juwi AG – Hinweisbekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG

juwi AG

Wörrstadt

Hinweisbekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG

Die juwi AG mit Sitz in Wörrstadt, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts
Mainz unter HRB 40163, gibt hiermit bekannt, dass ihre einhundertprozentigen Tochtergesellschaften
juwi Operations & Maintenance GmbH mit Sitz in Wörrstadt, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Mainz unter HRB 41950, und Windwärts Energie GmbH mit Sitz in Hannover,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 212759, jeweils
als übertragende Rechtsträger auf die juwi AG als übernehmenden Rechtsträger verschmolzen
werden sollen. Demgemäß soll die juwi Operations & Maintenance GmbH sowie die Windwärts
Energie GmbH jeweils ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter
Auflösung ohne Abwicklung auf die juwi AG im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme
(§ 2 Nr. 1 UmwG) übertragen.

Die Entwürfe der Verschmelzungsverträge wurden zum Handelsregister der juwi AG eingereicht.

Da die juwi AG das gesamte Stammkapital der übertragenden Rechtsträger juwi Operations
& Maintenance GmbH und Windwärts Energie GmbH hält, ist gemäß § 62 Abs. 1 UmwG ein
den Verschmelzungsverträgen zustimmender Beschluss der Hauptversammlung der juwi AG
grundsätzlich nicht erforderlich, es sei denn, dass Aktionäre der juwi AG, deren Anteile
zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der juwi AG erreichen, gemäß § 62
Abs. 2 UmwG die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung
zu den Verschmelzungen beschlossen wird.

Die Aktionäre der juwi AG werden hiermit ausdrücklich auf ihr Recht hingewiesen, die
Einberufung einer Hauptversammlung der juwi AG zu verlangen, in der über die Zustimmung
zu den Verschmelzungen beschlossen wird. Ein Einberufungsverlangen kann nur berücksichtigt
werden, wenn es innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
unter Nachweis des Aktienbesitzes gestellt wird. Das Einberufungsverlangen ist zu
richten an: juwi AG, Vorstand, Energie-Allee 1, 55286 Wörrstadt

Die Verschmelzungsverträge sowie die weiteren gemäß § 63 Abs. 1 UmwG auszulegenden
Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der juwi AG, Energie-Allee 1, 55286 Wörrstadt,
zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär der juwi AG unverzüglich
und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen übersandt.

 

Wörrstadt, im März 2022

juwi AG

Der Vorstand

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