nach Vorbereitung durch den Präsidial- und Nominierungsausschuss
hat der Aufsichtsrat gemäß §§ 87 Abs. 1, 87a Abs. 1 AktG ein neues Vergütungssystem
für den Vorstand im Geschäftsjahr 2021 beschlossen, das von der Hauptversammlung am
6. Mai 2021 gebilligt wurde
https://ir.jost-world.com/verguetung
Das von der Hauptversammlung gebilligte Vergütungssystem entspricht den Anforderungen
des ARUG II. Es orientiert sich ebenfalls an den Empfehlungen des Deutsche Corporate
Governance Kodex in seiner neuen Fassung vom 16. Dezember 2019 und entspricht diesen
Empfehlungen mit bestimmten Ausnahmen, die in der Entsprechenserklärung der Gesellschaft
erläutert werden. Entsprechenserklärung
Die laufenden Vorstandsdienstverträge wurden nach dem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
geltenden Vergütungssystem („bisheriges Vergütungssystem“) abgeschlossen und genießen
Bestandschutz. → Grundzüge des Vergütungssystems des Vorstands im Geschäftsbericht 2020, S. 54ff. Entsprechend weichen die laufenden Vorstandsdienstverträge vom neu beschlossenen
System ab. Die nachfolgende Berichterstattung erfolgt in erster Linie mit Blick auf
das bisherige Vergütungssystem und dessen Beachtung, da die Vorstandsvergütung im
Geschäftsjahr 2021 gemäß den noch geltenden Verträgen im Einklang mit dem bisherigen
Vergütungssystem steht.
Sowohl das bisherige als auch das neue Vergütungssystem für den Vorstand sind darauf
ausgerichtet, die Umsetzung der Unternehmensstrategie zu fördern. Es leistet in seiner
Gesamtheit sowie mit seinen einzelnen Elementen einen wesentlichen Beitrag zur Förderung
und Umsetzung der Unternehmensstrategie, indem es Anreize für eine nachhaltige und
wertorientierte Unternehmensentwicklung setzt und die Belange der Aktionäre, Kunden,
Mitarbeiter, Geschäftspartner, Umwelt und Gesellschaft (Stakeholder) berücksichtigt.
Die Gesamtvergütung jedes Vorstandsmitglieds setzt sich aus festen, erfolgsunabhängigen
und variablen, erfolgsbezogenen Bestandteilen zusammen. Zur festen Vergütung gehören
das Jahresfestgehalt sowie Nebenleistungen (Festvergütung). Die variable, erfolgsbezogene
Vergütung umfasst eine einjährige (Short Term Incentive, STI) und eine mehrjährige
(Long Term Incentive, LTI) Komponente. Um den Leistungsanreiz des Vergütungssystems
zu stärken, besteht der überwiegende Teil der Zielvergütung aus erfolgsbezogenen Komponenten.
Die langfristige Anreizkomponente der erfolgsbezogenen LTI-Komponente übersteigt dabei
die kurzfristige erfolgsbezogene STI-Komponente. Dadurch wird die Erreichung der langfristigen
strategischen Ziele des Konzerns verstärkt honoriert.
Die Angemessenheit der Vergütungsbestandteile wird jährlich durch den Aufsichtsrat
überprüft. Für den externen Vergleich wird zur Beurteilung der Angemessenheit und
Üblichkeit der Vergütung die Vergütung von Vorstandsmitgliedern vergleichbarer Unternehmen
herangezogen. Das Vergleichsumfeld ist neben der Größe der Gesellschaft und der geographischen
Lage insbesondere durch eine Berücksichtigung der Branchenzugehörigkeit geprägt. Auf
eine fixe und statische Definition einer Peer Group hat der Aufsichtsrat bewusst verzichtet,
da der Aufsichtsrat der Auffassung ist, dass eine solche Verknüpfung mit einer fest
definierten Peer Group zu nicht sachgerechten Ergebnissen führen kann.
Der Aufsichtsrat berücksichtigt bei der Beurteilung der Angemessenheit der Vergütung
außerdem die gesellschaftsinternen Verhältnisse. Dabei sieht er angesichts der großen
Heterogenität der Vergütungsstruktur innerhalb des Konzerns von einem förmlichen internen
Vergleich der Vergütung mit einem hierfür fest definierten Führungskreis ab, berücksichtigt
aber die allgemeinen gesellschaftsinternen Vergütungsgepflogenheiten. Die Entwicklung
der Vergütung der Belegschaft, definiert als die Durchschnittsvergütung der Beschäftigten
des Konzerns in Deutschland, wird bei der Beurteilung der Angemessenheit der Vergütung
vom Aufsichtsrat ebenfalls berücksichtigt.
Erfolgsunabhängige Festvergütung
Jedes Vorstandsmitglied erhält ein Jahresfestgehalt, das in zwölf gleichen Raten jeweils
am Ende des Kalendermonats ausbezahlt wird.
Weitere Bestandteile der Festvergütung sind Nebenleistungen, zu denen etwa die Bereitstellung
eines Firmenwagens, der Einbezug in eine Unfallversicherung und ein Zuschuss zur Kranken-
und Pflegeversicherung zählen. Im Wege der Entgeltumwandlung haben die Vorstandsmitglieder
zudem die Möglichkeit zusätzlich zum Jahresfestgehalt für jedes volle Geschäftsjahr
einen Betrag im Wert von 20 % des Jahresfestgehalts für eine private Altersversorgung
zu nutzen. Es bestehen keine weiteren Pensionsansprüche.
Zudem schließt die Gesellschaft für die Vorstandsmitglieder eine angemessene D&O-Versicherung
zur Absicherung eines Vorstandsmitglieds gegen Risiken aus dessen beruflicher Tätigkeit
für die Gesellschaft ab. Gemäß § 93 Abs. 2 AktG beträgt der hierbei vereinbarte Selbstbehalt
10 % des Schadens bis mindestens 150 % der Jahresfestvergütung des jeweiligen Vorstandsmitglieds.
Bei der erfolgsunabhängigen Festvergütung bestehen keine Abweichungen zwischen dem
neu beschlossenen Vergütungssystem und dem bisherigen Vergütungssystem, nach dem die
aktuell bestehenden Vorstandsverträge seinerseits abgeschlossen wurden.
Die Festvergütung soll im Marktumfeld des JOST Konzerns wettbewerbsfähig sein, um
geeignete und kompetente Vorstandskandidaten zu gewinnen, die die Konzernstrategie
von JOST weiterentwickeln und erfolgreich umsetzen. Sie entspricht 100 % der Zielvergütung
für die erfolgsunabhängigen Bestandteile.
Individualisierte Festvergütung der amtierenden Vorstandsmitglieder
In TEUR | Joachim Dürr (CEO) | Dr. Ralf Eichler (COO) | Dr. Christian Terlinde (CFO) | |||
2020 | 2021 | 2020 | 2021 | 2020 | 2021 | |
Festvergütung | 583 | 620 | 388 | 415 | 388 | 415 |
Entgeltumwandlung für Altersfürsorge | 120 | 124 | 80 | 83 | 80 | 83 |
Nebenleistungen | 8 | 6 | 22 | 12 | 6 | 6 |
Summe (feste Bestandteile) | 711 | 750 | 490 | 510 | 474 | 504 |
Der Anstieg der Festvergütung im Geschäftsjahr 2021 gegenüber dem Vorjahr ist überwiegend
darauf zurückzuführen, dass im Geschäftsjahr 2020 alle Vorstandsmitglieder freiwillig
auf 5% der monatlichen festen Vergütung verzichtet haben, um das Unternehmen während
der durch die Coronapandemie verursachte Krise zu entlasten. Diese Vereinbarung bestand
über einen Zeitraum von sieben Monaten, in dem in den deutschen Werken Kurzarbeit
geleistet wurde.
Erfolgsabhängige variable Vergütung
Die variablen, erfolgsbezogenen Vergütungsbestandteile bestehen aus einem kurzfristigen
Anreiz (STI) und einem langfristigen Anreiz (LTI). Die erfolgsabhängige Komponente
orientiert sich sowohl im bisherigen als auch im neuen Vergütungssystem am bereinigten
EBITDA des Konzerns. Anders als das neue Vergütungssystem verfügte das bisherige Vergütungssystem
noch nicht über eine nichtfinanzielle Komponente (ESG-Ziel).
Das zu erreichende bereinigte EBITDA-Ziel wird vom Aufsichtsrat jährlich festgelegt.
