Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltungs-AG Köln |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung | 11.02.2020 |
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KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltungs-AGKöln– Wertpapierkennnummer A1X3WW –EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNGWir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Donnerstag, den 19. März 2020, um 10:00 Uhr in unseren Geschäftsräumen in der Colonia-Allee 3 in 51067 Köln stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. TAGESORDNUNG
UnterlagenDiese Einladung, eine Erläuterung zu Tagesordnungspunkt 1, die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung, der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2019 und die im Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sind im Internet unter www.khdis.deund dort im Bereich „Hauptversammlung / AGM“ verfügbar und stehen zum Download bereit. Die genannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. Gesamtzahl der Aktien und StimmrechteDas Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 3.600.000 und ist eingeteilt in 424.000 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beträgt 424.000. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Diese Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung im Bundesanzeiger. TEILNAHMEBEDINGUNGENVoraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des StimmrechtsDie Teilnahmebedingungen ergeben sich aus §§ 121 ff., 67 Abs. 2 AktG und § 18 der Satzung. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben. Die Anmeldung muss in Textform (§ 126b BGB) erfolgen und kann auch per Telefax oder per E-Mail übermittelt werden. Sie muss bei der nachfolgend genannten Adresse spätestens am Donnerstag, den 12. März 2020, 24:00 Uhr, eingehen. Die Anmeldung ist zu richten an:
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Absatz 2 Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl der einem Teilnahmeberechtigten in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist demgemäß der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Aus arbeitstechnischen Gründen werden allerdings im Zeitraum vom Ablauf des 12. März 2020 (sogenanntes Technical Record Date) bis zum Schluss der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen (sogenannter Umschreibestopp). Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand nach der letzten Umschreibung am 12. März 2020. Der Umschreibestopp bedeutet keine Sperre für die Verfügung über die Aktien. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem 12. März 2020 bei der Gesellschaft eingehen, können allerdings Teilnahmerechte und Stimmrechte aus diesen Aktien nicht ausüben, es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. In solchen Fällen bleiben Teilnahme- und Stimmrecht bis zur Umschreibung noch bei dem im Aktienregister eingetragenen Aktionär. Sämtliche Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge rechtzeitig zu stellen. Ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären bzw. den von ihnen Bevollmächtigten werden Eintrittskarten zugesandt. Verfahren der Stimmabgabe durch einen BevollmächtigtenAktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre rechtzeitig anmelden. Wenn weder ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person oder Institution im Sinne des § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, der Textform (§ 126b BGB). Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann an folgende Adresse übermittelt werden:
Die Gesellschaft bietet den Aktionären für die elektronische Übermittlung des Nachweises der Vollmacht folgende Telefax-Nummer und E-Mail-Adresse an:
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigt werden soll, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen oder Personen rechtzeitig über eine mögliche Form der Vollmacht ab. Bevollmächtigung von der Gesellschaft benannter StimmrechtsvertreterAls besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, sich durch die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Ein Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft kann mit den Aktionären zugesandten Unterlagen bzw. Vollmachtsformularen bereits vor der Hauptversammlung bevollmächtigt werden. Der bevollmächtigte Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären an, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. Rechte der Aktionäre in Bezug auf die HauptversammlungErgänzungsanträge gemäß § 122 Abs. 2 AktGAktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind und deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 des Grundkapitals der Gesellschaft erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung muss der Gesellschaft spätestens bis zum Montag, den 17. Februar 2020, 24:00 Uhr, in schriftlicher Form zugegangen sein. Ergänzungsverlangen richten Sie bitte schriftlich an den Vorstand unter der nachfolgenden Adresse:
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse http://www.khdis.deund dort im Bereich „Hauptversammlung / AGM“ bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt. Gegenanträge und WahlvorschlägeAnträge gemäß § 126 AktG und Wahlvorschläge zur Hauptversammlung gemäß § 127 AktG von Aktionären, die im Aktienregister eingetragen sind, sind bis zum Mittwoch, den 04. März 2020, 24:00 Uhr, der Gesellschaft ausschließlich an folgende Adresse zu übersenden:
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die im Aktienregister eingetragen sind, können auch per E-Mail (hauptversammlung.kis@khd.com) übermittelt werden. Anträge und Wahlvorschläge sind in deutscher Sprache einzureichen. Sofern sie auch in englischer Sprache veröffentlicht werden sollen, ist eine Übersetzung beizufügen. Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge werden unverzüglich nach ihrem Eingang im Internet unter http://www.khdis.deund dort im Bereich „Hauptversammlung / AGM“ veröffentlicht. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt werden. Auskunftsrechte des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktGGemäß § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu stellen. Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Absatz 3 AktG genannten Gründen absehen. Nach § 19 Nr. 3 der Satzung ist der Versammlungsleiter außerdem ermächtigt, das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen festzusetzen. Weitergehende ErläuterungenWeitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.khdis.deund dort im Bereich „Hauptversammlung / AGM“. Informationen und Unterlagen nach § 124a AktGDie Internetseite der KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltungs-AG, über die die Informationen nach § 124a AktG zugänglich sind, lautet wie folgt: http://www.khdis.deDie Informationen finden sich dort im Bereich „Hauptversammlung / AGM“. Die ordentliche Hauptversammlung wird nicht in Ton oder Bild übertragen. Köln, im Februar 2020 KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltungs-AGDER VORSTAND
Weitere Angaben über den unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten Jürgen Luckas Finanzvorstand der KHD Humboldt Wedag International AG, wohnhaft in Köln. Herr Jürgen Luckas ist Mitglied des Aufsichtsrats der KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltungs-AG seit dem 21. Mai 2015. Geburtstag: 10. März 1968 Nationalität: deutsch Ausbildung: Diplom-Kaufmann (Universität des Saarlandes, Saarbrücken) Beruflicher Werdegang:
Herr Luckas hält keine Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten. André Sybon Mitglied der Geschäftsführung der Humboldt Wedag GmbH, wohnhaft in Köln. Herr André Sybon ist Mitglied des Aufsichtsrats der KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltungs-AG seit dem 24. April 2019. Geburtstag: 2. Dezember 1974 Nationalität: deutsch Ausbildung: Dipl.-Ing. (FH) Fachhochschule Köln: Schwerpunkt Verfahrenstechnik Beruflicher Werdegang:
Herr Sybon hält keine Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten. Yizhen Zhu Vorsitzender des Vorstandes der KHD Humboldt Wedag International AG, wohnhaft in Köln. Herr Yizhen Zhu ist Mitglied des Aufsichtsrats der KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltungs-AG seit dem 16. Juli 2019. Geburtstag: 27. Dezember 1971 Nationalität: chinesisch
Beruflicher Werdegang:
Herr Zhu hält keine Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten. |