KANON AG – Hauptversammlungen 2018

KANON AG

Osnabrück

Einladung zur Hauptversammlung

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung der KANON AG ein, die am 15. Mai 2018 um 12.30 Uhr im Romantik Hotel Walhalla – Bierstraße 24, 49074 Osnabrück, im Konferenzraum Heger Tor stattfindet.

Tagesordnung

TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 und des Lageberichts sowie des Berichts des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

TOP 2

Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

TOP 3

Ergebnisverwendung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzverlust des Rumpfgeschäftsjahrs 2017 der KANON AG in Höhe von Euro 30.044,46 auf neue Rechnung vorzutragen.

TOP 4

Entlastung des Vorstands

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen.

TOP 5

Entlastung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.

TOP 6

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Greis & Brosent GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kaiserstraße 50, 40479 Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen.

TOP 7

Kapitalerhöhung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgenden Beschluss vor:

„Das Grundkapital der Gesellschaft wird gegen Bareinlage erhöht von 150.000 Euro um 150.000 Euro auf 300.000 Euro durch Ausgabe von 150.000 neuen, auf den Namen lautenden Aktien im Nennbetrag von je 1,00 Euro. Die neuen Aktien werden zum Betrag von 1,00 Euro je Aktie ausgegeben. Die Aktien sind ab dem Tag der Eintragung der Erhöhung des Grundkapitals in das Handelsregister gewinnberechtigt.

Die Aktien werden zum geringsten Ausgabebetrag von 1,00 Euro pro Aktie ausgegeben, mithin zu einem Ausgabekurs von 100 %. Die Aktien sind den Aktionären der Gesellschaft im Verhältnis ihrer bisherigen Beteiligung, also im Verhältnis alt zu neu 1:1 (Verhältnis Anzahl alter Aktien: Anzahl neuer Aktien) zum Bezug anzubieten. Die Frist für die Annahme des Bezugsangebots endet vier Wochen nach der Bekanntmachung des Bezugsangebots.

Vor der Anmeldung der Kapitalerhöhung zur Eintragung in das Handelsregister sind die den Bezugsrechtsausübungen entsprechenden Einzahlungen zu 100 % in bar zu leisten.

Der Vorstand wird ermächtigt, die übrigen Bedingungen der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, des Inhalts der Aktienrechte sowie die Bedingungen der Aktienausgabe nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen mit Zustimmung des Aufsichtsrates festzulegen.“

TOP 8

Satzungsänderung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, nach der Eintragung der Erhöhung des Grundkapitals gemäß TOP 7 den § 4 der Satzung wie folgt zu ändern:

„§ 4 Höhe und Einteilung des Grundkapitals

1.)

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 300.000 Euro (in Worten: dreihunderttausend Euro) und ist eingeteilt in 300.000 Aktien im Nennbetrag von je 1,00 Euro. Die Aktien lauten auf den Namen.

2.)

…“

TOP 9

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 6 Absatz 1 der Satzung aus drei Mitgliedern, die von den Anteilseignern gewählt werden. Die Amtszeit der aktuellen Mitglieder des Aufsichtsrats, Herrn Dieter Huntebrinker, Herrn Jens Breuer und Frau Prof. Dr. Carmen Griesel, endet gemäß Punkt IV der am 09.05.2017 beschlossenen Gründungsurkunde mit dem Ende der Hauptversammlung am 15.05.2018. Somit sind die Mitglieder des Aufsichtsrats neu durch die Hauptversammlung zu wählen.

Dies vorausgeschickt, macht der Aufsichtsrat der Hauptversammlung die folgenden Vorschläge zur Beschlussfassung:

„Die Hauptversammlung beschließt

a)

die Wiederbestellung von Herrn Dieter Huntebrinker, Bankdirektor a.D., wohnhaft Stüvestraße 6, 49328 Melle, in den Aufsichtsrat der KANON AG,

b)

die Wiederbestellung von Herrn Jens Breuer, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater und geschäftsführender Gesellschafter der Dr. Friederich und Collegen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Osnabrück, wohnhaft Beutlingsallee 20, 49326 Melle, in den Aufsichtsrat der KANON AG,

c)

die Wiederbestellung von Frau Professor Dr. Carmen Griesel, Rechtsanwältin/Steuerberaterin und Geschäftsführerin der ETL-GKM-Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, wohnhaft Jägerhof 2, 41516 Grevenbroich, in den Aufsichtsrat der KANON AG,

und zwar gemäß der Satzung der Gesellschaft für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der neuen Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die neue Amtszeit beginnt, nicht mitgezählt wird.

Der Aufsichtsrat der KANON AG setzt sich nach den gesetzlichen Regeln der §§ 95–116 des Aktiengesetzes zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Es ist vorgesehen, die Hauptversammlung im Wege der Globalwahl abstimmen zu lassen.”

TOP 10

Sonstiges/Termine

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in 150.000 Inhaberaktien eingeteilt und beträgt die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien 150.000 Stück.

 

Osnabrück, im April 2018

Der Vorstand

Comments are closed.