Für den Vorstandsvorsitzenden Joachim Dürr (CEO) beträgt die Summe aller erfolgsabhängigen
Komponenten (Gesamtbonus) 0,60 % des tatsächlich erzielten bereinigten EBITDA; für
die Vorstandsmitglieder Dr. Ralf Eichler and Dr. Christian Terlinde beträgt der Gesamtbonus
0,40 % des tatsächlich erzielten bereinigten EBITDA.
Sollte das bereinigte EBITDA in einem Geschäftsjahr nicht mindestens 80 % des vom
Aufsichtsrat festgelegten Ziels betragen, besteht kein Anspruch auf eine variable
Vergütung. Der Gesamtbonus wird, auch wenn die vereinbarten Ziele erreicht sind, nicht
vollständig auf einmal ausgezahlt.
45 % werden als kurzfristige STI-Komponente mit einer Laufzeit von einem Jahr gezahlt.
Das STI soll als Anreiz für die erfolgreiche Umsetzung der jährlichen operativen Konzernziele
dienen, die die Grundlage für den langfristigen Erfolg des Konzerns bilden. Es wird
zwei Wochen nach Feststellung des konsolidierten und testierten Jahresabschlusses
für das abgelaufene Geschäftsjahr ausgezahlt.
Die restlichen 55 % des erfolgsabhängigen Gesamtbonus werden in eine nachhaltige LTI-Komponente
umgewandelt. In Übereinstimmung mit dem bisherigen Vergütungssystem erhalten Joachim
Dürr und Dr. Ralf Eichler gemäß der mit ihnen bestehenden Verträge eine vollständige
Auszahlung der LTI-Komponente, wenn das bereinigte Konzern-EBITDA im darauffolgenden
Geschäftsjahr mindestens das Niveau des bereinigten EBITDA im Bemessungszeitraum erreicht
hat. Dr. Christian Terlinde erhält gemäß dem alten Vergütungssystem die vollständige
Auszahlung der LTI-Komponente, wenn das bereinigte Konzern-EBITDA drei Jahre später
das Niveau des bereinigten EBITDA im Bemessungszeitraum überschritten hat. Eine Verknüpfung
zur Aktienkursentwicklung besteht im bisherigen System noch nicht.
Zielerreichung und Herleitung der erfolgsabhängigen Vergütung 2021
Die im Geschäftsjahr 2021 „gewährte“ und „geschuldete“ Vorstandsvergütung gemäß §
162 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AktG umfasst die Auszahlungen der STI-Komponente für das Geschäftsjahr
2020, die zwei Wochen nach Feststellung des konsolidierten und testierten Jahresabschlusses
2020 im April 2021 geleistet wurden, sowie die Auszahlungen der LTI-Komponente für
das Geschäftsjahr 2019, die ebenfalls im April 2021 gemäß dem bisherigen Vergütungssystem
ausgezahlt worden sind. Diese sind den Vorstandsmitgliedern nach dem hier angewendeten
Begriffsverständnis durch die Feststellung des Jahresabschlusses im März 2021 „geschuldet“
und durch die Auszahlung im April 2021 tatsächlich zugeflossen und damit im Geschäftsjahr
2021 „gewährt“ worden.
Nach dem hier angelegten Begriffsverständnis von § 162 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AktG ist
eine Vergütung
― |
gewährt, wenn und sobald sie tatsächlich zugeflossen ist (also ausgezahlt); |
― |
geschuldet, wenn und sobald sie bereits fällig, aber bislang noch nicht zugeflossenen (also |
Zielerreichung der finanziellen Leistungskriterien
Geschäftsjahr | Leistungs-
kriterium |
Schwellenwert für Gewährung
(80% Zielerreichung) |
Zielwert
(100% Zielerreichung) |
Schwellenwert für max. Gewährung
(200% Zielerreichung) |
Ergebnis | Ziel-
erreichung |
2019 | Bereinigtes EBITDA | 83 Mio. EUR | 104 Mio. EUR | 208 Mio. EUR | 101 Mio. EUR | 97% |
2020 | Bereinigtes EBITDA | 90 Mio. EUR | 112 Mio. EUR | 224 Mio. EUR | 103 Mio. EUR | 92% |
Herleitung der Auszahlung der STI- Komponente aus dem Geschäftsjahr 2020
Vorstand | Zielbetrag (STI)
100% STI 2020 |
Zielerreichung | Auszahlungsbetrag 2021
(STI 2020) |
Joachim Dürr (CEO) | 302 TEUR | 92% | 277 TEUR |
Dr. Ralf Eichler (COO) | 202 TEUR | 92% | 185 TEUR |
Dr. Christian Terlinde (CFO) | 202 TEUR | 92% | 185 TEUR |
Da das erzielte bereinigte EBITDA im Geschäftsjahr 2020 größer als das bereinigte
EBITDA im Jahr 2019 ist, steht den Vorstandsmitgliedern die Auszahlung der LTI-Komponente
aus dem Jahr 2019 zu.
Herleitung der Auszahlung der LTI- Komponente aus dem Geschäftsjahr 2019
Vorstand | Zielbetrag (LTI)
100% LTI 2019 |
Zielerreichung | Auszahlungsbetrag 2021
(LTI 2019) |
Joachim Dürr (CEO) | 257 TEUR | 97% | 249 TEUR |
Dr. Ralf Eichler (COO) | 229 TEUR | 97% | 222 TEUR |
Dr. Christian Terlinde (CFO)* | 229 TEUR | 97% | – |
Lars Brorsen (ehem. CEO) | 430 TEUR | 97% | 416 TEUR |
* Für Dr. Christian Terlinde wird die LTI-Komponente aus dem Geschäftsjahr 2019 im
Geschäftsjahr 2023 ausbezahlt. Er wurde zum 1. Januar 2019 als Vorstand bestellt;
deswegen stehen ihm keine LTI-Auszahlungen aus den Vorjahren zu.
STI- bzw. LTI aus dem Geschäftsjahr 2021 für die Geschäftsjahre 2022 (STI) bzw. 2023/2025
(LTI)
Nach dem hier zugrunde gelegten Verständnis von § 162 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AktG ist weder
das STI noch das LTI, die sich aus der Zielerreichung der finanziellen Leistungskriterien
im Geschäftsjahr 2021 ergeben, „gewährt“ oder „geschuldet“ worden.
Die Darstellung des STI bzw. LTI aus der Zielerreichung der Leistungskriterien im
Geschäftsjahr 2021 in diesem Vergütungsbericht zu zeigen dient ausschließlich dazu,
auf freiwilliger Basis eine möglichst umfassende Transparenz zu schaffen.
Zielerreichung der finanziellen Leistungskriterien
Geschäftsjahr | Leistungs-
kriterium |
Schwellenwert für Gewährung
(80% Zielerreichung) |
Zielwert
(100% Zielerreichung) |
Schwellenwert für max. Gewährung
(200% Zielerreichung) |
Ergebnis | Ziel-
erreichung |
2021 | Bereinigtes EBITDA | 91 Mio. EUR | 113 Mio. EUR | 227 Mio. EUR | 133 Mio. EUR | 118% |
Herleitung der STI-Komponente aus dem Geschäftsjahr 2021
Vorstand | Zielbetrag (STI)
100% STI 2021 |
Zielerreichung | Auszahlungsbetrag
2022 (STI) |
Joachim Dürr (CEO) | 306 TEUR | 118% | 360 TEUR |
Dr. Ralf Eichler (COO) | 204 TEUR | 118% | 240 TEUR |
Dr. Christian Terlinde (CFO) | 204 TEUR | 118% | 240 TEUR |
Herleitung der LTI-Komponente aus dem Geschäftsjahr 2021
Vorstand | Zielbetrag (LTI)
100% LTI 2021 |
Zielerreichung | Auszahlungsbetrag
2023 bzw. 2025 (LTI) |
Joachim Dürr (CEO) | 374 TEUR | 118% | 440 TEUR |
Dr. Ralf Eichler (COO) | 249 TEUR | 118% | 293 TEUR |
Dr. Christian Terlinde (CFO) | 249 TEUR | 118% | 293 TEUR |
Im Geschäftsjahr 2021 gewährte und geschuldete Vergütung der Vorstandsmitglieder
Die folgenden Tabellen zeigen eine individualisierte Übersicht der im Geschäftsjahr
2021 „gewährten“ und „geschuldeten“ Vergütungsbestandsteile und deren jeweiligen relativen
Anteil nach § 162 Abs. 1 Nr. 1 AktG für amtierende und ehemalige Mitglieder des Vorstands.
