Karlsruher-Sanatorium AG – Hauptversammlung 2017

Karlsruher-Sanatorium-Aktiengesellschaft

Hamburg

Wertpapier-Kenn-Nr.: 627 170
ISIN: DE0006271703

Wir laden unsere Aktionäre zu der

ordentlichen Hauptversammlung

unserer Gesellschaft am 07. April 2017 um 15:00 Uhr, in der Hauptverwaltung, Alsterkrugchaussee 283, 22297 Hamburg, ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015/2016

2.

Verwendung des Bilanzergebnisses 2015/2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2015/2016 in Höhe von € 9.530.183,54 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015/2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2015/2016 Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015/2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015/2016 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

Das Aufsichtsratsmitglied Dieter Wopen hat zum Ablauf des 31.12.2016 sein Amt niedergelegt. In dieser Hauptversammlung muss daher ein neues Aufsichtsratsmitglied gewählt werden.

Mit Beschluss des zuständigen AG Hamburg vom 07.02.2017 ist Frau Gabriela Krohe gemäß § 104 AktG zur vorübergehenden Ergänzung des Aufsichtsrates und zur Vermeidung einer Beschlussunfähigkeit bestellt worden. Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, neu in den Aufsichtsrat zu wählen:

Frau Gabriela Krohe

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

6.

Satzungsänderungen

Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 15.04.2015 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären (§§ 327a ff. AktG) gegen Gewährung einer Barabfindung auf die Hauptaktionärin beschlossen. Der Beschluss ist am 09.10.2015 im Handelsregister eingetragen worden. Damit ist die bisherige Hauptaktionärin MK-Kliniken AG zur alleinigen Anteilsinhaberin geworden.

Die Satzung der Gesellschaft trägt diesem Umstand noch nicht Rechnung. Im Hinblick auf die Einladung zur Hauptversammlung und Bekanntmachung der Einladung lässt derzeit die Satzung die Anwendung von Vereinfachungen, die das Aktiengesetz ermöglicht, nicht zu. Dies soll durch die vorgeschlagene Satzungsänderung möglich werden.

Zudem wird der Bundesanzeiger inzwischen ausschließlich als elektronischer Bundesanzeiger geführt und im Geschäftsverkehr nur noch als „Bundesanzeiger“ bezeichnet. Hieran soll der Wortlaut angepasst werden.

6 a)

§ 3 der Satzung lautet derzeit:
„Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen durch den elektronischen Bundesanzeiger.“

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
§ 3 wird in Gänze wie folgt neu gefasst:
„Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen durch den Bundesanzeiger, soweit nicht das Gesetz Ausnahmen zulässt.“

6 b)

§ 18 Absatz 2 der Satzung lautet derzeit:
„Die Einberufung muss mindestens einen Monat vor dem Tag, bis zu dessen Ablauf die Aktien spätestens zu hinterlegen sind, den Tag der Veröffentlichung und den Tag der Hauptversammlung nicht mitgerechnet, in den Gesellschaftsblättern bekannt gemacht werden.“

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
§ 18 Absatz 2 wird in Gänze wie folgt neu gefasst:
„Für die Einberufung gelten die gesetzlichen Vorschriften.“ Im Übrigen bleibt § 18 der Satzung unverändert.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Stimmrechte sind nach § 18 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am 31. März 2017 bei der Gesellschaft, bei einem Notar, bei einem Kreditinstitut oder einer Wertpapiersammelstelle während der üblichen Geschäftszeiten hinterlegt haben und die Aktien bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

Die Hinterlegung gilt auch dann als ordnungsgemäß, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle fristgerecht für diese bei einem anderen Kreditinstitut oder einer Wertpapiersammelstelle hinterlegt und bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.

Im Fall einer Hinterlegung beim Notar, einem Kreditinstitut oder einer Wertpapiersammelstelle bitten wir Sie, die von diesen Stellen hierüber auszustellende Hinterlegungsbescheinigung, welche die Anzahl der hinterlegten Aktien zu bezeichnen hat, bis zum 31. März 2017 bei der Gesellschaft Alsterkrugchaussee 283, 22297 Hamburg, einzureichen.

Anträge zur Tagesordnung und Wahlvorschläge nach den §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich an die zuvor genannte Adresse der Gesellschaft zu richten. Fristgerecht eingehende Anträge oder Wahlvorschläge werden im Internet unter www.kasanag.de veröffentlicht.

Neben der persönlichen Stimmrechtsausübung kann jeder Aktionär sein Stimmrecht wahlweise auch durch einen Bevollmächtigten oder durch eine Vereinigung von Aktionären ausüben lassen.

 

Hamburg, im Februar 2017

Karlsruher-Sanatorium-Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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