Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Karwendelbahn-Aktiengesellschaft Mittenwald |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Bezugsangebot an die Aktionäre der Karwendelbahn Aktiengesellschaft zum Bezug von Anleihen in Form von Inhaberschuldverschreibungen zum Bezugspreis von je EUR 1.000,00 je Inhaberschuldverschreibung mit einem Nennwert von je EUR 1.000,00 | 05.04.2019 |
Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an die Aktionäre der
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Kurs: Prozentnotiert |
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Stückelung: 99 Schuldverschreibungen à 1.000,00 € |
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Laufzeit: 01.05.2019 (0:00 Uhr MESZ) bis zum 31.12.2024 (24:00 Uhr MEZ) |
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Verzinsung: 7 % pro Jahr |
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Ausschüttung: Monatliche Ausschüttung zum Ende des jeweiligen Kalendermonats abzüglich Steuern, z.B. Quellensteuer |
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Verbriefung: Eintragung im Anleiheregister, auf Wunsch effektive Urkunden |
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Rückzahlung: Rückzahlung zu 100 % = 1.000,00 € am 31.12.2024 |
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Besicherung: keine |
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Haftung: Die Karwendelbahn AG haftet für den Rückzahlungsanspruch zu 100 % |
Der Vorstand der Gesellschaft hat am 29.03.2019 den Beschluss gefasst, eine Unternehmensanleihe im Volumen von 99.000,00 € mit einer Verzinsung von 7 % zu begeben. Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht im Verhältnis 1:1 einzuräumen.
Unsere Aktionäre werden aufgefordert, ihr Bezugsrecht auf die Unternehmensanleihe zur Vermeidung des Ausschlusses von der Ausübung ihres Bezugsrechts in der Zeit vom
01.04.2019 (0:00 Uhr MESZ) bis zum 17.04.2019 (24:00 Uhr MESZ)
bei der Gesellschaft während der üblichen Geschäftszeiten auszuüben. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen ersatzlos.
Zur Ausübung des Bezugsrechts bitten wir unsere Aktionäre den bei der Gesellschaft erhältlichen Zeichnungsschein per Fax unter 07321 2748838 oder per E-Mail unter
buero@karwendelbahn.de
anzufordern.
Entscheidend für die Einhaltung der Bezugsfrist ist jeweils der Eingang der Bezugserklärung sowie des Bezugspreises bei der Abwicklungsstelle.
Maßgeblich für die Berechnung der Anzahl der den Aktionären jeweils zustehenden Bezugsrechte ist deren jeweiliger Bestand an Karwendelbahn AG-Aktien in der ISIN DE0008257601, WKN 825760 mit Ablauf des 29.03.2019.
Entsprechend dem Bezugsverhältnis können für 1 (eine) auf den Inhaber oder Namen lautende alte Stückaktien 1 kann (eine) Unternehmensanleihe zum Bezugspreis in Höhe von EUR 1.000,00 je Unternehmensanleihe bezogen werden.
Als Bezugsrechtsnachweis für die Unternehmensanleihe gilt der Nachweis am Freitag, den 29.03.2019, 00.00 Uhr.
Sollten mehr als 99 Unternehmensanleihen von den Aktionären gezeichnet werden, ist für die Zuteilung der bisherige Aktienbesitz von Bedeutung. Aktionäre mit größerem Aktienbestand werden bei der Zuteilung bevorzugt.
Kein von der Gesellschaft oder von der Bezugsstelle organisierter börslicher Bezugsrechtshandel, Verfall von Bezugsrechten
Es wird kein börslicher Bezugsrechtshandel von der Gesellschaft organisiert.
Nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen entschädigungslos und werden nach Ablauf der Bezugsfrist wertlos ausgebucht.
Möglichkeit zum Überbezug
Es besteht die Möglichkeit der Aktionäre zum Überbezug.
Verbriefung, Einbeziehung und Lieferung der Neuen Unternehmensanleihe
Die Unternehmensanleihe wird nach derzeitiger Planung in einem Anleiheregister geführt. Auf Wunsch erfolgt die effektive Verbriefung.
Die Lieferung der effektiven Urkunde erfolgt auf Wunsch nach Bezahlung der Anleihe. Die Zeichner der Unternehmensanleihe erhalten auf Wunsch effektive Urkunden.
Gemäß der Regelung in § 3a des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) in Verbindung mit § 3 (2) WpPG erfolgt die Durchführung des Bezugsangebots prospektfrei.
Der Zeichnungsschein kann auch kostenlos unter folgender Adresse angefordert werden:
Karwendelbahn AG
Tannhäuserweg 44
89518 Heidenheim
Fax: 07321 2748838
E-Mail: buero@karwendelbahn.de
Risikohinweise
WARNHINWEIS: DER ERWERB DIESES WERTPAPIERS IST MIT ERHEBLICHEN RISIKEN VERBUNDEN UND KANN ZUM VOLLSTÄNDIGEN VERLUST DES EINGESETZTEN VERMÖGENS FÜHREN.
Verkaufsbeschränkungen
Das Bezugsangebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Es wird nach den maßgeblichen aktienrechtlichen und handelsrechtlichen Bestimmungen in Verbindung mit der Satzung der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Wiedergabe des Bezugsangebots oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung der in dem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen unterliegt im Ausland möglicherweise Beschränkungen. Mit Ausnahme der Bekanntmachung im Bundesanzeiger sowie der Weiterleitung des Bezugsangebots mit Genehmigung der Gesellschaft darf das Bezugsangebot durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im bzw. in das Ausland veröffentlicht, versendet, verbreitet oder weitergegeben werden, soweit dies nach den jeweils anwendbaren ausländischen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung abhängig ist. Dies gilt auch für eine Zusammenfassung oder eine sonstige Beschreibung der in diesem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen. Die Gesellschaft übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Weitergabe des Bezugsangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar ist. Die Annahme dieses Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informieren.
Die Unternehmensanleihe sind und werden weder nach den Vorschriften des Securities Act noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika, registriert. Die Unternehmensanleihe dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder angeboten noch ausgeübt, verkauft oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden, außer auf Grund einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des Securities Act und der Wertpapiergesetze der jeweiligen Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika. Gleiches gilt für ein Angebot, einen Verkauf oder eine Lieferung an U.S. Personen im Sinne des U.S. Securities Act.
Mittenwald/Heidenheim, den 29.03.2019
Der Vorstand