Demnach enthält die Tabelle,
― |
alle Beträge die den einzelnen Vorstandsmitgliedern im Berichtsjahr tatsächlich zugeflossen |
― |
alle bereits fälligen, aber bislang nicht zugeflossenen (also noch nicht ausgezahlten) |
Konkret handelt es sich dabei um die im Geschäftsjahr ausbezahlte Jahresfestvergütung,
die im Geschäftsjahr angefallenen Nebenleistungen und das im Geschäftsjahr ausbezahlte
Versorgungsentgelt als Bestandteile der erfolgsunabhängigen Komponente, sowie um den
STI aus dem Geschäftsjahr 2020 und den LTI aus dem Geschäftsjahr 2019, die beide im
Geschäftsjahr 2021 ausbezahlt wurden.
Gewährte und geschuldete Vergütung der amtierenden Vorstandsmitglieder
Vorstandsvergütung nach § 162 AktG | Joachim Dürr (CEO) | Dr. Ralf Eichler (COO) | Dr. Christian Terlinde (CFO) | |||||||||
Eintritt: 2019 | Eintritt: 2000 | Eintritt: 2019 | ||||||||||
in TEUR | 2020 | in % | 2021 | in % | 2020 | in % | 2021 | in % | 2020 | in % | 2021 | in % |
Festvergütung | 583 | 64 | 620 | 49 | 388 | 45 | 415 | 45 | 388 | 59 | 415 | 60 |
Entgeltumwandlung Altersfürsorge | 120 | 13 | 124 | 10 | 80 | 9 | 83 | 9 | 80 | 12 | 83 | 12 |
Nebenleistungen | 8 | 1 | 6 | 0 | 22 | 3 | 12 | 2 | 6 | 1 | 6 | 1 |
Erfolgsunabhängige Komponente | 711 | 78 | 750 | 59 | 490 | 57 | 510 | 56 | 474 | 72 | 504 | 73 |
Einjährige variable Vergütung (STI) | 204 | 22 | 277 | 22 | 181 | 21 | 185 | 20 | 181 | 28 | 185 | 27 |
Mehrjährige variable Vergütung (LTI) | – | – | 249 | 19 | 192 | 22 | 222 | 24 | – | – | – | – |
Erfolgsabhängige Komponente | 204 | 22 | 526 | 41 | 373 | 43 | 407 | 44 | 181 | 28 | 185 | 27 |
Gesamtvergütung | 915 | 100 | 1.276 | 100 | 863 | 100 | 917 | 100 | 658 | 100 | 689 | 100 |
Nicht enthalten in vorstehender Tabelle sind das STI aus dem Geschäftsjahr 2021, das
erst im Jahr 2022 mit der Feststellung des diesjährigen Geschäftsberichts 2021 geschuldet
und zwei Wochen später gewährt wird, sowie das LTI für das Jahr 2021, welches erst
2023 bzw. 2025 gewährt wird. Hierfür wird auf die freiwilligen Angaben im vorherigen
Abschnitt „STI- bzw. LTI aus dem Geschäftsjahr 2021 für die Geschäftsjahre 2022 (STI)
bzw. 2023/2025 (LTI)“ sowie den Abschnitt „Einhaltung der maximalen Vergütung“ verwiesen.
Die folgende Tabelle zeigt eine individualisierte Übersicht der im Geschäftsjahr 2021
gewährten (also ausgezahlten) und geschuldeten (also fälligen, aber noch nicht ausgezahlten)
Vergütungsbestandsteile und deren jeweiligen relativen Anteil an der Gesamtvergütung
nach § 162 AktG für ehemalige Vorstandsmitglieder.
Gewährte und geschuldete Vergütung der ehemaligen Vorstandsmitglieder
Vorstandsvergütung nach § 162 AktG | Lars Brorsen (ehem. CEO) | Christoph Hobo (ehem. CFO) | ||||||
Eintritt: 1999 Austritt: 30.09.2019 |
Eintritt: 2016 Austritt: 31.12.2018 |
|||||||
in TEUR | 2020 | in % | 2021 | in % | 2020 | in % | 2021 | in % |
Festvergütung | – | – | – | – | – | – | – | – |
Entgeltumwandlung Altersfürsorge | – | – | – | – | – | – | – | – |
Nebenleistungen | – | – | – | – | – | – | – | – |
Erfolgsunabhängige Komponente | – | – | – | – | – | – | – | – |
Einjährige variable Vergütung (STI) | 340 | 45 | – | – | – | – | – | – |
Mehrjährige variable Vergütung (LTI) | 411 | 55 | 416 | 100 | 192 | 100 | – | – |
Erfolgsabhängige Komponente | 751 | 100 | 416 | 100 | 192 | 100 | – | – |
Gesamtvergütung | 751 | 100 | 416 | 100 | 192 | 100 | – | – |
Einhaltung der maximalen Vergütung
Sowohl im neuen wie auch im bisherigen Vergütungssystem darf der gewährte Gesamtbonus
im jeweiligen Geschäftsjahr das Zweifache der Jahresfestvergütung nicht überschreiten
(Cap).
Für das neue System hat der Aufsichtsrat gemäß § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG zusätzlich
festgelegt, dass die Summe der im Geschäftsjahr aufgewendeten Vergütungsbestandteile
für ein Geschäftsjahr für den Vorstandsvorsitzenden (CEO) 2,5 Mio. EUR und für die
sonstigen Vorstandsmitglieder 1,7 Mio. EUR maximal betragen darf, und mit Blick auf
die im neuen System verlängerte Laufzeit des LTI und dessen Anknüpfung an die Börsenkursentwicklung
einen Zufluss-Cap eingeführt.
Nach dem bisherigen Vergütungssystem dürfen die gesamten erfolgsabhängigen Vergütungskomponenten
nicht die doppelte Jahresfestvergütung des jeweiligen Vorstandsmitglieds überschreiten.
Relevant ist hierfür die aufwandsbezogene Betrachtung, d. h. die Jahresfestvergütung
im Jahr 2021 und die STI- bzw. LTI aus dem Geschäftsjahr 2021, die erst in den Geschäftsjahren
2022 (STI) bzw. 2023/2025 (LTI) dem Vorstand zufließen werden.
Die folgende Tabelle zeigt die maximal mögliche Vergütung für die amtierenden und
ehemaligen Vorstandsmitglieder sowie deren Einhaltung.
Einhaltung der maximalen Vorstandsvergütung im Geschäftsjahr 2021
Gewährte Zuwendungen | Joachim Dürr (CEO) | Dr. Ralf Eichler (COO) | Dr. Christian Terlinde (CFO) | Lars Brorsen (ehem. CEO) | ||||
Eintritt: 2019 | Eintritt: 2000 | Eintritt: 2019 | Austritt: 30.09.2019 | |||||
in TEUR | 2021 | Max. | 2021 | Max. | 2021 | Max. | 2021 | Max. |
Festvergütung | 620 | 620 | 415 | 415 | 415 | 415 | 0 | 0 |
Entgeltumwandlung Altersfürsorge | 124 | 124 | 83 | 83 | 83 | 83 | 0 | 0 |
Nebenleistungen | 6 | 6 | 12 | 12 | 6 | 6 | 0 | 0 |
Erfolgsunabhängige Komponente | 750 | 750 | 510 | 510 | 504 | 504 | 0 | 0 |
Einjährige variable Vergütung (STI) | 360 | 558 | 240 | 374 | 240 | 374 | 0 | 0 |
Mehrjährige variable Vergütung (LTI) | 440 | 682 | 293 | 456 | 293 | 456 | 0 | 0 |
Erfolgsabhängige Komponente | 800 | 1.240 | 533 | 830 | 533 | 830 | 0 | 0 |
Gesamtvergütung | 1.550 | 1.990 | 1.043 | 1.340 | 1.034 | 1.334 | 0 | 0 |
Die Herleitung der hierfür relevanten STI- und LTI-Komponente finden Sie im vorherigen
Abschnitt „STI- bzw. LTI aus dem Geschäftsjahr 2021 für die Geschäftsjahre 2022 (STI)
bzw. 2023/2025 (LTI)“.
Weitere Informationen
Kein Mitglied des Vorstandes hat im vergangenen Geschäftsjahr Leistungen von Dritten
im Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied zugesagt oder gewährt bekommen.
Vorstandsmitglieder erhalten keine Vergütung für die Wahrnehmung von Aufsichtsratsmandaten
innerhalb des JOST Konzerns.
In den laufenden Vorstandsverträgen bestehen in Übereinstimmung mit dem bisherigen
Vergütungssystem keine Regelegungen für einen Compliance- oder Performance Clawback
oder einen entsprechenden Malus. Das neue Vergütungssystem enthält entsprechende Regelungen
für Compliance- oder Performance Clawbacks.
VERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATS
Das Vergütungssystem des Aufsichtsrats, das im § 15 der Satzung geregelt ist, wurde
von der Hauptversammlung am 6. Mai 2021 unverändert bestätigt und gebilligt.
Gemäß § 15 der Satzung erhält jedes Aufsichtsratsmitglied eine jährliche Festvergütung
von 50 TEUR, die nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbar ist. Die Gesellschaft folgt
damit der Anregung G.18 DCGK 2020. Entsprechend der Empfehlung G.17 DCGK 2020 berücksichtigt
das Vergütungssystem zudem den Vorsitz und den stellvertretenden Vorsitz im Aufsichtsrat
sowie die Mitgliedschaft in den Ausschüssen: Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält
die dreifache Festvergütung, folglich 150 TEUR, und sein Stellvertreter das Eineinhalbfache,
also 75 TEUR.
Für die Tätigkeit in Ausschüssen erhält der jeweilige Ausschussvorsitzende zusätzlich
20 TEUR und jedes andere Mitglied des Ausschusses zusätzlich 10 TEUR. Ein Anspruch
auf ein separates Sitzungsgeld besteht nicht.
Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils eines Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat
angehören oder das Amt des Vorsitzenden innehaben, erhalten eine entsprechende anteilige
Vergütung.
Darüber hinaus erstattet die JOST Werke AG den Aufsichtsratsmitgliedern die bei der
Ausübung ihres Mandats entstehenden Auslagen gemäß § 670 BGB sowie die auf die Vergütung
und Auslagen gegebenenfalls zu entrichtende Umsatzsteuer.
Die folgende Tabelle zeigt eine individualisierte Übersicht der im Geschäftsjahr 2021
„gewährten“ und „geschuldeten“ Vergütung und deren jeweiligen relativen Anteile nach
§ 162 Abs. 1 Nr. 1 AktG für amtierende Mitglieder des Aufsichtsrats. Auch hier wird
die gleiche Definition von „gewährten“ und „geschuldeten“ Vergütung verwendet, die
im Abschnitt ‚Im Geschäftsjahr 2021 gewährte und geschuldete Vergütung der Vorstandsmitglieder‘
erläutert und angewandt wurde.
Gewährte und geschuldete Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
in TEUR | 2020 | 2021 | ||||||||||
Mitglieder des Aufsichtsrats | Fixum | in % | Ausschuss-
tätigkeit |
in % | Gesamt | in % | Fixum | in % | Ausschuss-
tätigkeit |
in % | Gesamt | in % |
Manfred Wennemer (Vorsitz: Aufsichtsrat und Nominierungsausschuss) |
150 | 88 | 20 | 12 | 170 | 100 | 146 | 88 | 19 | 12 | 165 | 100 |
Prof. Dr. Bernd Gottschalk (stellvertretender Vorsitz) |
75 | 88 | 10 | 12 | 85 | 100 | 73 | 88 | 10 | 12 | 83 | 100 |
Jürgen Schaubel (Prüfungsausschussvorsitz) |
50 | 71 | 20 | 29 | 70 | 100 | 49 | 72 | 19 | 28 | 68 | 100 |
Klaus Sulzbach | 50 | 83 | 10 | 17 | 60 | 100 | 49 | 83 | 10 | 17 | 59 | 100 |
Natalie Hayday | 50 | 83 | 10 | 17 | 60 | 100 | 49 | 83 | 10 | 17 | 59 | 100 |
Rolf Lutz | 50 | 83 | 10 | 17 | 60 | 100 | 49 | 83 | 10 | 17 | 59 | 100 |
Gesamtbezüge Aufsichtsrat | 425 | 80 | 505 | 415 | 78 | 493 |
Analog zum Vorstand hat auch der Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit im Geschäftsjahr
2020 freiwillig auf 5 % der vertraglich vereinbarten festen Vergütung verzichtet,
um das Unternehmen zu entlasten und einen Beitrag zur Kostensenkung zu leisten. Diese
Vereinbarung bestand über einen Zeitraum von sieben Monaten, in dem in den deutschen
Werken 2020 Kurzarbeit geleistet wurde. Da die Aufsichtsratsvergütung erst nach Ablauf
des Geschäftsjahres gewährt wird, ist der freiwillige Verzicht aus dem Geschäftsjahr
2020 bei der gewährten und geschuldeten Vergütung im Geschäftsjahr 2021 dargestellt.
VERGLEICHENDE DARSTELLUNG DER VERGÜTUNGS- UND ERTRAGSENTWICKLUNG
Die folgende Tabelle stellt die jährliche Veränderung der gewährten und geschuldeten
Vergütung der amtierenden und ehemaligen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder im
Sinne des § 162 AktG gegenüber der jährlichen Ertragsentwicklung der Gesellschaft
und der durchschnittlichen Entwicklung der Arbeitnehmervergütung dar. In Ausnutzung
einer Übergangsregelung des ARUG II bezieht sich die nachfolgende Darstellung auf
die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr; für die kommenden Geschäftsjahre wird der Vergleichszeitraum
dann sukzessive bis auf einen Fünfjahresvergleich anwachsen.
Die Ertragsentwicklung der Gesellschaft wird anhand des bereinigten EBITDA des Konzerns
abgebildet, da das bereinigte EBITDA vom Aufsichtsrat als wesentliche Steuerungsgröße
für den Vorstand festgelegt wurde und entsprechend einen maßgeblichen Einfluss auf
die Höhe der Vorstandsvergütung hat. Darüber hinaus wird nach den gesetzlichen Anforderungen
die Entwicklung des Ergebnisses nach Steuern der Muttergesellschaft JOST Werke AG
als Einzelgesellschaft ebenfalls dargestellt. Hier ist jedoch zu beachten, dass die
JOST Werke AG eine reine Holdinggesellschaft ohne eigenes operatives Geschäft ist
und entsprechend ist die Ertragsentwicklung der Einzelgesellschaft keine geeignete
Kennzahl, um die Ertragslage des Konzerns zu messen.
Für die durchschnittliche Vergütung der Arbeitnehmer wird auf die Angestellten der
deutschen Gesellschaft abgestellt. Die Arbeitnehmervergütung umfasst den Personalaufwand
für Löhne und Gehälter, für Nebenleistungen, für Arbeitgeberanteile zur Versicherung
sowie für etwaige variablen Vergütungsbestandteile, die im jeweiligen Geschäftsjahr
geleistet wurden. Aus technischen Gründen können in der Betrachtung nur Mitarbeiter
und Auszubildende berücksichtigt werden, die vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines
Geschäftsjahres, sprich ein volles Kalenderjahr, bei JOST angestellt waren.
Vergleichende Darstellung der jährlichen Veränderung der Vergütung und der Ertragsentwicklung
2021 vs. 2020
(Veränderung in %) |
|
Amtierende Vorstandsmitglieder | |
Joachim Dürr (Eintritt 1.1.2019) | 40% |
Dr. Ralf Eichler (Eintritt 2000) | 6% |
Dr. Christian Terlinde (Eintritt 1.1.2019) | 5% |
Ehemalige Vorstandsmitglieder | |
Lars Brorsen (Austritt 30.09.2019) | -45% |
Christoph Hobo (Austritt 31.12.2018) | -100% |
Amtierende Aufsichtsratsmitglieder | |
Manfred Wennemer (Vorsitz) | -3% |
Prof. Dr. Bernd Gottschalk (stellvertretender Vorsitz) | -2% |
Jürgen Schaubel | -3% |
Klaus Sulzbach | -2% |
Natalie Hayday | -2% |
Rolf Lutz | -2% |
Entwicklung der Ertragslage | |
Bereinigtes EBITDA des JOST Konzerns | 30% |
Ergebnis nach Steuern der JOST Werke AG (Einzelgesellschaft) | 34% |
Ø Arbeitnehmervergütung in Deutschland
(Vollzeitäquivalente) |
4% |
Der Vorstand der JOST Werke AG
Neu-Isenburg, 16. März 2022
Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des Vergütungsberichts
nach § 162 Abs. 3 AktG
An die JOST Werke AG, Neu-Isenburg
Prüfungsurteil
Wir haben den Vergütungsbericht der JOST Werke AG, Neu-Isenburg, für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 daraufhin formell geprüft, ob die Angaben
nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG im Vergütungsbericht gemacht wurden. In Einklang mit
§ 162 Abs. 3 AktG haben wir den Vergütungsbericht nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung sind im beigefügten Vergütungsbericht in allen wesentlichen
Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden. Unser Prüfungsurteil
erstreckt sich nicht auf den Inhalt des Vergütungsberichts.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs.
