Karwendelbahn-Aktiengesellschaft – außerordentliche Hauptversammlung 2016

Karwendelbahn Aktiengesellschaft

Mittenwald

ISIN DE0008257601, WKN 825760

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
gemäß § 122 Abs. 1 AktG

Der Karwendelbahn Aktiengesellschaft ist am 07.06.2016 ein Einberufungsverlangen gemäß § 122 Abs. 1 AktG der Aktionärin
Konsortium AG, deren Anteil während der letzten drei Monate vor diesem Verfahren mehr als 5 % des Grundkapitals betrug, zugegangen. Zur Umsetzung dieser Aufforderung laden wir unsere Aktionäre zu der am

Freitag, den 29.07.2016, um 10.00 Uhr,

im Tagungszentrum im Kolpinghaus München-Zentral GmbH
Adolf-Kolping-Straße 1
80336 München

stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung
unserer Gesellschaft ein.

Der Einlass zu der Hauptversammlung beginnt um 9.30 Uhr.

Tagesordnung

TOP1
Beschlussfassung über die Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern und AR-Ersatzmitgliedern
Die Mitglieder des Aufsichtsrats Herr Wolfgang E. Reich, Herr Gerhard Proksch und Herr Patrick Kenntner sind durch Beschlussfassung des Amtsgerichts München – Registergericht vom 09.09.2015 gemäß § 104 AktG zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt worden. Die hiernach gerichtlich bestellten Mitglieder sind so lange Mitglied des Aufsichtsrats, bis dieser Mangel gemäß § 104 AktG durch ordentliche Wahl durch die Hauptversammlung behoben ist. Daher sollen sämtliche Anteilseignervertreter des Aufsichtsrats neu gewählt werden. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 8 der Satzung aus 6 Mitgliedern, davon 3 von den Aktionären gemäß § 101 Abs. 1 AktG zu wählenden Mitgliedern zusammen.

Die Konsortium AG schlägt vor,

1.

Herrn Wolfgang E. Reich, selbstständiger Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Inhaber der Kanzlei Reich, Heidenheim, mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu wählen, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird;

2.

Herrn Patrick Kenntner, Industriekaufmann, Vorstand der Konsortium AG, Steinheim, mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu wählen,

3.

Herrn Gerhard Proksch, angestellter Rechtsanwalt bei der Kanzlei Siegle und Kollegen, Herbrechtingen, mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu wählen.

Der Konsortium AG schlägt ferner vor, zu beschließen:

1. Herrn Willy Bublitz , Maler & Lackierer, Angestellter bei der KK Immobilien Fonds I AG & Co. KG a.A, zum Ersatzmitglied für Herrn Wolfgang E. Reich, Herrn Patrick Kenntner und Herrn Gerhard Proksch zu wählen. Wenn für ein vorzeitig ausgeschiedenes Aufsichtsratsmitglied, das durch Herrn Willy Bublitz ersetzt worden ist, ein Nachfolger bestellt wurde, erlangt Herr Willy Bublitz seine Stellung als Ersatzmitglied für die übrigen Aufsichtsratsmitglieder, für die er als Ersatzmitglied bestellt wurde, zurück.

2. Herrn Wolfgang W. Reich, Dipl.-Betriebswirt, Steuerfachmann, selbstständiger Unternehmensberater, Heidenheim, zum Ersatzmitglied für Herrn Wolfgang E. Reich, Herrn Patrick Kenntner und Herrn Gerhard Proksch zu wählen. Wenn für ein vorzeitig ausgeschiedenes Aufsichtsratsmitglied, das durch Herrn Wolfgang W. Reich ersetzt worden ist, ein Nachfolger bestellt wurde, erlangt Herr Wolfgang W. Reich seine Stellung als Ersatzmitglied für die übrigen Aufsichtsratsmitglieder, für die er als Ersatzmitglied bestellt wurde, zurück.

Herr Willy Bublitz ist somit erstes Ersatzmitglied, Herr Wolfgang W. Reich ist zweites Ersatzmitglied. Das zweite Ersatzmitglied wird nur dann Aufsichtsratsmitglied, wenn das erste Ersatzmitglied bereits in den Aufsichtsrat nachgerückt ist, somit nicht mehr Ersatzmitglied oder verhindert ist.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Gemäß § 15 der Satzung sind diejenigen Aktionäre zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung berechtigt, die spätestens am vierten Werktag vor dem Versammlungstag, d.h. spätestens am 25.07.2016, bei der Gesellschaft (Karwendelbahn AG, Alpenkorpsstraße 1, 82481 Mittenwald, Faxnummer: 07321/34269190) oder bei der folgenden Stelle die Ausstellung einer Stimmkarte beantragt und ihre Aktien bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort hinterlegt haben:

Karwendelbahn Aktiengesellschaft
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim
Faxnummer: 07321/34269190

Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Banken bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.

Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die von diesen auszustellende Bescheinigung spätestens am ersten Werktag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist, d.h. spätestens am 26.07.2016, bei der Gesellschaft (Karwendelbahn AG, Alpenkorpsstraße 1, 82481 Mittenwald, Faxnummer: 07321/34269190) einzureichen.

Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge und Anfragen von Aktionären sind ausschließlich zu richten an:

Karwendelbahn AG
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim
Fax: +49 (0) 7321 / 34269190

Rechtzeitig innerhalb der Frist des § 126 Abs. 1 AktG unter vorstehender Adresse eingegangene, ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge werden im Internet unter www.karwendelbahn.de im Bereich „Karwendelbahn AG“ zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

 

Mittenwald, im Juni 2016

Karwendelbahn Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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