KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltungs-AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltungs-AG
Köln
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 11.02.2020

KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltungs-AG

Köln

– Wertpapierkennnummer A1X3WW –

EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Donnerstag, den 19. März 2020, um 10:00 Uhr in unseren Geschäftsräumen in der Colonia-Allee 3 in 51067 Köln stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts der Gesellschaft, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat hat den geprüften Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von EUR 1.350.984,97 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen.

6.

Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 10 Abs. 1 der Satzung in Verbindung mit den §§ 95 Satz 1, 101 Abs. 1 AktG aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern.

Die Mitgliedschaft der derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder endet gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, mithin am Tag der Hauptversammlung am 19. März 2020.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend unter lit. a) bis c) genannten Personen mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung zu Aufsichtsratsmitgliedern zu wählen. Die Bestellung erfolgt für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

a)

Jürgen Luckas, Finanzvorstand der KHD Humboldt Wedag International AG, Managing Director der Blake International Ltd. und Geschäftsführer der KHD Humboldt Wedag GmbH, der Humboldt Wedag GmbH sowie der ZAB Zementanlagenbau GmbH Dessau, wohnhaft in Köln

b)

André Sybon, Geschäftsführer der Humboldt Wedag GmbH, wohnhaft in Köln

c)

Yizhen Zhu, Vorsitzender des Vorstands der KHD Humboldt Wedag International AG und Geschäftsführer der KHD Humboldt Wedag GmbH sowie der Humboldt Wedag GmbH, wohnhaft in Köln

Die Wahl erfolgt bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 beschließt.

Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Herr Luckas hat sich bereit erklärt, im Falle seiner Wahl, weiterhin für das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden zur Verfügung zu stehen.

Weitere Angaben über die zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten sind im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt.

Unterlagen

Diese Einladung, eine Erläuterung zu Tagesordnungspunkt 1, die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung, der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2019 und die im Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sind im Internet unter

www.khdis.de

und dort im Bereich „Hauptversammlung / AGM“ verfügbar und stehen zum Download bereit. Die genannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 3.600.000 und ist eingeteilt in 424.000 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beträgt 424.000. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Diese Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung im Bundesanzeiger.

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Die Teilnahmebedingungen ergeben sich aus §§ 121 ff., 67 Abs. 2 AktG und § 18 der Satzung.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben. Die Anmeldung muss in Textform (§ 126b BGB) erfolgen und kann auch per Telefax oder per E-Mail übermittelt werden. Sie muss bei der nachfolgend genannten Adresse spätestens am Donnerstag, den 12. März 2020, 24:00 Uhr, eingehen. Die Anmeldung ist zu richten an:

KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltungs-AG
Hauptversammlung
Colonia-Allee 3
51067 Köln
Fax: +49-(0)221-6504-1209
E-Mail: hauptversammlung.kis@khd.com

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Absatz 2 Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl der einem Teilnahmeberechtigten in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist demgemäß der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Aus arbeitstechnischen Gründen werden allerdings im Zeitraum vom Ablauf des 12. März 2020 (sogenanntes Technical Record Date) bis zum Schluss der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen (sogenannter Umschreibestopp). Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand nach der letzten Umschreibung am 12. März 2020. Der Umschreibestopp bedeutet keine Sperre für die Verfügung über die Aktien. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem 12. März 2020 bei der Gesellschaft eingehen, können allerdings Teilnahmerechte und Stimmrechte aus diesen Aktien nicht ausüben, es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. In solchen Fällen bleiben Teilnahme- und Stimmrecht bis zur Umschreibung noch bei dem im Aktienregister eingetragenen Aktionär. Sämtliche Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge rechtzeitig zu stellen.

Ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären bzw. den von ihnen Bevollmächtigten werden Eintrittskarten zugesandt.

Verfahren der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre rechtzeitig anmelden. Wenn weder ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person oder Institution im Sinne des § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, der Textform (§ 126b BGB). Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann an folgende Adresse übermittelt werden:

KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltungs-AG
Hauptversammlung
Colonia-Allee 3
51067 Köln

Die Gesellschaft bietet den Aktionären für die elektronische Übermittlung des Nachweises der Vollmacht folgende Telefax-Nummer und E-Mail-Adresse an:

Telefax: +49-(0)221-6504-1209
E-Mail: hauptversammlung.kis@khd.com

Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigt werden soll, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen oder Personen rechtzeitig über eine mögliche Form der Vollmacht ab.

Bevollmächtigung von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter

Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, sich durch die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Ein Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft kann mit den Aktionären zugesandten Unterlagen bzw. Vollmachtsformularen bereits vor der Hauptversammlung bevollmächtigt werden. Der bevollmächtigte Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus.

Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären an, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.

Rechte der Aktionäre in Bezug auf die Hauptversammlung

Ergänzungsanträge gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind und deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 des Grundkapitals der Gesellschaft erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung muss der Gesellschaft spätestens bis zum Montag, den 17. Februar 2020, 24:00 Uhr, in schriftlicher Form zugegangen sein. Ergänzungsverlangen richten Sie bitte schriftlich an den Vorstand unter der nachfolgenden Adresse:

KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltungs-AG
Vorstand
Colonia-Allee 3
51067 Köln

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse

http://www.khdis.de

und dort im Bereich „Hauptversammlung / AGM“ bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Anträge gemäß § 126 AktG und Wahlvorschläge zur Hauptversammlung gemäß § 127 AktG von Aktionären, die im Aktienregister eingetragen sind, sind bis zum Mittwoch, den 04. März 2020, 24:00 Uhr, der Gesellschaft ausschließlich an folgende Adresse zu übersenden:

KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltungs-AG
Hauptversammlung
Colonia-Allee 3
51067 Köln

oder per Telefax: +49-(0)221-6504-1209

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die im Aktienregister eingetragen sind, können auch per E-Mail (hauptversammlung.kis@khd.com) übermittelt werden. Anträge und Wahlvorschläge sind in deutscher Sprache einzureichen. Sofern sie auch in englischer Sprache veröffentlicht werden sollen, ist eine Übersetzung beizufügen. Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge werden unverzüglich nach ihrem Eingang im Internet unter

http://www.khdis.de

und dort im Bereich „Hauptversammlung / AGM“ veröffentlicht.

Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt werden.

Auskunftsrechte des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG

Gemäß § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen.

Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu stellen. Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Absatz 3 AktG genannten Gründen absehen. Nach § 19 Nr. 3 der Satzung ist der Versammlungsleiter außerdem ermächtigt, das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen festzusetzen.

Weitergehende Erläuterungen

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.khdis.de

und dort im Bereich „Hauptversammlung / AGM“.

Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG

Die Internetseite der KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltungs-AG, über die die Informationen nach § 124a AktG zugänglich sind, lautet wie folgt:

http://www.khdis.de

Die Informationen finden sich dort im Bereich „Hauptversammlung / AGM“.

Die ordentliche Hauptversammlung wird nicht in Ton oder Bild übertragen.

Köln, im Februar 2020

KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltungs-AG

DER VORSTAND

 

Weitere Angaben über den unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten

Jürgen Luckas

Finanzvorstand der KHD Humboldt Wedag International AG, wohnhaft in Köln.

Herr Jürgen Luckas ist Mitglied des Aufsichtsrats der KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltungs-AG seit dem 21. Mai 2015.

Geburtstag: 10. März 1968

Nationalität: deutsch

Ausbildung: Diplom-Kaufmann (Universität des Saarlandes, Saarbrücken)

Beruflicher Werdegang:

Seit April 2015 Finanzvorstand der KHD Humboldt Wedag International AG (‚KHD AG‘)
Jan. – April 2015 Vice President Program Management Office für den KHD Konzern (zusätzlich zu den anderen Funktionen)
Dez. 2012 – April 2015 Vice President Governance, Risk & Comliance für den KHD Konzern (als zusätzliche Funktion)
Juni 2010 – April 2015 Vice President Global Internal Audit für den KHD Konzern
Zusätzlich Feb. 2012 –
April 2015
Leitung des Aufsichtsratsbüros der KHD AG
Okt. 2008 – Mai 2010 Vice President Global Internal Audit für den Konzern der KHD Humboldt Wedag International Ltd., Vancouver / Kanada
Okt. 1999 – Sept. 2008 Senior Manager (WP und StB) bei einer der großen internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
Okt. 1998 – Sept. 1999 Manager (Prokurist) bei einer der großen internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
Okt. 1993 – Sept. 1998 Assistent, später Prüfungsleiter bei einer der großen internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

Herr Luckas hält keine Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten.

André Sybon

Mitglied der Geschäftsführung der Humboldt Wedag GmbH, wohnhaft in Köln.

Herr André Sybon ist Mitglied des Aufsichtsrats der KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltungs-AG seit dem 24. April 2019.

Geburtstag: 2. Dezember 1974

Nationalität: deutsch

Ausbildung: Dipl.-Ing. (FH) Fachhochschule Köln: Schwerpunkt Verfahrenstechnik

Beruflicher Werdegang:

Seit Mai 2019 Head of Global Center of Excellence der KHD
Seit März 2019 Geschäftsführer der Humboldt Wedag GmbH (HW GmbH)
April 2018 – Mai 2019 HW GmbH: Head of Parts and Products
Jan. 2017 – März 2018 HW GmbH: Head of Sales and Product Management – Clinker Cooler Solutions
Sept. 2012 – Jan. 2017 HW GmbH: Head of Product Management
Sept. 2009 – Jan. 2014 HW GmbH: Product Manager
Nov. 2008 – Aug. 2009 HW GmbH: Environmental Department – Engineer
Feb. 2005 – Nov. 2008 HW GmbH: (Senior) Commissioning Engineer
Aug. 2003 – Feb. 2004 Framatome ANP: Diplomant
Okt. 2000 – April 2001 Hansa International Co., Ltd. (Bangkok/Thailand): Praktikant Design of a counter flow heat exchanger

Herr Sybon hält keine Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten.

Yizhen Zhu

Vorsitzender des Vorstandes der KHD Humboldt Wedag International AG, wohnhaft in Köln.

Herr Yizhen Zhu ist Mitglied des Aufsichtsrats der KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltungs-AG seit dem 16. Juli 2019.

Geburtstag: 27. Dezember 1971

Nationalität: chinesisch

Ausbildung: MBA, Universität Peking
Bachelor Engineering, Beihang Universität

Beruflicher Werdegang:

Seit Okt. 2018 Vorstandsvorsitzender der KHD Humboldt Wedag International AG (‚KHD AG‘)
Juni 2017 – Okt. 2018 AVIC International Beijing Co. Ltd., Peking / China: Vice President
März 2011 – Juni 2017 Mitglied des Vorstands der KHD AG
Apr. 2008 – Feb. 2011 AVIC International Beijing Co. Ltd., Peking / China: Vice President
März 2006 – März 2008 AVIC International Beijing Co. Ltd., Peking / China: Managing Director
Feb. 2002 – Feb. 2006 AVIC International Beijing Co. Ltd., Peking / China: Deputy Managing Director
Feb. 2001 – Feb. 2002 AVIC International Beijing Co. Ltd., Peking / China: Senior Manager
Jan. 1997 – Jan. 2001 CATIC Sudamericana Chile Ltd.: General Manager

Herr Zhu hält keine Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten.

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