3 AktG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung des Vergütungsberichts
nach § 162 Abs. 3 AktG (IDW PS 870) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach dieser
Vorschrift und diesem Standard ist im Abschnitt „Verantwortung des Wirtschaftsprüfers“
unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir haben als Wirtschaftsprüferpraxis die
Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung
in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet. Die Berufspflichten gemäß der
Wirtschaftsprüferordnung und der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer
einschließlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit haben wir eingehalten.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats
Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung
des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen
des § 162 AktG entspricht. Ferner sind sie verantwortlich für die internen Kontrollen,
die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich
der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten
oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Verantwortung des Wirtschaftsprüfers
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob im Vergütungsbericht
in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden
sind, und hierüber ein Prüfungsurteil in einem Vermerk abzugeben.
Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir durch einen Vergleich
der im Vergütungsbericht gemachten Angaben mit den in § 162 Abs. 1 und 2 AktG geforderten
Angaben die formelle Vollständigkeit des Vergütungsberichts feststellen können. In
Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir die inhaltliche Richtigkeit der Angaben,
die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung
des Vergütungsberichts nicht geprüft.
Frankfurt am Main, den 16. März 2022
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Thomas Heck
Wirtschaftsprüfer |
ppa. Samuel Artzt
Wirtschaftsprüfer |
Unterlagen zu Tagesordnungspunkten 6 und 9: Lebensläufe der Kandidaten
a. |
Lebenslauf Prof. Dr. Bernd Gottschalk, wohnhaft in Esslingen, Deutschland, Unternehmensberater, Persönliche Daten:
Beruflicher Werdegang:
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
b. |
Lebenslauf Natalie Hayday, wohnhaft in Frankfurt a.M., Deutschland, Geschäftsführerin Persönliche Daten:
Beruflicher Werdegang:
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
c. |
Lebenslauf Rolf Lutz, wohnhaft in Friedrichshafen, Deutschland, Diplom-Ingenieur Persönliche Daten:
Beruflicher Werdegang:
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
d. |
Lebenslauf Jürgen Schaubel, wohnhaft in Baar, Schweiz, Berater und leitendes Mitglied Persönliche Daten:
Beruflicher Werdegang:
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
e. |
Lebenslauf Dr. Stefan Sommer, wohnhaft in Meersburg, Deutschland, Berater Persönliche Daten:
Beruflicher Werdegang:
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
f. |
Lebenslauf Klaus Sulzbach, wohnhaft in Kronberg im Taunus, Deutschland, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Persönliche Daten:
Beruflicher Werdegang:
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
|
Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 8
17. März 2022
UMWANDLUNGSPLAN
über die formwechselnde Umwandlung der
JOST Werke AG
mit Sitz in Neu-Isenburg
in die Rechtsform einer Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea, SE)
Präambel
(A) |
Die JOST Werke AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Offenbach am Main |
(B) |
Das Grundkapital der JOST Werke AG beträgt gemäß § 4 Abs. 1, 2 der Satzung der JOST |
(C) |
Die JOST Werke AG ist Mutter-Gesellschaft eines weltweit führenden Konzerns auf dem |
(D) |
Unternehmensgegenstand der JOST Werke AG gemäß § 2 Abs. 1 der AG-Satzung der Erwerb, |
(E) |
In konsequenter Fortführung der europäischen Ausrichtung ist beabsichtigt, die JOST |
(F) |
Der Rechtsformwechsel in eine Europäische Gesellschaft bringt das Selbstverständnis |
(G) |
Dies vorausgeschickt, stellt der Vorstand der JOST Werke AG den folgenden Umwandlungsplan |
1. |
Formwechselnde Umwandlung der JOST Werke AG |
1.1 |
Die JOST Werke AG wird gemäß Art. 2 Abs. 4, Art. 37 SE-VO in eine SE umgewandelt. |
1.2 |
Die JOST Werke AG hat ausländische Tochtergesellschaften in zehn Mitgliedstaaten. |
1.3 |
Die Umwandlung der JOST Werke AG in eine SE hat weder die Auflösung der JOST Werke |
1.4 |
Aktionären, die der Umwandlung widersprechen, wird keine Barabfindung angeboten, da |
2. |
Wirksamwerden der Umwandlung Die Umwandlung wird mit ihrer Eintragung im für die Gesellschaft zuständigen Handelsregister |
3. |
Firma, Sitz und Satzung der SE |
3.1 |
Die JOST Werke AG soll nach erfolgter Umwandlung als „JOST Werke SE“ firmieren. |
3.2 |
Satzungssitz und Sitz der Hauptverwaltung der JOST Werke SE befinden sich in Neu-Isenburg, |
3.3 |
Die JOST Werke SE erhält die als Anlage beigefügte Satzung (nachfolgend „SE-Satzung“), |
4. |
Grundkapital, genehmigtes und bedingtes Kapital |
4.1 |
Das gesamte Grundkapital der JOST Werke AG in der zum Umwandlungszeitpunkt bestehenden |
||||||
4.2 |
Die Personen und Gesellschaften, die zum Umwandlungszeitpunkt Aktionäre der JOST Werke |
||||||
4.3 |
Der Vorstand der Gesellschaft ist gemäß § 5 der AG-Satzung durch Hauptversammlungsbeschluss |
||||||
4.4 |
Das Grundkapital der Gesellschaft ist gemäß § 6 der AG-Satzung durch Hauptversammlungsbeschluss |
||||||
4.5 |
Zum Umwandlungszeitpunkt entspricht somit
|
||||||
4.6 |
Abweichend vom Vorstehenden reduziert sich der Betrag des Genehmigten Kapitals 2018 |
||||||
4.7 |
Die von der Hauptversammlung der JOST Werke AG vor dem Umwandlungszeitpunkt beschlossenen |
||||||
4.8 |
Der Aufsichtsrat der JOST Werke SE (hilfsweise der Aufsichtsrat der JOST Werke AG) |
5. |
Keine Sonderrechtsinhaber und keine Sondervorteile |
5.1 |
Die JOST Werke AG hat keine mit Sonderrechten ausgestatteten Aktionäre und keine Inhaber |
5.2 |
Sondervorteile und/oder Sonderrechte wurden und werden weder dem oder den Sachverständigen, |
5.3 |
Rein vorsorglich wird auf die in den Ziff. 7, 8 und 9 des Umwandlungsplans beschriebene |
6. |
Organe der SE – dualistisches Verwaltungssystem |
6.1 |
Die JOST Werke SE hat gemäß Ziff. 8.1 der SE-Satzung ein dualistisches Verwaltungssystem, |
6.2 |
Für den Vorstand und die Hauptversammlung entsprechen alle wesentlichen Regelungen |
7. |
Vorstand |
7.1 |
Gemäß Ziff. 9 der SE-Satzung wird der Vorstand der SE aus einer oder mehreren Personen |
||||||
7.2 |
Die Ämter sämtlicher Mitglieder des Vorstands der JOST Werke AG enden zum Umwandlungszeitpunkt.
