Kässbohrer Geländefahrzeug Aktiengesellschaft – Hauptversammlung

Kässbohrer Geländefahrzeug Aktiengesellschaft
Laupheim
Wertpapier – Kennnummer 626200
ISIN DE0006262009

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, den 25. März 2015, um 10.00 Uhr im Kulturhaus Schloss Großlaupheim, Claus-Graf-Stauffenberg-Straße 15, 88471 Laupheim, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Die Tagesordnung für die Hauptversammlung lautet wie folgt:

Tagesordnungspunkt 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Kässbohrer Geländefahrzeug Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Kässbohrer Geländefahrzeug Aktiengesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2013/2014 sowie des Berichts des Aufsichtsrats.

Die zu Tagesordnungspunkt 1 vorgelegten Unterlagen liegen von der Einberufung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Kässbohrerstraße 11, 88471 Laupheim, zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zugänglich sein und mündlich erläutert werden.

Tagesordnungspunkt 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013/2014.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013/2014 Entlastung zu erteilen.

Tagesordnungspunkt 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/2014.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/2014 Entlastung zu erteilen.

Tagesordnungspunkt 4
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014/2015.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Prof. Dr. Binder, Dr. Dr. Hillebrecht & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014/2015 zu wählen.

Bedingungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 12 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden Institut in Textform erstellte und in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung erfolgen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 04. März 2015 (00:00 Uhr) beziehen.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils unter der nachfolgend aufgeführten Adresse bis spätestens zum Ablauf des 18. März 2015 (24:00 Uhr) zugegangen sein:

Kässbohrer Geländefahrzeug AG
c/o Commerzbank AG
GS-MO 4.1.1 General Meetings
60261 Frankfurt am Main
Telefax: +49 (0) 69 136 26351

Die Aktionäre können für die Anmeldung die ihnen über ihr depotführendes Institut zugesandten Formulare zur Eintrittskartenbestellung ausfüllen und an ihr depotführendes Institut zurücksenden. Das depotführende Institut wird daraufhin die Anmeldung unter gleichzeitiger Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes an die oben aufgeführte Adresse vornehmen.

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z. B. die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG grundsätzlich der Textform. Bei Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen der gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen können jedoch hiervon abweichende Regelungen zu beachten sein, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Ein Formular, das für die Erteilung der Vollmacht verwendet werden kann, erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte.

Gegenanträge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 AktG oder Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG bitten wir ausschließlich an folgende Adresse zu übersenden:

Kässbohrer Geländefahrzeug AG
Der Vorstand
Kässbohrerstraße 11
88471 Laupheim
Telefax: +49 (0) 7392 900-504
E-Mail: hauptversammlung@pistenbully.com

Zugänglich zu machende Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären werden unverzüglich im Internet unter www.pistenbully.com (anschließend navigieren Sie bitte auf der Webseite abfolgend: PistenBully Welt, Unternehmen, Investor Relations) zugänglich gemacht, sofern sie der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum 10. März 2015 (24:00 Uhr) unter der oben genannten Adresse zugegangen sind. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden wir ebenfalls unter dieser Internetadresse veröffentlichen.

Laupheim, im Februar 2015

Kässbohrer Geländefahrzeug Aktiengesellschaft

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.