KENA Verwaltungs AG Kiel – Hauptversammlung

KENA Verwaltungs AG
(vormals wellyou AG)

Kiel

HRB 10347 Kl (AG Kiel)

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre

zu der am

Mittwoch, dem 20. August 2014,

um 09:00 Uhr
im
Hotel Steigenberger Conti Hansa
Schlossgarten 7
24103 Kiel

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

A. Tagesordnung

1. Vorlage des Jahresabschlusses und des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2013

2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

B. Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 14 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen.

Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft in Textform bei der nachfolgend genannten, für die Gesellschaft empfangsberechtigten Stelle unter der angegebenen Anschrift mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, d. h. bis zum Ablauf (24:00 Uhr) des 13. August 2014 zugehen:

KENA Verwaltungs AG
c/o Bankhaus Gebrüder Martin AG,
Kirchstraße 35,
73033 Göppingen
Telefax: 07161-969317
E-Mail: bgross@martinbank.de

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch eine in Textform erstellte Bescheinigung des depotführenden Kreditinstituts über den Anteilsbesitz nachzuweisen. Die Bescheinigung muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, d. h. auf den Beginn (0:00 Uhr) des 30. Juli 2014 zu beziehen.

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Aktienbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

C. Hinweise zur Stimmrechtsvertretung

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Die Bestimmungen über die Anmeldung und den Nachweis des Aktienbesitzes bleiben davon unberührt. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch eine andere ihnen nach § 135 Aktiengesetz gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB). Für die Erteilung der Vollmacht kann das Formular verwendet werden, dass auf der Rückseite der Eintrittskarte abgedruckt ist.

Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder anderen ihnen nach § 135 Aktiengesetz gleichgestellten Personen oder Institutionen sowie für den Nachweis und den Widerruf einer solchen Bevollmächtigung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 Aktiengesetz. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder die diesen gleichgestellten Personen und Institutionen, die bevollmächtigt werden, möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 Aktiengesetz die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere ihnen nach § 135 Aktiengesetz gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit dieser über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen.

D. Veröffentlichung der Unterlagen

In den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Mittelstr. 1, 24103 Kiel) liegen seit der Einberufung der Hauptversammlung der Jahresabschluss sowie der Bericht des Aufsichtsrats für das zum 31. Dezember 2013 endende Geschäftsjahr aus und können dort montags bis freitags zu den üblichen Bürozeiten eingesehen werden. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt.

E. Anfragen und Gegenanträge

Anfragen richten Sie bitte an folgende E-Mail-Adresse: dana.hey@wellyou.eu

Gegenanträge von Aktionären sind ausschließlich an folgende Adresse zu übersenden:

KENA Verwaltungs AG
Mittelstr. 1
24103 Kiel
Fax: +49 (0) 431 – 64 73 60 11

 

Kiel, im Juli 2014

KENA Verwaltungs AG

Der Vorstand

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