Karwendelbahn-Aktiengesellschaft – Außerordentliche Hauptversammlung 2018

Karwendelbahn Aktiengesellschaft

Mittenwald

ISIN DE0008257601 / WKN 825760

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
gemäß § 122 Abs. 1 AktG

Der Karwendelbahn Aktiengesellschaft ist am 17.08.2018 ein Einberufungsverlangen gemäß § 122 Abs. 1 AktG der Aktionärin Konsortium Aktiengesellschaft, deren Anteil während der letzten drei Monate vor diesem Verfahren mehr als 5 % des Grundkapitals betrug, zugegangen. Zur Umsetzung dieser Aufforderung laden wir unsere Aktionäre zu der am

Donnerstag, den 04.10.2018, um 17.00 Uhr

im hbw ConferenceCenter Haus der Bayerischen Wirtschaft,
Erdgeschoss, Bayernsaal,
Max-Joseph-Str. 5,
80333 München

stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein.
Der Einlass zu der Hauptversammlung beginnt um 16.45 Uhr.

Tagesordnung

TOP 1

Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Bareinlage

Die Konsortium Aktiengesellschaft schlägt vor zu beschließen:

Das Grundkapital der Gesellschaft wird von € 1.916.200 eingeteilt in 36.850 Aktien um bis zu € 958.100 auf bis zu € 2.874.300 durch Ausgabe von bis zu 18.425 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Betrag am Grundkapital in Höhe von € 52 je Stückaktie zum Ausgabebetrag von € 52 je Stückaktie gegen Bareinlagen erhöht.

Die neuen Aktien sind in Höhe eines Viertels des Ausgabebetrags nach Zeichnung und Übernahme sofort in Bar auf ein anzugebendes Konto einzuzahlen, im Übrigen unverzüglich nach Aufforderung durch den Vorstand der Gesellschaft.

Die neuen Aktien sind ab dem 01.11.2018 gewinnberechtigt. Den Aktionären steht das gesetzliche Bezugsrecht im Verhältnis 2:1 zu, wobei die Durchführung der Kapitalerhöhung vollständig oder teilweise gemäß § 186 Abs. 5 AktG erfolgen kann. Nicht von Aktionären in Rahmen ihres Bezugsrechts bezogene Aktien können von anderen Aktionären gezeichnet werden. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung und der Bedingungen für die Ausgabe der Aktien festzusetzen. Gem. § 36 a AktG muss der eingeforderte Betrag (§ 36 Abs. 2 AktG) mindestens ein Viertel des geringsten Ausgabebetrags und bei Ausgabe der Aktien für einen höheren als diesen auch den Mehrbetrag umfassen.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Durchführung der Kapitalerhöhung zu ändern. Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn bis zum 31.12.2018 nicht mindestens 1.000 Aktien gezeichnet sind oder wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum 31.03.2019 in das Handelsregister eingetragen ist.

Teilnahmehinweise

Nicht börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG – um eine solche handelt es sich bei unserer Gesellschaft – sind in der Einberufung nur noch zur Angabe von Firma, Sitz, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung verpflichtet.

Gem. § 15 der Satzung sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung diejenigen Aktionäre berechtigt, die spätestens am vierten Werktag vor dem Versammlungstag, bei der Gesellschaft die Ausstellung einer Stimmkarte beantragen und ihre Aktien bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort hinterlegen. Samstage rechnen nicht als Werktage.

Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Banken bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden. Die Zustimmung der Hinterlegungsstelle ist erteilt.

Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die von diesen auszustellende Bescheinigung spätestens am ersten Werktag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist, bei der Gesellschaft einzureichen.

Die Beantragung der Stimmkarte gemäß § 15 der Satzung muss der Gesellschaft unter folgender Adresse zugehen:

Karwendelbahn AG
Tannhäuser Weg 44
89518 Heidenheim

Die Anschrift der Gesellschaft lautet:

Karwendelbahn AG
Tannhäuser Weg 44
89518 Heidenheim

Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die von diesen auszustellende Bescheinigung spätestens am ersten Werktag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist, bei der Gesellschaft unter folgender Adresse einzureichen:

Karwendelbahn AG
Tannhäuser Weg 44
89518 Heidenheim

Aktionäre können sich in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten – zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären – vertreten und ihr Stimmrecht durch den Bevollmächtigten ausüben lassen.

Ergänzungsverlangen, Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge, Anfragen, etc. von Aktionären sind gem. der gesetzlichen Regelungen ausschließlich zu richten an:

Karwendelbahn AG
Tannhäuser Weg 44
89518 Heidenheim

Rechtzeitig innerhalb der gesetzlichen Frist unter vorstehender Adresse eingegangene ordnungsgemäße Ergänzungsverlangen, Ermächtigungen, Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge, Anfragen, etc. werden im Internet unter

www.karwendelbahn.de

im Bereich „Karwendelbahn AG“ zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Information zum Datenschutz für Aktionäre

Die Karwendelbahn AG verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Karwendelbahn AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) Datenschutz-Grundverordnung.

Die Dienstleister der Karwendelbahn AG., welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Karwendelbahn AG, nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Karwendelbahn AG.

Sie haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können Sie gegenüber der Karwendelbahn AG unentgeltlich über die E-Mail-Adresse:

service@karwendelbahn.de

oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

Karwendelbahn AG
Tannhäuser Weg 44
89518 Heidenheim

Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.

Sie erreichen unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten unter:

Karwendelbahn AG
Tannhäuser Weg 44
89518 Heidenheim

Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der Karwendelbahn AG

www.karwendelbahn.de

zu finden.

 

Heidenheim, im August 2018

Karwendelbahn AG

Der Vorstand

Comments are closed.