Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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KAP AG Fulda |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Dividendenbekanntmachung | 08.07.2019 |
KAP AGFULDA-ISIN DE0006208408 (WKN 620840) –DIVIDENDENBEKANNTMACHUNGDie am 3. Juli 2019 in Frankfurt am Main stattgefundene ordentliche Hauptversammlung der KAP AG hat beschlossen, den per 31. Dezember 2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn
Die Dividende wird gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetzes ab 9. Juli 2019 grundsätzlich nach Abzug von 25% Kapitalertragsteuer zuzüglich des auf die Kapitalertragsteuer entfallenden Solidaritätszuschlags von 5,5% (insgesamt 26,375 %) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer über die Clearstream Banking AG durch die depotführenden Kreditinstitute ausgezahlt. Zahlstelle ist die UniCredit Bank AG, München. Bei inländischen Aktionären wird die Auszahlung der Dividende ohne Abzug von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer vorgenommen, wenn sie ihrer Depotbank eine Nichtveranlagungsbescheinigung des für sie zuständigen Finanzamts eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag erteilt haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist. Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen. Die Anträge zur Erstattung des Ermäßigungsbetrages müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2023 beim Bundeszentralamt für Steuern, 53225 Bonn, eingegangen sein.
Frankfurt am Main, im Juli 2019 KAP AG Vorstand |