Jungheinrich Aktiengesellschaft, Hamburg – Dividendenbekanntmachung (Wertpapier-Kenn-Nummer 621 990 / ISIN DE0006219900 | Wertpapier-Kenn-Nummer 621 992 / ISIN DE0006219926 | Wertpapier-Kenn-Nummer 621 993 / ISIN DE0006219934)

Jungheinrich Aktiengesellschaft

Hamburg

Wertpapier-Kenn-Nummer 621 990 /​ ISIN DE0006219900
Wertpapier-Kenn-Nummer 621 992 /​ ISIN DE0006219926
Wertpapier-Kenn-Nummer 621 993 /​ ISIN DE0006219934

Dividendenbekanntmachung

Die ordentliche Hauptversammlung der Jungheinrich Aktiengesellschaft hat am 10. Mai
2022 beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2021 vollständig als Dividende von € 0,66 je Stammaktie und als Dividende von € 0,68 je Vorzugsaktie auszuschütten.

Die Dividende wird ab dem 13. Mai 2022 grundsätzlich unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie des darauf zu entrichtenden
Solidaritätszuschlags von 5,5 % (insgesamt 26,375 %) und gegebenenfalls unter Berücksichtigung
von Kirchensteuern durch die depotführenden Banken ausgezahlt. Zahlstelle für die
Vorzugsaktien ist die Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main, und für die Stammaktien
die Gesellschaftskasse.

Der Abzug der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlags entfällt bei solchen
Aktionären, die ihrer Depotbank eine „Nicht-Veranlagungsbescheinigung“ des für sie
zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für
Aktionäre, die ihrer Depotbank einen „Freistellungsauftrag“ erteilt haben, soweit
das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus
Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

Mit dem Steuerabzug gilt die deutsche Einkommensteuer für private Kapitalerträge als
abgegolten. Unabhängig davon kann auf Antrag die Dividende zusammen mit den übrigen
Kapitalerträgen in die Einkommensteuerveranlagung einbezogen werden, wenn dies zu
einer niedrigeren individuellen Einkommensteuer führt.

 

Hamburg, den 11. Mai 2022

Jungheinrich Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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