KAP Beteiligungs-AG – Hauptversammlung 2018

KAP Beteiligungs-AG

Fulda

ISIN: DE 0006208408 // WKN: 620840

Einladung zur Hauptversammlung
der KAP Beteiligungs-AG

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am Freitag, den 20. Juli 2018, um 13:00 Uhr im Airport Conference Center FAC 1 (Ebene 5, Gebäudeteil B, Raum 20), Flughafen Frankfurt am Main, 60547 Frankfurt am Main, stattfindenden 32. ordentlichen Hauptversammlung der KAP Beteiligungs-AG ein.

I.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2017 der KAP Beteiligungs-AG und des KAP-Konzerns einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats

Die vorstehenden Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der KAP Beteiligungs-AG unter

kap.de/investor-relations/hauptversammlung

zugänglich. Ferner werden diese Unterlagen auch in der Hauptversammlung am 20. Juli 2018 zugänglich gemacht und mündlich erläutert.

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat; der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von dem ausgewiesenen Bilanzgewinn
per 31. Dezember 2017 in Höhe von 41.943.430,46 EUR
eine Dividende in Höhe von 2,00 EUR je Stückaktie,
insgesamt also 14.055.692,00 EUR
auszuschütten und den verbleibenden Restbetrag
in Höhe von 27.887.738,46 EUR
auf neue Rechnung vorzutragen.
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 die Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 die Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Ersatzwahl eines neuen Aufsichtsratsmitglieds

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen. Da die Gesellschaft keine Arbeitnehmer hat, werden alle Mitglieder von der Hauptversammlung gewählt. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aktionärsvertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Herr Florian Möller legte mit Schreiben vom 30. Oktober 2017 sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats nieder. Mit Beschluss vom 1. Dezember 2017 bestellte das Amtsgericht Fulda antragsgemäß Herrn Fried Möller bis zum Ablauf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der KAP Beteiligungs-AG zum Mitglied des Aufsichtsrats.

Die FM Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Stadtallendorf als Aktionärin, die mehr als 25 % der Stimmrechte an der Gesellschaft hält, hat gemäß § 100 Abs. 2 Satz 1 Nummer 4 AktG dem Aufsichtsrat der Gesellschaft den Vorschlag unterbreitet, Herrn Kaufmann Fried Möller, Stadtallendorf, der bis 26. August 2016 und vom 24. April 2017 bis zum 1. August 2017 Vorstandsmitglied der KAP Beteiligungs-AG war und vom 26. August 2016 bis zum 7. Juli 2017 und seit dem 1. Dezember 2017 – wie vorstehend dargestellt – bis zum Ablauf dieser Hauptversammlung als Aufsichtsratsmitglied tätig ist, anstelle des ausgeschiedenen Herrn Florian Möller in den Aufsichtsrat zu wählen. Herr Möller verfügt als langjähriges Mitglied des Vorstands der Gesellschaft über hervorragende Kenntnisse und Erfahrungen, die der Gesellschaft unter Berücksichtigung ihrer Größe und Aktionärsstruktur im besonderen Maße zugutekommen werden. Die Übernahme des Vorsitzes des Aufsichtsrats ist nicht vorgesehen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Kaufmann Fried Möller, Stadtallendorf, in den Aufsichtsrat der KAP Beteiligungs-AG zu wählen.

Die Wahl erfolgt gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung mit Wirkung ab Ablauf dieser Hauptversammlung für den Rest der Amtszeit des aus dem Aufsichtsrat ausgeschiedenen Mitglieds, das heißt bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 beschließt.

6.

Beschlussfassung über die Änderung des § 1 Abs. 1 der Satzung (Firma, Sitz und Geschäftsjahr)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

§ 1 Abs. 1 der Satzung (Firma, Sitz und Geschäftsjahr) wird wie folgt geändert:

„(1)

Der Name der Gesellschaft lautet: KAP AG.“

Die derzeitig gültige Satzung ist über unsere Internetseite unter

kap.de/investor-relations/hauptversammlung

zugänglich und wird den Aktionärinnen und Aktionären in Papierform zugesandt.

7.

Beschlussfassung über die Änderung des Betrags, um den das Grundkapital aufgrund des genehmigten Kapitals 2017 erhöht werden kann und des § 4 Abs. 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a)
Das von der ordentlichen Hauptversammlung 2017 geschaffene genehmigte Kapital 2017 mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses wird dahingehend geändert, dass der Betrag, um den das Grundkapital der Gesellschaft nach den bereits erfolgten Ausnutzungen einmalig oder mehrfach erhöht werden kann, von 3.444.711,92 EUR auf 3.444.711,40 reduziert wird.

b)
§ 4 Abs. 4 der Satzung wird insofern geändert, als der Betrag von „3.444.711,92 EUR“ durch den Betrag „3.444.711,40 EUR“ ersetzt wird.

