Kalix Deutschland AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Kalix Deutschland AG

Frankfurt am Main

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

am Donnerstag, 31. Dezember 2020 um 10:00 Uhr

als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre gemäß Artikel 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie.

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der ordentlichen Hauptversammlung der Kalix Deutschland AG am Donnerstag, den 31. Dezember 2020, um 10:00 Uhr, als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre ein. Grundlage ist eine gesetzliche Änderung zur Präsenz bei Hauptversammlungen, die durch das Bundeskabinett in Folge der Corona-Krise beschlossen wurden. Damit möchten wir in der gebotenen Berücksichtigung der gesundheitlichen Risiken Ihnen so vollständig wie möglich Ihre Mitwirkungsmöglichkeiten als Aktionär/ Aktionärin der Kalix Deutschland AG erhalten.

Tagesordnung

1)

Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019

Der Vorstand hat für das Geschäftsjahr 2019 einen nicht testierten Jahresabschluss zum 31.12.2019 aufgestellt. Vorstand und Aufsichtsrat haben beschlossen, die Feststellung der Hauptversammlung gemäß den Regelungen des § 173 Abs. 1 AktG zu überlassen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den vorgelegten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 festzustellen.

2)

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

3)

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

4)

Neuwahl des Aufsichtsrats

Mit Ablauf der Hauptversammlung der Kalix Deutschland AG am 31. Dezember 2020 endet die Amtszeit aller Mitglieder des ersten Aufsichtsrats. Das Gremium setzt sich nach den gesetzlichen bzw. satzungsmäßigen Bestimmungen aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Herren Christian Graf von Strachwitz, Kaufmann, Frankfurt am Main, Christian Kleiner, Rechtsanwalt, Schnaittach, und Jaroslav Masjuk, Angestellter, Frankfurt am Main, für die Zeit bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 beschließt, zu wählen. Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden.

Hinweise zur Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte in der Hauptversammlung sind nur die Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung, also am 31.12.2020 im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Bei der Abstimmung in der Hauptversammlung gewährt jede vinkulierte Namensaktie eine Stimme. Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch Bevollmächtigte ausüben lassen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Absatz 3 Satz 3 AktG der Textform (§ 126b BGB). Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft gemäß §134 Absatz 3 Satz 2 AktG eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Hinweise zur Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts:

I.)

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte in der Hauptversammlung sind nur die Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung, also am 31.12.2020, Aktionäre der Gesellschaft sind und dies gegenüber der Gesellschaft nachweisen.

II.)

Die Abstimmung erfolgt elektronisch bis zum Zeitpunkt des Abschlusses des jeweiligen Tagesordnungspunktes. Jeder Aktionär, jede Aktionärin erhält am Tag der HV, also am 31.12.2020, gegen Nachweis seines Anteilbesitzes, vor Beginn der HV eine E-Mail mit der Abstimmungsmöglichkeit mit generischer ID, um eine anonyme und sichere Abstimmung zu gewährleisten. Das Ergebnis der Abstimmungen wird bis zum Ende der HV bekannt gegeben.

III.)

Die elektronische Abstimmung kann auch über einen Vertreter mit Anweisung für die Stimmrechtsausübung erfolgen. Die Vollmachtsvorlage ergeht mit einer zweiten E-Mail.

IV.)

Fragen zu den Tagungsordnungspunkten der Hauptversammlung sind durch alle stimmberechtigten Aktionäre auf schriftlichem oder elektronischem Wege bis spätestens zwei Tage vor Beginn der Hauptversammlung an den Vorstand zu übermitteln.

Zahl der Aktien und Stimmrechte:

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 50.000,00 (in Worten: Fünfzigtausend Euro). Es ist eingeteilt in 50.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung bestehen somit insgesamt 50.000 Stimmrechte.

 

Frankfurt am Main, im Dezember 2020

Kalix Deutschland AG

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.