KEBT Kommunale Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen AG – Ordentliche Hauptversammlung

KEBT Kommunale Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen Aktiengesellschaft

Erfurt

Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung

der KEBT Kommunale Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen Aktiengesellschaft
– KEBT AG –

am 14. Juli 2022, 14.00 Uhr,

auf dem Gelände des Steigerwaldstadions,
Mozartallee 3, 99096 Erfurt, Parksaal

Tagesordnung

1.

Begrüßung

2.

Bericht über den Geschäftsverlauf

3.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der KEBT AG, des gebilligten Konzernabschlusses (HGB), des Lageberichtes und des Konzernlageberichtes sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021 (01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021)

4.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat und der Vorstand schlagen vor zu beschließen, den Bilanzgewinn von 69.320.768,78 Euro wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 5,05 Euro pro dividendenberechtigte Stückaktie der
Aktiengattung A (A-Aktien)
9.571.845,75 Euro
Einstellung in andere Gewinnrücklagen (gemäß § 272 Abs. 3 HGB) 30.000.000,00 Euro
Gewinnvortrag 29.748.923,03 Euro

Die Ausschüttung der Dividende an die zum Zeitpunkt der Beschlussfassung dividendenberechtigten Aktionäre soll am 21. Juli 2022 erfolgen.

Der Beschlussvorschlag berücksichtigt die zum Zeitpunkt der Einberufung von der Gesellschaft gehaltenen 127.033 eigenen A-Aktien sowie die 511.443 B-Aktien des Kommunalen Energiezweckverbandes Thüringen (KET), die nicht dividendenberechtigt sind.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat und der Vorstand schlagen vor zu beschließen, Herrn Peter Hengstermann und Herrn Stefan Reindl als Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 (01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021) Entlastung zu erteilen.

6.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat und der Vorstand schlagen vor zu beschließen, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021 (01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021) Entlastung zu erteilen.

7.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 (01. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022)

Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Zweigniederlassung Berlin, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 (01. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022) zu bestellen. Der Auftrag soll sich auch auf die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 Abs. 1 HGrG erstrecken.

8.

Beschlussfassung zur Übertragung der direkt ver- bzw. zugekauften Aktien der Gemeinde Utendorf als KEBT-Aktionär an die Gemeinde Ritschenhausen als KET-Mitgliedskommune

Der Aufsichtsrat und der Vorstand empfehlen der Hauptversammlung, der Aktienübertragung von 233 KEBT-Aktien der Gemeinde Utendorf auf die Gemeinde Ritschenhausen zuzustimmen.

9.

Beschlussfassung zur Übertragung der direkt ver- bzw. zugekauften Aktien der Gemeinden Rodeberg und Zimmern als KEBT-Aktionäre an die Gemeinde Großvargula als KET-Mitgliedskommune

Der Aufsichtsrat und der Vorstand empfehlen der Hauptversammlung, der Aktienübertragung von 1.356 KEBT-Aktien der Gemeinde Rodeberg auf die Gemeinde Großvargula zuzustimmen.

Der Aufsichtsrat und der Vorstand empfehlen der Hauptversammlung, der Aktienübertragung von 300 KEBT-Aktien der Gemeinde Zimmern auf die Gemeinde Großvargula zuzustimmen.

10.

Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung der Satzung der KEBT AG vor dem Hintergrund der Beteiligung an der Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (TGG)

Die KEBT AG soll sich neben dem Kommunalen Energiezweckverband Thüringen (KET) als Gesellschafter an der Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (TGG) mit 20 % am Stammkapital beteiligen, vor diesem Hintergrund schlagen der Aufsichtsrat und der Vorstand der KEBT AG der Hauptversammlung vor zu beschließen, § 3 Abs. 1 und 2 der Satzung der KEBT AG wie folgt neu zu fassen:

§ 3 Abs. 1

Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Verwaltung von Geschäftsanteilen an den Gesellschaften TEAG Thüringer Energie AG (TEAG) und Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (TGG) und ggf. ihren jeweiligen Rechtsnachfolgern („Beteiligungsgesellschaften“) und die Wahrnehmung aller Gesellschafterrechte und -pflichten, die sich aus diesen Beteiligungen ergeben sowie alle unmittelbar damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, insbesondere die Wahrnehmung und Sicherung der kommunal- und gesellschaftsrechtlich zulässigen Interessenvertretung der Aktionäre bei den Beteiligungsgesellschaften. Die Gesellschaft unterstützt ihre Aktionäre insbesondere bei deren Aufgaben zur Sicherung einer wirtschaftlich sinnvollen Daseinsvorsorge und bei der Darbietung einer sicheren und preiswerten Strom-, Gas- und Breitbandversorgung.

§ 3 Abs. 2

Hierzu hat die Gesellschaft insbesondere die Aufgaben:

1.

darauf hinzuwirken, dass die von ihr gehaltenen Geschäftsanteile respektive Aktien und die sich daraus ergebenen Stimmrechte in der Gesellschafter- respektive Hauptversammlungen der Beteiligungsgesellschaften durch einheitliche Stimmabgabe bestmöglich vertreten werden;

2.

in Angelegenheiten des gemeinsamen Interesses der Aktionäre tätig zu werden;

3.

die Interessen der Aktionäre in den Fragen der Versorgung ihrer Gebiete wie auch des angemessenen Einsatzes heimischer Energieträger zu koordinieren, soweit dies erforderlich ist, und diese gegenüber den Beteiligungsgesellschaften, den staatlichen Stellen, anderen Verbänden und der Öffentlichkeit zu vertreten;

4.

die Aktionäre in allen wesentlichen Fragen der Strom-, Gas- und Breitbandversorgung zu beraten.

 

Erfurt, im Juni 2022

 

Der Vorstand

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