8.

Beschlussfassung über die Neufassung von § 7 Abs. 1 der Satzung (Firma, Sitz und Geschäftsjahr)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

§ 7 Abs. 1 der Satzung (Zusammensetzung, Amtsdauer, Amtsniederlegung) wird geändert und wie folgt neu gefasst:

„(1)

Der Aufsichtsrat besteht aus fünf (5) Mitgliedern, die, solange die Gesellschaft keine Arbeitnehmer hat oder die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 des DrittelbG nicht vorliegen, von den Aktionärinnen/Aktionären nach dem Aktiengesetz gewählt werden.“

Eine Umsetzung der vorgeschlagenen Satzungsänderung durch Abberufung eines Aufsichtsratsmitglieds, durch Abberufung aller Aufsichtsratsmitglieder und Neuwahl von fünf Aufsichtsratsmitgliedern oder durch andere Maßnahmen ist nicht erforderlich, denn der ehemalige Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Ian Jackson, hat mit Wirkung zum 5. Juni 2018 sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats niedergelegt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb auch keine Ersatzwahl für das Mitglied des Aufsichtsrats, Ian Jackson, vor. Sollte die Hauptversammlung dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 8 nicht folgen, werden Vorstand und Aufsichtsrat geeignete Maßnahmen treffen, um sicherzustellen, dass das aufgrund der Niederlegung des Amts durch Herrn Ian Jackson frei gewordene Aufsichtsratsamt wieder besetzt wird.

9.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen. Da der Aufsichtsrat die Aufgaben des Prüfungsausschusses wahrnimmt, erfolgte keine Empfehlung durch den Prüfungsausschuss nach § 124 Abs. 3 Satz 2 AktG.

II.

ERGÄNZENDE ANGABEN GEMÄß § 125 ABS. 1 SATZ 5 AKTG ZU DEM TAGESORDNUNGSPUNKT 5

Der unter Tagesordnungspunkt 5 zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagene Kandidat Herr Fried Möller ist bei den nachfolgend unter (i) aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats beziehungsweise bei den unter (ii) aufgeführten Wirtschaftsunternehmen Mitglied eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums:

(i)

Mehler Aktiengesellschaft, Fulda, Deutschland,

(ii)

KAP Textile Holding SA Ltd., Pearl, Südafrika.

Gemäß Ziffer 5.4.2 Satz 2 des Deutschen Corporate Governance Kodexes teilte der Aufsichtsrat mit, dass Herr Fried Möller Geschäftsführer der FM-Verwaltungsgesellschaft mbH ist, die eine direkte Beteiligung von mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft hält. Herr Fried Möller ist als unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats im Sinne der Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate Governance Kodexes anzusehen, da er nicht in einer persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft, ihren Organen, einem kontrollierenden Aktionär oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen steht, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann. Er verfügt zudem als unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG.

III.

WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG

1.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger 18.272.399,60 EUR und ist in 7.027.846 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je 2,60 EUR und mit einer Stimme je Stückaktie eingeteilt. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der Teilnahme und stimmberechtigten Aktien beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung im Bundesanzeiger dementsprechend 7.027.846 Stück.

2.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung – in Person oder durch Bevollmächtigte – und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Personen berechtigt, die zu Beginn des 21. Tags vor der Hauptversammlung, das heißt Freitag, den 29. Juni 2018, 00:00 Uhr (Nachweisstichtag), Aktionärinnen beziehungsweise Aktionäre der Gesellschaft sind und sich in Textform in deutscher oder englischer Sprache zur Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss zusammen mit einem vom depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut auf den Nachweisstichtag erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes bis Freitag, den 13. Juli 2018, 24:00 Uhr (Anmeldefrist) der KAP Beteiligungs-AG unter der Anschrift

KAP Beteiligungs-AG
c/o UniCredit Bank AG
CBS 51 DS
80311 München
Telefax: +49 89 5400-2519
E-Mail: hauptversammlungen@unicredit.de

zugehen.

3.

Bedeutung des Nachweisstichtags

Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionärinnen/Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Aktionärinnen beziehungsweise Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionärinnen/Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.

4.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Aktionärinnen und Aktionäre können ihr Stimmrecht in der ordentlichen Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen.

