KAP-Beteiligungs-Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2016

KAP-Beteiligungs-Aktiengesellschaft

Fulda

ISIN: DE 0006208408 // WKN: 620840

Einladung zur Hauptversammlung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am Freitag, dem 26. August 2016, um 14:00 Uhr im Airport Conference Center FAC 1 (Ebene 5, Gebäudeteil B, Raum 20), Flughafen Frankfurt am Main, 60547 Frankfurt am Main, stattfindenden 30. ordentlichen Hauptversammlung der KAP-Beteiligungs-Aktiengesellschaft ein.
I. TAGESORDNUNG

1.

VORLAGE DES FESTGESTELLTEN JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS, DES GEBILLIGTEN KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2015 DER KAP-BETEILIGUNGS-AKTIENGESELLSCHAFT UND DES KAP-KONZERNS EINSCHLIESSLICH DES ERLÄUTERNDEN BERICHTS DES VORSTANDS GEMÄSS § 176 ABS. 1 SATZ 1 AKTIENGESETZES (AKTG) ZU DEN ANGABEN NACH §§ 289 ABS. 4, 315 ABS. 4 DES HANDELSGESETZBUCHES (HGB) SOWIE VORLAGE DES BERICHTS DES AUFSICHTSRATS

Die vorstehenden Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der KAP-Beteiligungs-Aktiengesellschaft unter

http://www.kap.de/investor-relations/hauptversammlung

zugänglich. Ferner werden diese Unterlagen auch in der Hauptversammlung am 26. August 2016 zugänglich gemacht und mündlich erläutert.

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat, der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

2.

BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE VERWENDUNG DES BILANZGEWINNS AUS DEM GESCHÄFTSJAHR 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von dem ausgewiesenen Bilanzgewinn

per 31. Dezember 2015 in Höhe von 9.308.703,80 Euro
eine Dividende in Höhe von 1,00 Euro je Stückaktie, insgesamt also 6.624.446,00 Euro
auszuschütten und den verbleibenden Restbetrag in Höhe von 2.684.257,80 Euro

auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ENTLASTUNG DER MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

4.

BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ENTLASTUNG DER MITGLIEDER DES VORSTANDS

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

5.

BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ERSATZWAHL ZWEIER AUFSICHTSRATSMITGLIEDER

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes (AktG) in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen. Da die Gesellschaft keine Arbeitnehmer hat, werden alle Mitglieder von der Hauptversammlung gewählt. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aktionärsvertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Herr Uwe Stahmer und Herr Michael Kranz haben ihre Mandate als Mitglied des Aufsichtsrates mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 26. August 2016 niedergelegt und werden zu diesem Zeitpunkt aus dem Aufsichtsrat ausscheiden, so dass insoweit Ersatzwahlen durchzuführen sind.

a)

Die DAUN & Cie. Aktiengesellschaft mit Sitz in Rastede als Aktionärin, die mehr als 25 % der Stimmrechte an der Gesellschaft hält, hat gemäß § 100 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 AktG dem Aufsichtsrat der Gesellschaft den Vorschlag unterbreitet, Herrn Kaufmann Fried Möller, Stadtallendorf, der zum Ablauf der Hauptversammlung am 26. August 2016 aus dem Vorstand der Gesellschaft ausscheidet, als Ersatz für den ausscheidenden Herrn Stahmer in den Aufsichtsrat zu wählen. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft schließt sich diesem Vorschlag an. Herr Möller verfügt als langjähriges Mitglied des Vorstands der Gesellschaft über hervorragende Kenntnisse und Erfahrungen, die der Gesellschaft unter Berücksichtigung der Größe und der Aktionärsstruktur der Gesellschaft im besonderen Maße zugutekommen werden. Die Übernahme des Vorsitzes des Aufsichtsrates oder der Funktion als Finanzexperte ist nicht vorgesehen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Kaufmann Fried Möller, Stadtallendorf, als Nachfolger von Herrn Uwe Stahmer in den Aufsichtsrat der KAP-Beteiligungs-Aktiengesellschaft zu wählen.

b)

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Unternehmensberater Werner Ritzi, Mühlhausen-Ehingen, als Nachfolger von Herrn Michael Kranz in den Aufsichtsrat der KAP-Beteiligungs-Aktiengesellschaft zu wählen.

Die Wahl erfolgt jeweils gemäß § 7 Absatz 2 der Satzung mit Wirkung ab Ablauf dieser Hauptversammlung für den Rest der Amtszeit des aus dem Aufsichtsrat ausscheidenden Mitglieds, d. h. jeweils bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 beschließt.

6.

WAHL DES ABSCHLUSSPRÜFERS UND DES KONZERNABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2016

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen.

II.

ERGÄNZENDE ANGABEN GEMÄSS § 125 ABSATZ 1 SATZ 5 AKTG ZU TAGESORDNUNGSPUNKT 5

a)

Der unter Tagesordnungspunkt 5 lit. a) zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagene Kandidat Herr Fried Möller ist bei den nachfolgend unter (i) aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats bzw. bei den unter (ii) aufgeführten Wirtschaftsunternehmen Mitglied eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums;

i)

keine,

ii)

KAP Textile Holdings SA Ltd.,
Pearl, Südafrika.

b)

Der unter Tagesordnungspunkt 5 lit. b) zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagene Kandidat Herr Werner Ritzi ist bei den nachfolgend unter (i) aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats bzw. bei den unter (ii) aufgeführten Wirtschaftsunternehmen Mitglied eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums;

i)

keine,

ii)

keine.

