Kabel Deutschland Holding AG – Kapitalerhöhung

Kabel Deutschland Holding AG
Unterföhring
WKN: KD8888
ISIN: DE000KD88880
Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
1.

Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss und Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals einschließlich der damit verbundenen Satzungsänderung

Die ordentliche Hauptversammlung der Kabel Deutschland Holding AG hat am 9. Oktober 2014 unter Tagesordnungspunkt 5 den Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 8. Oktober 2019 einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 44.261.469,00 durch Ausgabe von bis zu 44.261.469 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2014). Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen.

Die entsprechende Satzungsänderung ist am 30.12.2014 in das Handelsregister eingetragen und damit wirksam geworden.
2.

Schaffung eines bedingten Kapitals sowie Aufhebung des bisherigen bedingten Kapitals einschließlich der damit verbundenen Satzungsänderung

Die ordentliche Hauptversammlung der Kabel Deutschland Holding AG hat am 9. Oktober 2014 unter Tagesordnungspunkt 6 (3) beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 44.261.469,00 bedingt zu erhöhen. Die bedingte Kapitalerhöhung dient allein der Gewährung von Aktien an die Inhaber oder Gläubiger von Options- oder Wandelschuldverschreibungen sowie Genussrechten bzw. Gewinnschuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrecht (gemeinsam die „Schuldverschreibungen“), die gemäß der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 9. Oktober 2014 unter Tagesordnungspunkt 6 (2) von der Gesellschaft, von ihr abhängigen oder von im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmen ausgegeben werden. Der Vorstand wurde ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Schuldverschreibungen mit Zustimmung des Aufsichtsrats in bestimmten Fällen auszuschließen.

Die entsprechende Satzungsänderung ist am 30.12.2014 in das Handelsregister eingetragen und damit wirksam worden.

Der vollständige Wortlaut der oben genannten Beschlüsse ist in der im Bundesanzeiger am 27. August 2014 veröffentlichten Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Kabel Deutschland Holding unter den Tagesordnungspunkten 5 bzw. 6 (3) wiedergegeben.

Unterföhring, im Januar 2015

Kabel Deutschland Holding AG

Der Vorstand

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