|
8. |
Aufsichtsrat |
8.1 |
Die JOST Werke AG unterliegt nicht der Pflicht zur Beteiligung der Arbeitnehmer im |
||||||||||||
8.2 |
Auf der ordentlichen Hauptversammlung, die am 5. Mai 2022 über die formwechselnde
Die Ämter der gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats der JOST Werke AG enden zum Umwandlungszeitpunkt. |
||||||||||||
8.3 |
Sofern in einer Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der SE (siehe |
||||||||||||
8.4 |
Die Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrats der JOST Werke SE erfolgt gemäß Ziff. |
||||||||||||
8.5 |
Abweichend davon sollen die Mitglieder des ersten Aufsichtsrats der JOST Werke SE |
||||||||||||
8.6 |
Es ist vorgesehen, dass auch die Wahl der Mitglieder des ersten Aufsichtsrats der
|
||||||||||||
8.7 |
Soweit die Mitglieder des ersten Aufsichtsrats der JOST Werke SE nicht durch die Hauptversammlung |
||||||||||||
8.8 |
Herr Dr. Stefan Sommer beabsichtigt, für den Fall seiner Wahl als Vorsitzender des |
9. |
Angaben zum Verfahren zur Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer |
9.1 |
Im Zusammenhang mit der formwechselnden Umwandlung der JOST Werke AG in eine SE ist |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
9.2 |
Das Verfahren zur Beteiligung der Arbeitnehmer ist geprägt von dem Grundsatz des Schutzes |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
9.3 |
Im JOST-Konzern im Inland besteht ein Konzernbetriebsrat, der sich derzeit aus sechs Auf europäischer Ebene sind die Arbeitnehmer des JOST-Konzerns derzeit nicht organisiert. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
9.4 |
Die Einleitung des Verfahrens zur Beteiligung der Arbeitnehmer richtet sich nach den Einzuleiten ist das Verfahren unaufgefordert und unverzüglich, spätestens nachdem Die Information der Arbeitnehmer bzw. ihrer betroffenen Vertretungen hat sich insbesondere Gemäß diesen Vorgaben wird der Vorstand der JOST Werke AG den Konzernbetriebsrat des |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
9.5 |
Es ist in § 11 Abs. 1 SEBG gesetzlich vorgesehen, dass die Arbeitnehmer bzw. ihre Aufgabe dieses besonderen Verhandlungsgremiums ist es, mit der Unternehmensleitung Bildung und Zusammensetzung des besonderen Verhandlungsgremiums richten sich im Grundsatz Jeder Mitgliedstaat, in dem der JOST-Konzern Arbeitnehmer beschäftigt, erhält mindestens Ausgehend von den der Information der Arbeitnehmer zugrunde gelegten Beschäftigtenzahlen
Für die Wahl bzw. Bestellung der Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums aus Ist – wie bei der Umwandlung der JOST Werke AG in eine SE – aus dem Inland nur eine Wählbar in das besondere Verhandlungsgremium sind gemäß § 6 SEBG im Inland Arbeitnehmer Die Wahl bzw. Bestellung der Mitglieder sowie die Konstituierung des besonderen Verhandlungsgremiums |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
9.6 |
Das Verhandlungsverfahren findet auch dann statt, wenn die Frist für die Wahl oder Während der laufenden Verhandlungen gewählte oder bestellte Mitglieder können sich Die Unternehmensleitung wird die Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums unverzüglich Für die Verhandlungen ist gesetzlich eine Dauer von bis zu sechs Monaten vorgesehen, |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
9.7 |
Gegenstand der Verhandlungen wird der Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung über Die Verhandlung über die Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer wird insbesondere Des Weiteren wird die Verhandlung über die Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer In der Vereinbarung soll außerdem festgelegt werden, dass auch vor strukturellen Änderungen |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
9.8 |
Der Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Unternehmensleitung und dem besonderen |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
9.9 |
Kommt eine Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer innerhalb der vorgesehenen Auch bei Anwendung der gesetzlichen Auffanglösung bliebe die JOST Werke SE mitbestimmungsfrei, Im Hinblick auf die Sicherung des Rechts auf Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer Der SE-Betriebsrat wäre jährlich über die Entwicklung der Geschäftslage und die Perspektiven |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
9.10 |
Im Fall der gesetzlichen Auffanglösung ist während des Bestehens der SE alle zwei |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
9.11 |
Die durch die Bildung und Tätigkeit des besonderen Verhandlungsgremiums entstehenden |
10. |
Sonstige Auswirkungen der Umwandlung für die Arbeitnehmer und ihre Vertretungen |
10.1 |
Da die Umwandlung der JOST Werke AG in die JOST Werke SE weder die Auflösung der Gesellschaft |
10.2 |
Für die bestehenden Arbeitnehmervertretungen in der JOST Werke AG und den betroffenen |
10.3 |
Aufgrund der Umwandlung sind auch keine anderweitigen Maßnahmen vorgesehen oder geplant, |
11. |
Umwandlungskosten Die Kosten der Umwandlung in die JOST Werke SE von bis zu EUR 700.000,00 trägt die |
12. |
Abschlussprüfer Zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das erste Geschäftsjahr der JOST |
Neu-Isenburg, 17. März 2022
Der Vorstand
Joachim Dürr Dr. Christian Terlinde
Dr. Ralf Eichler
Anlage: SE-Satzung
Satzung der
JOST Werke SE
I.
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1.
Firma und Sitz
1.1 |
Die Firma der Gesellschaft lautet JOST Werke SE. |
1.2 |
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Neu-Isenburg. |
2.
Gegenstand des Unternehmens
2.1 |
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, das Halten, die Veräußerung und die Verwaltung |
2.2 |
Die Gesellschaft kann sämtliche Geschäfte tätigen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens |
3.
Bekanntmachungen und Informationsübermittlung
3.1 |
Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger. Sofern gesetzlich |
3.2 |
Informationen an die Aktionäre der Gesellschaft können, soweit gesetzlich zulässig, |
II.
GRUNDKAPITAL UND AKTIEN
4.
Grundkapital
4.1 |
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 14.900.000,00 (in Worten: Euro vierzehn |
4.2 |
Das Grundkapital ist eingeteilt in 14.900.000 Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag). |
4.3 |
Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 14.900.000,00 (in Worten: Euro vierzehn |
4.4 |
Das ursprüngliche Grundkapital der JOST Werke AG wurde in Höhe von EUR 10.025.000,00 |
5.
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der
Gesellschaft bis zum 3. Mai 2023 einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu
EUR 7.450.000,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen
Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018). Bei Bareinlagen
können die neuen Aktien vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch von einem
oder mehreren Kreditinstituten bzw. einem anderen die Voraussetzungen des § 186 Absatz
5 Satz 1 AktG erfüllenden Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie
ausschließlich den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).
Grundsätzlich ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand wird jedoch
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,
― |
um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen; |
― |
wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der Ausgabebetrag der neuen |
― |
soweit es erforderlich ist, um Inhabern bzw. Gläubigern von Options- und/oder Wandlungsrechten |
― |
wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen erfolgt, zur Gewährung von Aktien im Rahmen |
― |
um neue Aktien bis zu einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt EUR |
― |
zur Gewährung einer sogenannten Aktiendividende (scrip dividend), bei der den Aktionären |
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren
Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Der Aufsichtsrat
wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des
Genehmigten Kapitals 2018 oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist zu ändern.
Diese Ermächtigung ist insoweit beschränkt, als nach Ausübung der Ermächtigung die
Summe der unter diesem genehmigten Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen
Aktien 20 Prozent des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung bzw. falls
dieser Wert geringer ist des zum Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung bestehenden
Grundkapitals nicht übersteigen darf. Auf diese 20 Prozent-Grenze sind auch eigene
Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit der vorstehenden Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss
veräußert werden, sowie solche Aktien, die während der Laufzeit der vorstehenden Ermächtigung
unter Bezugsrechtsausschluss aus einem etwaigen anderen genehmigten Kapital ausgegeben
werden; ferner sind solche Aktien anzurechnen, die infolge einer Ausübung von Schuldverschreibungen
beigefügten Options- und/oder Wandlungsrechten bzw. Options-/Wandlungspflichten auszugeben
sind, soweit die zugehörigen Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung
unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden.
6.
Bedingtes Kapital
Das Grundkapital ist um bis zu EUR 7.450.000,00 durch Ausgabe von bis zu 7.450.000
neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2018).
Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber bzw.
Gläubiger von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder
Gewinnschuldverschreibungen (oder Kombinationen dieser Instrumente) mit Options- und/oder
Wandlungsrechten bzw. Options- und/oder Wandlungspflichten oder Andienungsrechten
der Gesellschaft, die die Gesellschaft oder von der Gesellschaft abhängige oder im
unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Gesellschaften
aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 4. Mai 2018 bis zum
3. Mai 2023 ausgegeben haben, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten aus diesen
Schuldverschreibungen Gebrauch machen oder ihre Pflicht zur Optionsausübung bzw. Wandlung
erfüllen oder, soweit die Gesellschaft ein Wahlrecht ausübt, ganz oder teilweise anstelle
der Zahlung des fälligen Geldbetrags Stückaktien der Gesellschaft zu gewähren und
soweit jeweils nicht ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien oder Aktien einer
anderen börsennotierten Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe
der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses
jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen vom
Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil; soweit rechtlich
zulässig, kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Gewinnbeteiligung
neuer Aktien abweichend auch für ein bereits abgelaufenes Geschäftsjahr festlegen.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten
der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.
7.
Aktien
7.1 |
Die Aktien sind Inhaberaktien. |
7.2 |
Ein Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist ausgeschlossen. Sammelurkunden |
7.3 |
Die Form und den Inhalt von Aktienurkunden, etwaigen Gewinnanteils- und Erneuerungsscheinen |
III.
DUALISTISCHES SYSTEM
8.
Organe der Gesellschaft
8.1 |
Die Gesellschaft ist nach dem dualistischen System strukturiert. |
||||||
8.2 |
Organe der Gesellschaft sind:
|
IV.
VORSTAND
9.
