Kinghero AG – Hauptversammlung

Kinghero AG
München
ISIN: DE000A0XFMW8/WKN: A0XFMW
Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zu der
am 22. Dezember 2014 um 10.00 Uhr
im
Darmstädter Hof
Hotel & Restaurant
An der Walkmühle 1
60437 Frankfurt am Main/Nieder-Eschbach
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
I.
Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der KINGHERO AG und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der KINGHERO AG zum 31. Dezember 2013 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Einer Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung gemäß § 173 AktG bedarf es daher nicht, so dass zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung erfolgt.
2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes Yu Zhang und Xiuming He für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands Yu Zhang (Mitglied des Vorstands bis 30. Oktober 2013) und Xiuming He keine Entlastung für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2013 zu erteilen.
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds des Vorstandes Dr. Harald Zender für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstandsmitglied Dr. Harald Zender (Vorstand ab 13. Mai 2013) für seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2013 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5.

Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals der Kinghero AG im Wege der vereinfachten Kapitalherabsetzung zur Deckung von Verlusten und Satzungsänderung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
a)

Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von derzeit 6.775.000,00 Euro, eingeteilt in derzeit 6.775.000 Stückaktien, wird um 6.707.250,00 Euro auf 67.750,00 Euro herabgesetzt. Die Herabsetzung des Grundkapitals erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung gemäß §§ 229 ff. AktG und dient in voller Höhe dazu, Wertminderungen auszugleichen und sonstige Verluste zu decken. Die Herabsetzung des Grundkapitals wird in der Weise durchgeführt, dass die derzeit existierenden 6.775.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien im Verhältnis 100:1 zusammengelegt werden, so dass jeweils hundert auf den Inhaber lautende Stückaktien zu einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie zusammengelegt werden. Die Durchführung der Kapitalherabsetzung hat unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 15. April 2015 zu erfolgen.
b)

§ 4 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
„Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 67.750,00 Euro (in Worten: siebenundsechzigtausendsiebenhundertfünfzig Euro) und ist eingeteilt in 67.750 Stückaktien.“
c)

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Herabsetzung des Grundkapitals und ihrer Durchführung festzusetzen.
6.

Beschlussfassung über eine Erhöhung des Grundkapitals

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
a)

Das gemäß Beschlussfassung unter Tagesordnungspunkt 5 auf 67.750,00 Euro herabgesetzte Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu 813.000,00 Euro auf bis zu 880.750,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 813.000 neuen Stückaktien, jeweils mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 Euro je Stückaktie, gegen Bareinlagen erhöht. Die neuen Aktien sind ab Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres gewinnberechtigt.
b)

Die neuen Aktien sind den Aktionären durch die Gesellschaft im Wege des unmittelbaren Bezugsrechts zum Ausgabebetrag von 1,00 Euro je Aktie gegen Bareinlagen im Verhältnis 1:12 (eins zu zwölf) ohne Einschaltung eines Kreditinstituts, auch nicht zur mittelbaren Stellvertretung, durch Veröffentlichung des Bezugsangebots durch die Gesellschaft im Bundesanzeiger zum Bezug anzubieten. Die Frist für die Annahme des Bezugsangebotes (Bezugsfrist) endet zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Bezugsangebotes. Der bezugsberechtigte Aktienbestand des den Bezug erklärenden Aktionärs muss vom depotführenden Kreditinstitut des Aktionärs bescheinigt werden.
c)

Etwaige aufgrund des Bezugsangebots nicht bezogene Aktien können ausschließlich von Aktionären gezeichnet werden (Mehrbezug), die von ihrem Bezugsrecht, soweit dieses besteht, vollständig Gebrauch gemacht haben und deren ordnungsgemäß ausgefüllte und unterschriebene Zeichnungsscheine fristgerecht, das heißt innerhalb der Bezugsfrist, bei der Gesellschaft eingegangen sind. Die maximale Zahl der von einem Aktionär im Mehrbezug jeweils erwerbbaren Aktien entspricht dem 4,0-fachen der Aktienzahl des durch seinen Zeichnungsschein angemeldeten Bezugs. Ein Mehrbezug ist nur bezüglich einer ganzen Aktie oder eines Vielfachen davon möglich. Soweit es wegen hoher Nachfrage im Rahmen des Mehrbezugs nicht möglich sein sollte, allen Aktionären sämtliche von ihnen im Mehrbezug gewünschten neuen Aktien zuzuteilen, werden Angebote zum Erwerb weiterer neuer Aktien im Rahmen des Mehrbezugs verhältnismäßig auf Basis der im Überbezug gezeichneten Aktien zugeteilt. Falls die Zuteilung von neuen Aktien aufgrund einer Ausübung des Mehrbezugsrechts durch mehrere Aktionäre zu Bruchteilen von Aktien führen würde, werden die rechnerischen Bruchteile auf eine volle Aktienanzahl abgerundet. Neue Aktien werden nur durch Bezugsrechtsausübung und Mehrbezugszeichnungen ausgegeben, sollten durch Bezugsrechtsausübungen und Mehrbezugszeichnungen nicht sämtliche neuen Aktien gezeichnet werden, werden die nicht gezeichneten Aktien nicht ausgegeben. Eine Platzierung an Dritte findet nicht statt. Die Kapitalerhöhung richtet sich ausschließlich an Aktionäre der Gesellschaft, die Bezugsrechte erhalten keine eigene Wertpapierkennnummer, ein börsenmäßiger Bezugsrechtshandel findet nicht statt und wird von der Gesellschaft nicht beantragt werden.
d)

