Karlsruher-Sanatorium-Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2016

Karlsruher-Sanatorium-Aktiengesellschaft

Hamburg

Wertpapier-Kenn-Nr.: 627 170
ISIN: DE0006271703

Wir laden unsere Aktionäre zu der

ordentlichen Hauptversammlung

unserer Gesellschaft am 25. Februar 2016 um 12:00 Uhr, in der Hauptverwaltung, Alsterkrugchaussee 283, 22297 Hamburg, ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014/2015

2.

Verwendung des Bilanzergebnisses 2014/2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2014/2015 in Höhe von € 6.997.407,93 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014/2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2014/2015 Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014/2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014/2015 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

Für das Aufsichtsratsmitglied Paul-Uwe Fuchs war zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung vom 25.02.2015 Frau Knak-Kammenhuber nachgerückt und führt dessen Amtszeit zu Ende. Sie ist damit Mitglied des Aufsichtsrates bis zum Ablauf der Hauptversammlung, welche über das Geschäftsjahr 2014/2015 beschließt.

In dieser Hauptversammlung muss daher ein neues Aufsichtsratsmitglied gewählt werden.

Nach §§ 95, 101 AktG werden die Mitglieder des Aufsichtsrates von der Hauptversammlung gewählt. Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, neu in den Aufsichtsrat zu wählen:

Frau Knak-Kammenhuber

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Stimmrechte sind nach § 18 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am 18. Februar 2016 bei der Gesellschaft, bei einem Notar, bei einem Kreditinstitut oder einer Wertpapiersammelstelle während der üblichen Geschäftszeiten hinterlegt haben und die Aktien bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

Die Hinterlegung gilt auch dann als ordnungsgemäß, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle fristgerecht für diese bei einem anderen Kreditinstitut oder einer Wertpapiersammelstelle hinterlegt und bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.

Im Fall einer Hinterlegung beim Notar, einem Kreditinstitut oder einer Wertpapiersammelstelle bitten wir Sie, die von diesen Stellen hierüber auszustellende Hinterlegungsbescheinigung, welche die Anzahl der hinterlegten Aktien zu bezeichnen hat, bis zum 18. Februar 2016 bei der Gesellschaft Alsterkrugchaussee 283, 22297 Hamburg, einzureichen.

Anträge zur Tagesordnung und Wahlvorschläge nach den §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich an die zuvor genannte Adresse der Gesellschaft zu richten. Fristgerecht eingehende Anträge oder Wahlvorschläge werden im Internet unter www.kasanag.de veröffentlicht.

Neben der persönlichen Stimmrechtsausübung kann jeder Aktionär sein Stimmrecht wahlweise auch durch einen Bevollmächtigten oder durch eine Vereinigung von Aktionären ausüben lassen.

 

Hamburg, im Januar 2016

Karlsruher-Sanatorium-Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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