Zusammensetzung und Geschäftsordnung
9.1 |
Der Vorstand besteht aus einer oder aus mehreren Personen. Der Aufsichtsrat bestimmt |
9.2 |
Der Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden |
9.3 |
Die Bestellung von Vorstandsmitgliedern, der Abschluss der Anstellungsverträge und |
9.4 |
Die Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat für einen Zeitraum von höchstens |
10.
Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft
10.1 |
Der Vorstand leitet die Gesellschaft in eigener Verantwortung. Er hat die Geschäfte |
10.2 |
Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder |
10.3 |
Der Aufsichtsrat kann alle oder einzelne Vorstandsmitglieder generell oder für den |
V.
AUFSICHTSRAT
11.
Zusammensetzung, Wahlen, Amtsdauer
11.1 |
Der Aufsichtsrat besteht aus insgesamt sechs (6) Mitgliedern, die von der Hauptversammlung |
11.2 |
Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden vorbehaltlich einer anderweitigen Festlegung |
11.3 |
Eine Nachwahl für ein vor Ablauf der Amtszeit ausgeschiedenes Mitglied erfolgt für |
11.4 |
Die Hauptversammlung kann gleichzeitig Ersatzmitglieder bestellen, die in einer bei |
11.5 |
Jedes Aufsichtsratsmitglied und Ersatzmitglied kann sein Amt auch ohne wichtigen Grund |
12.
Vorsitzender und Stellvertreter
12.1 |
Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. |
12.2 |
Scheidet der Vorsitzende oder sein Stellvertreter vorzeitig aus diesem Amt aus, so |
12.3 |
Der Stellvertreter des Vorsitzenden hat in allen Fällen, in denen er bei Verhinderung |
12.4 |
Willenserklärungen des Aufsichtsrats werden namens des Aufsichtsrats durch den Vorsitzenden |
13.
Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats
13.1 |
Der Aufsichtsrat hat alle Aufgaben und Rechte, die ihm durch Gesetz und die Satzung |
||||||
13.2 |
Folgende Geschäfte und Maßnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats:
|
||||||
13.3 |
Der Aufsichtsrat kann über die in Ziff. 13.2 genannten Geschäfte und Maßnahmen hinaus |
||||||
13.4 |
Der Aufsichtsrat kann die Zustimmung zu einem bestimmten Kreis von Geschäften widerruflich |
||||||
13.5 |
Der Aufsichtsrat ist befugt, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur deren |
14.
Geschäftsordnung und Ausschüsse
14.1 |
Der Aufsichtsrat gibt sich eine Geschäftsordnung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften |
14.2 |
Der Aufsichtsrat kann nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften Ausschüsse bilden. |
15.
Sitzungen und Beschlussfassung des Aufsichtsrats
15.1 |
Die Sitzungen des Aufsichtsrats werden vom Vorsitzenden unter Einhaltung einer Frist |
15.2 |
Die Sitzungen des Aufsichtsrats werden vom Vorsitzenden geleitet. |
15.3 |
Beschlüsse des Aufsichtsrats werden in der Regel in Sitzungen gefasst. Auf Anordnung |
15.4 |
Eine Beschlussfassung über Gegenstände der Tagesordnung, die nicht in der Einladung |
15.5 |
Beschlussfassungen können auch außerhalb von Sitzungen (im Sinne von Ziff. 15.3) schriftlich, |
15.6 |
Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder, aus |
15.7 |
Beschlüsse des Aufsichtsrats werden, soweit das Gesetz nicht zwingend etwas anderes |
15.8 |
Über die Beschlüsse und Sitzungen des Aufsichtsrats (im Sinne von Ziff. 15.3) sowie |
16.
Vergütung
16.1 |
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres |
16.2 |
Für die Tätigkeit in den Ausschüssen des Aufsichtsrats erhält der jeweilige Ausschussvorsitzende |
16.3 |
Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils eines Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat |
16.4 |
Die Gesellschaft erstattet den Aufsichtsratsmitgliedern über die Vergütung gemäß vorstehenden |
16.5 |
Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden in eine im Interesse der Gesellschaft von |
VI.
HAUPTVERSAMMLUNG
17.
Ort und Einberufung
17.1 |
Innerhalb der ersten sechs Monate jedes Geschäftsjahres findet eine ordentliche Hauptversammlung |
17.2 |
Die Hauptversammlung wird vorbehaltlich der gesetzlichen Einberufungsrechte des Aufsichtsrats |
17.3 |
Die Hauptversammlung ist mindestens mit der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestfrist |
18.
Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts
18.1 |
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung |
18.2 |
Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten |
18.3 |
Die Anmeldung muss in Textform (§ 126b BGB) oder auf einem sonstigen, von der Gesellschaft |
18.4 |
Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigte ausgeübt werden. Die Erteilung der Vollmacht, |
18.5 |
Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass Aktionäre ihre Stimmen, ohne an der Hauptversammlung |
18.6 |
Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass Aktionäre an der Hauptversammlung auch |
19.
Leitung der Hauptversammlung
19.1 |
Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrats oder ein |
19.2 |
Der Versammlungsleiter leitet die Verhandlungen und regelt den Ablauf der Hauptversammlung. |
19.3 |
Der Versammlungsleiter ist ermächtigt, das Rede- und Fragerecht zeitlich angemessen |
20.
Übertragung der Hauptversammlung
Der Vorstand ist ermächtigt, die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung zuzulassen.
Die näheren Einzelheiten regelt der Vorstand.
21.
Beschlussfassung
21.1 |
Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. |
21.2 |
Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen |
VII.
JAHRSABSCHLUSS UND GEWINNVERWENDUNG
22.
Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr.
23.
Jahresabschluss
23.1 |
Der Vorstand hat in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres den Jahresabschluss |
23.2 |
Stellen Vorstand und Aufsichtsrat den Jahresabschluss fest, so können sie Beträge |
24.
Gewinnverwendung und ordentliche Hauptversammlung
24.1 |
Die Hauptversammlung beschließt alljährlich in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres |
24.2 |
Die Anteile der Aktionäre am Gewinn bestimmen sich nach ihren Anteilen am Grundkapital. |
24.3 |
Im Falle der Erhöhung des Grundkapitals kann die Gewinnbeteiligung der neuen Aktien |
24.4 |
Die Hauptversammlung kann anstelle oder neben einer Barausschüttung eine Verwendung |
24.5 |
Nach Ablauf eines Geschäftsjahres kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates |
VIII.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
25.
Gründungskosten/Formwechselaufwand
25.1 |
Die Festsetzungen zu den Gründungskosten aus dem Gesellschaftsvertrag der Cintinori Die Gesellschaft trägt den ihr oder ihrem Gründer sowohl bei der rechtlichen Gründung, |
25.2 |
Die Festsetzungen zu den Kosten des Formwechsels aus der Satzung der JOST Werke AG Die Kosten des Formwechsels der Gesellschaft in die Rechtsform der Aktiengesellschaft |
25.3 |
Die Kosten der Umwandlung der JOST Werke AG in die JOST Werke SE (insbesondere Notar- |
– ENDE DES UMWANDLUNGSPLANS-
Von der Einberufung der Hauptversammlung an ist der unter Tagesordnungspunkt 8 genannte
und im Vorstehenden abgedruckte Umwandlungsplan vom 17. März 2022 über die Umwandlung
der JOST Werke AG in eine Europäische Gesellschaft (Societas Europaea, SE) auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse
http://ir.jost-world.com/hv
abrufbar und wird auch während der ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer
Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung durchgeführten Hauptversammlung am