Auch in diesem Fall bedarf es der fristgerechten Anmeldung durch die Aktionärin/den Aktionär oder den Bevollmächtigten nach den vorstehenden Bestimmungen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform, wenn weder ein Kreditinstitut, ein ihm gemäß § 135 Abs. 10 AktG i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestelltes Institut oder Unternehmen noch eine Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt wird. Der Nachweis der Bevollmächtigung ist der Gesellschaft vorzulegen oder elektronisch an die nachstehend genannte E-Mail-Adresse zu übermitteln. Aktionärinnen und Aktionäre können dafür das Vollmachts- und Weisungsformular auf der Eintrittskarte verwenden, die sie von ihrem depotführenden Institut erhalten.

Ausnahmen vom Textformerfordernis können für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen bestehen, vgl. §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen zu wenden und sich mit ihnen abzustimmen.

Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionärinnen und Aktionären an, dass sie sich durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter, die von der Gesellschaft benannt werden, vertreten lassen können. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen ihnen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht unzulässig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu erteilte Weisung entsprechend für jeden einzelnen Unterpunkt. Die Vollmachten und Stimmrechtsweisungen können vor der Hauptversammlung bis spätestens Donnerstag, den 19. Juli 2018, 24:00 Uhr durch Telefax oder per E-Mail an folgende Anschrift der Gesellschaft

KAP Beteiligungs-AG – Aktionärsservice –
Edelzeller Straße 44, 36043 Fulda
Telefax: +49 661 103-17720
E-Mail: office@kap.de

erteilt werden. Dabei müssen die hierfür vorgesehenen Formulare, die unter der Internetadresse

kap.de/investor-relations/hauptversammlung

abgerufen werden können, Verwendung finden. Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann auch dadurch geführt werden, dass die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorgewiesen wird. Auch im Fall einer Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters ist eine fristgerechte Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

5.

Angaben zu den Rechten der Aktionärinnen und Aktionäre

Die weitergehenden Erläuterungen und Einzelheiten über die Ausübung der Rechte der Aktionärinnen und Aktionäre gemäß § 121 Abs. 3 Ziffer 3 in Verbindung mit §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG stehen den Aktionären von der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung an auf dem Internetportal der Gesellschaft unter

kap.de/investor-relations/hauptversammlung

unter „Angaben zu den Rechten der Aktionäre“ zur Verfügung.

Für die Ausübung der Rechte im Einzelnen müssen folgende Fristen beachtet werden:

a)

Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG

Das Verlangen von Aktionärinnen und Aktionären, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, Gegenstände auf die Tagesordnung zu setzen und bekannt zu machen, muss der Gesellschaft bis spätestens Dienstag, den 19. Juni 2018, 24:00 Uhr zugehen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft unter folgender Adresse zu richten:

KAP Beteiligungs-AG
– Der Vorstand –
Edelzeller Straße 44
36043 Fulda

b)

Gegenanträge und Wahlvorschläge nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG zu behandelnde Anträge und Wahlvorschläge müssen der Gesellschaft bis spätestens Donnerstag, den 5. Juli 2018, 24:00 Uhr zugehen.

c)

Auskunftsrechte nach § 131 Abs. 1 AktG

Das Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG kann nur in der Hauptversammlung ausgeübt werden. Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionärinnen/Aktionäre und Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stellen möchten, höflich gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an die im vorstehenden Abschnitt III. 4. (Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte) genannte Adresse der Gesellschaft zu übersenden. Diese Übersendung ist keine förmliche Voraussetzung für die Beantwortung. Das Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt.

6.

Veröffentlichung der Einladung zur Hauptversammlung sowie sonstiger Dokumente im Zusammenhang mit der Hauptversammlung

Die gemäß § 124a Satz 1 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machenden Informationen, insbesondere diese Einberufung der Hauptversammlung, die der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, Anträge von Aktionärinnen und Aktionären, Informationen zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Vollmachts- und Weisungserteilung sowie weitere Informationen stehen im Internet unter

kap.de/investor-relations/hauptversammlung

zur Verfügung.

Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter derselben Internetadresse bekannt gegeben.

7.

Bekanntmachung der Einladung

Die Einberufung der Hauptversammlung, ihre Tagesordnung und die Beschlussvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat werden am 08. Juni 2018 im Bundesanzeiger und in der gesamten Europäischen Union veröffentlicht.

8.

Hinweis zum Datenschutz

Zur Einhaltung der am 25. Mai 2018 in der Europäischen Union in Kraft getretenen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) haben wir unsere Datenschutzerklärung zum Schutz der Daten unserer Aktionärinnen und Aktionäre sowie ihrer rechtskonformen Verarbeitung neu gefasst und alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Aktionärinnen und Aktionäre übersichtlich erläutert. Die neuen Datenschutzhinweise finden Sie unter

kap.de/investor-relations/hauptversammlung.

Fulda, Juni 2018

KAP Beteiligungs-AG

Guido Decker
Vorstandsvorsitzender
Dr. Alexander Riedel
Finanzvorstand

 

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