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere die Bedingungen für die Ausgabe der Aktien, festzulegen.
e)

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Änderung der Fassung von § 4 der Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung zu beschließen.
f)

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum Ablauf des 30. Juni 2015 in das für den Sitz der Gesellschaft zuständige Handelsregister eingetragen wird.
g)

Der Vorstand wird angewiesen, die Kapitalerhöhung mit der Maßgabe anzumelden, dass sie erst nach der unter Tagesordnungspunkt 5 vorgesehenen Kapitalherabsetzung im Handelsregister eingetragen wird.
7.

Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 10 Abs. 1 der Satzung in Verbindung mit den §§ 95 Satz 1 bis 4, 96 Absatz 1 und 101 Absatz 1 AktG aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern.

Das Mandat sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder ist am 31. August 2014 abgelaufen. Durch Beschluss des Amtsgerichts München wurden Gerrit Kaufhold, Rolf Birkert und Chen Xiaofeng zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der KINGHERO AG bestellt.

Das Amt des gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieds erlischt gemäß § 104 Abs. 5 AktG, sobald der Mangel bei der Besetzung des Aufsichtsrates durch Wahl seitens der Hauptversammlung behoben wird.

Im Hinblick darauf schlägt der Aufsichtsrat vor,
1.

Gerrit Kaufhold, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bei der HRG Hansische Revisions-Gesellschaft mbH, Hamburg
2.

Rolf Birkert, Mitglied des Vorstands der Deutsche Balaton AG, Frankfurt
3.

Chen Xiaofeng, Rechtsanwalt, Xiamen, China

zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen.

Die Wahl erfolgt bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 beschließt.

Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.
II.
Unterlagen;
Teilnahme an der Hauptversammlung;
Angaben zu den Rechten der Aktionäre;
Aktienanzahl und Stimmrechte
1.

Unterlagen zur Hauptversammlung

Vom Zeitpunkt der Einberufung an sind die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.kinghero.de/investor-relations über den Link Hauptversammlung abrufbar. Die Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung in den Versammlungsräumen zur Einsicht ausliegen.
2.

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 21 der Satzung unserer Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden und einen von ihrem depotführenden Institut erstellten Nachweis ihres Anteilsbesitzes an diese Adresse übermitteln:

KINGHERO AG
c/o UBJ. GmbH
Haus der Wirtschaft
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: (040) 637 854 23
E-Mail: hv@ubj.de

Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des
1. Dezember 2014

beziehen und der Gesellschaft zusammen mit der Anmeldung spätestens bis zum Ablauf des
15. Dezember 2014

unter der genannten Adresse zugehen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes bedarf der Textform und kann in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und der Nachweis des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.
1.

Stimmrechtsausübung

Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Ein Vollmachtsformular erhalten Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann unter anderem dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist, oder auch durch Übermittlung des Nachweises per Post, per Telefax oder per E-Mail an die nachfolgende genannte Anschrift:

KINGHERO AG
c/o UBJ. GmbH
Haus der Wirtschaft
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: (040) 637 854 23
E-Mail: hv@ubj.de

Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.

Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts oder einer von § 135 Abs. 8 AktG erfassten Aktionärsvereinigung oder Person oder eines nach § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Instituts oder Unternehmens sowie für den Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.
2.

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Gegenanträge mit Begründung gegen einen oder mehrere Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten oder mehreren Tagesordnungspunkten gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern im Sinne von § 127 AktG sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu übersenden. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

KINGHERO AG
c/o UBJ. GmbH
Haus der Wirtschaft
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: (040) 637 854 23
E-Mail: hv@ubj.de

Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die unter vorstehender Adresse mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also spätestens bis zum Ablauf des 7. Dezember 2014, eingegangen sind, werden einschließlich des Namens des Aktionärs und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.kinghero.de/investor-relations über den Link Hauptversammlung veröffentlicht.
3.

Auskunftsrecht

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung gemäß § 131 Abs. 1 AktG vom Vorstand unter anderem Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen zu geben. Unter bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG näher ausgeführten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen (z. B. keine Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen).

München, im November 2014

KINGHERO AG

Der Vorstand

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