5. Mai 2022 dort abrufbar sein.
Auch die weiteren Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 8 sind auf der Internetseite der
Gesellschaft unter der Internetadresse
http://ir.jost-world.com/hv
abrufbar und werden auch während der ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer
Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung durchgeführten Hauptversammlung am
5. Mai 2022 dort abrufbar sein:
― |
Umwandlungsplan vom 17. März 2022; |
― |
Umwandlungsbericht des Vorstands der JOST Werke AG vom 17. März 2022; |
― |
die Bescheinigung des gerichtlich bestellten unabhängigen Sachverständigen gemäß Art. |
― |
der festgestellte Jahresabschluss für die JOST Werke AG zum 31. Dezember 2019; |
― |
der festgestellte Jahresabschluss für die JOST Werke AG zum 31. Dezember 2020; |
― |
der festgestellte Jahresabschluss für die JOST Werke AG zum 31. Dezember 2021; |
― |
der Geschäftsbericht der JOST Werke AG für das Geschäftsjahr 2019; |
― |
der Geschäftsbericht der JOST Werke AG für das Geschäftsjahr 2020; |
― |
der Geschäftsbericht der JOST Werke AG für das Geschäftsjahr 2021. |
III. Weitere Angaben zur Einberufung
1. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt am Tag der Einberufung dieser Hauptversammlung |
||||||||||||||||
2. |
Virtuelle Hauptversammlung und ausübbare Aktionärsrechte Infolge der anhaltenden COVID-19-Pandemie ist es weiterhin nicht mit hinreichender Der Gesetzgeber hat mit dem „Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, von dieser Möglichkeit Dies bedeutet für die diesjährige Hauptversammlung insbesondere Folgendes:
Soweit nachstehend nicht anders ausgeführt, bestehen über die vorstehend genannten |
||||||||||||||||
3. |
Anmeldung zur Hauptversammlung, Nachweis der Berechtigung, persönliche Zugangsdaten Zur Ausübung des Stimmrechts und der sonstigen ausübbaren Aktionärsrechte sind nur
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden die Aktionäre
genutzt werden. Um den rechtzeitigen Erhalt der Anmeldebestätigung sicherzustellen, |
||||||||||||||||
4. |
Bedeutung des Nachweisstichtags Die Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechts und der sonstigen ausübbaren Aktionärsrechte |
||||||||||||||||
5. |
Übertragung der Hauptversammlung in Bild und Ton Für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten wird die gesamte
übertragen. Zugriff auf das Hauptversammlungsportal unter
haben die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre. Diese haben mit der Anmeldebestätigung Zur besseren Vorbereitung der Aktionäre auf die Hauptversammlung wird einige Tage
zugänglich sein. Modifikationen für den Tag der Hauptversammlung bleiben vorbehalten. Die Übertragung der Hauptversammlung ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung |
||||||||||||||||
6. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl erfolgt elektronisch, d.h. unter Nutzung des Hauptversammlungsportals unter
Die Briefwahl-Stimme kann auch am Tag der Hauptversammlung (Donnerstag, 5. Mai 2022)
abgegeben werden. Abgegebene Stimmen können noch am Tag der Hauptversammlung (Donnerstag, 5. Mai 2022) bis zur förmlichen Beendigung der Möglichkeit zur Stimmrechtsausübung durch den Versammlungsleiter im Anschluss an die Fragenbeantwortung elektronisch, d.h. über das Hauptversammlungsportal unter
geändert oder widerrufen werden. Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl stellt keine Teilnahme an der Hauptversammlung |
||||||||||||||||
7. |
Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts und sonstiger ausübbarer Aktionärsrechte Aktionäre können ihr Stimmrecht und die sonstigen ausübbaren Aktionärsrechte auch Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder Stimmberechtigte Aktionäre können einen Vertreter durch Erklärung unmittelbar gegenüber der Gesellschaft elektronisch, d.h. über das Hauptversammlungsportal unter
oder schriftlich, d.h. postalisch oder per E-Mail an die Hauptversammlungsadresse,
Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen Aktionäre, die schriftlich einen Vertreter durch Erklärung unmittelbar gegenüber der
heruntergeladen und unter der oben genannten Hauptversammlungsadresse postalisch oder Wird die Vollmacht nicht unmittelbar gegenüber der Gesellschaft, sondern gegenüber Auch für die Erteilung einer Vollmacht durch Erklärung gegenüber dem Vertreter werden Bei der Bevollmächtigung eines von § 135 AktG erfassten Intermediärs, eines Stimmrechtsberaters, In jedem Fall kann ein Bevollmächtigter die ausübbaren Aktionärsrechte nur dann wahrnehmen, wenn er vom Aktionär die individuellen Zugangsdaten zum Hauptversammlungsportal Um die Hinterlegung des Bevollmächtigten als Bevollmächtigter gewährleisten zu können, Erfolgt die Bevollmächtigung unmittelbar gegenüber der Gesellschaft elektronisch, d.h. über das Hauptversammlungsportal unter
kann die Bevollmächtigung auch am Tag der Hauptversammlung (Donnerstag, 5. Mai 2022)
erteilt werden. Eine schriftlich, d.h. postalisch oder per E-Mail, unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erteilte oder der Nachweis einer gegenüber dem Vertreter erteilten Bevollmächtigung Weitere Informationen zur Erteilung von Vollmachten sowie die entsprechenden Formulare
abrufbar. |
||||||||||||||||
8. |
Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch die von der Gesellschaft benannten Außerdem wird den Aktionären, die sich ordnungsgemäß angemeldet haben, angeboten, Die Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
oder schriftlich, d.h. postalisch oder per E-Mail, an die oben genannte Hauptversammlungsadresse zu Ein Zugriff auf das Hauptversammlungsportal unter
ist nur mit den auf der Anmeldebestätigung abgedruckten persönlichen Zugangsdaten Ein Formular zur schriftlichen Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft
heruntergeladen werden. Es kann zudem unter der oben genannten Hauptversammlungsadresse Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter elektronisch, d.h. über das Hauptversammlungsportal unter
bevollmächtigen möchten, können Vollmachten nebst Weisungen auch am Tag der Hauptversammlung
übermitteln. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden dann im Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter schriftlich, d.h. postalisch oder per E-Mail, bevollmächtigen möchten, können Vollmachten nebst Auf elektronischem Weg, d.h. über das Hauptversammlungsportal unter
sind Änderungen und der Widerruf von bereits – elektronisch (Hauptversammlungsportal) und schriftlich (postalisch Weitere Informationen zur Nutzung des Hauptversammlungsportals und zur Erteilung von
abrufbar. |
||||||||||||||||
9. |
Fragerecht Nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 des COVMG wird den Aktionären und ihren Bevollmächtigten Entsprechend diesen gesetzlichen Vorgaben können ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre
einreichen. Weitere Einzelheiten zur Fragemöglichkeit finden sich nachstehend unter 11.c. |
||||||||||||||||
10. |
Widerspruch gegen Beschlussfassung der Hauptversammlung Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten, die das Stimmrecht
während der Hauptversammlung Widerspruch zu Protokoll zu erklären. |
||||||||||||||||
11. |
Angaben zu Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den Anträge von Aktionären zur Ergänzung der Tagesordnung können an folgende Adresse der
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des
zugänglich gemacht und den Aktionären mitgeteilt. Über den im Rahmen einer zulässigen Tagesordnungsergänzung bekannt gemachten Beschlussvorschlag
Mit der Stimmrechtsausübung im Wege der Briefwahl gehen – soweit nicht anders ausgeführt Allerdings gelten Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 oder Nach §§ 126, 127 AktG werden zugänglich zu machende Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge
Bis spätestens zum Ablauf des 20. April 2022 bei vorstehender Adresse mit Nachweis
unverzüglich veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls
Bei einer Hauptversammlung, die gemäß § 1 Abs. 2 COVMG ohne physische Präsenz der Die Fragen sind in Übereinstimmung mit § 1 Abs. 2 Satz 2 COVMG bis spätestens einen
einzureichen. Der Vorstand wird gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 COVMG nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen Es gelten die allgemeinen Auskunftsverweigerungsrechte des § 131 Abs. 3 AktG. Der |
||||||||||||||||
12. |
Veröffentlichungen auf der Internetseite; Ergänzende Informationen gemäß § 124a AktG Diese Einladung zur Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und etwaige
zur Verfügung. Dort werden nach der Hauptversammlung auch die festgestellten Abstimmungsergebnisse |
||||||||||||||||
13. |
Informationen zum Datenschutz für Aktionäre und Aktionärsvertreter Die Gesellschaft verarbeitet als verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Die Kontaktdaten der Gesellschaft als verantwortliche Stelle lauten:
Soweit die personenbezogenen Daten nicht von den Aktionären und Aktionärsvertretern Die Gesellschaft ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung nach Maßgabe des Die personenbezogenen Daten der Aktionäre werden zum Zwecke der Anmeldung zur Hauptversammlung, Die personenbezogenen Daten werden ferner zu statistischen Zwecken verarbeitet, z.B. Personenbezogene Daten werden durch die Gesellschaft grundsätzlich nicht an Dritte Die Gesellschaft speichert – vorbehaltlich nach der Hauptversammlung in Kraft tretender Hinsichtlich der Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte im Rahmen einer Bekanntmachung Den Aktionären und Aktionärsvertretern stehen die Rechte nach Kapitel III der DS-GVO Diese Rechte können Sie gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die folgenden
Zudem steht den Aktionären und Aktionärsvertretern gemäß Art. 77 DS-GVO ein Beschwerderecht, Sie erreichen unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten unter:
|
Neu-Isenburg, im März 2022
JOST Werke AG
Der Vorstand