III.

WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG

1.

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger 17.223.559,60 EUR und ist in 6.624.446 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je 2,60 EUR und mit einer Stimme je Stückaktie eingeteilt. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung im Bundesanzeiger dementsprechend 6.624.446 Stück.

2.

VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND DIE AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung – in Person oder durch Bevollmächtigte – und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Personen berechtigt, die zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das heißt Freitag, den 5. August 2016, 00:00 Uhr (Nachweisstichtag), Aktionäre der Gesellschaft sind und sich in Textform in deutscher oder englischer Sprache zur Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss zusammen mit einem vom depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut auf den Nachweisstichtag erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes bis Freitag, den 19. August 2016, 24:00 Uhr (Anmeldefrist) der KAP-Beteiligungs-Aktiengesellschaft unter der Anschrift

KAP-Beteiligungs-Aktiengesellschaft
c/o Commerzbank AG
GS-MO 3.1.1 General Meetings
60261 Frankfurt
Telefax: +49 69 136-26351
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com

zugehen.

3.

BEDEUTUNG DES NACHWEISSTICHTAGS

Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.

4.

VERFAHREN FÜR DIE STIMMABGABE DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der ordentlichen Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen.

Auch in diesem Fall bedarf es der fristgerechten Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten nach den vorstehenden Bestimmungen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform, wenn weder ein Kreditinstitut, ein ihm gemäß § 135 Abs. 10 AktG i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestelltes Institut oder Unternehmen noch eine Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt wird. Der Nachweis der Bevollmächtigung ist der Gesellschaft vorzulegen oder elektronisch an die unten genannte E-Mail-Adresse zu übermitteln. Aktionäre können dafür das Vollmachts- und Weisungsformular auf der Eintrittskarte verwenden, die sie von ihrem depotführenden Institut erhalten.

Ausnahmen vom Textformerfordernis können für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen bestehen, vgl. §§ 135, 125 Abs. 5 AktG. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen zu wenden und sich mit ihnen abzustimmen.

Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, dass sie sich durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter, die von der Gesellschaft benannt werden, vertreten lassen können. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen ihnen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht unzulässig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu erteilte Weisung entsprechend für jeden einzelnen Unterpunkt. Die Vollmachten und Stimmrechtsweisungen können vor der Hauptversammlung bis spätestens Donnerstag, den 25. August 2016, 24:00 Uhr durch Telefax oder per E-Mail an folgende Anschrift der Gesellschaft

KAP-Beteiligungs-Aktiengesellschaft – Aktionärsservice –
Edelzeller Straße 44, 36043 Fulda
Telefax: +49 661 103-17716
E-Mail: office@kap.de

unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Formulare, die unter der Internetadresse

http://www.kap.de/investor-relations/hauptversammlung

abgerufen werden können, erteilt werden. Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann auch dadurch geführt werden, dass die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorgewiesen wird. Auch im Fall einer Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters ist eine fristgerechte Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

5.

ANGABEN ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE

Die weitergehenden Erläuterungen und Einzelheiten über die Ausübung der Rechte der Aktionäre gemäß § 121 Abs. 3 Ziffer 3 in Verbindung mit §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG stehen den Aktionären von der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung an auf dem Internetportal der Gesellschaft unter

http://www.kap.de/investor-relations/hauptversammlung

unter „Angaben zu den Rechten der Aktionäre“ zur Verfügung.

Für die Ausübung der Rechte im Einzelnen müssen folgende Fristen beachtet werden:

a)

Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG

Das Verlangen der Aktionäre, Gegenstände auf die Tagesordnung zu setzen und bekannt zu machen, muss der Gesellschaft bis spätestens Dienstag, den 26. Juli 2016, 24:00 Uhr zugehen.

b)

Gegenanträge und Wahlvorschläge nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Nach §§ 126, 127 AktG zu behandelnde Anträge und Wahlvorschläge müssen der Gesellschaft bis spätestens Donnerstag, den 11. August 2016, 24:00 Uhr zugehen.

c)

Auskunftsrechte nach § 131 Abs. 1 AktG

Das Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG kann nur in der Hauptversammlung ausgeübt werden. Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stellen möchten, höflich gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an die unter „4. VERFAHREN FÜR DIE STIMMABGABE DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE“ genannte Adresse zu übersenden. Diese Übersendung ist keine förmliche Voraussetzung für die Beantwortung. Das Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt.

6.

VERÖFFENTLICHUNG DER EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG SOWIE SONSTIGER DOKUMENTE IM ZUSAMMENHANG MIT DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die gemäß § 124a Satz 1 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machenden Informationen, insbesondere diese Einberufung der Hauptversammlung, die der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, Anträge von Aktionären, Informationen zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Vollmachts- und Weisungserteilung sowie weitere Informationen, stehen im Internet unter

http://www.kap.de/investor-relations/hauptversammlung

zur Verfügung.

Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse bekannt gegeben.

7.

BEKANNTMACHUNG DER EINLADUNG

Die Einberufung der Hauptversammlung, ihre Tagesordnung und die Beschlussvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat werden am 20. Juli 2016 im Bundesanzeiger und in der gesamten Europäischen Union veröffentlicht.

 

Fulda, Juli 2016

KAP Beteiligungs-Aktiengesellschaft

 

Dr. Stefan Geyler
Vorstand
Fried Möller
Vorstand
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