Kinghero AG
München
ISIN: DE000A14KDS1 / WKN: A14KDS
Einladung zur Hauptversammlung
und gleichzeitig Verlustanzeige gemäß § 92 AktG
Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zu der
am 30. November 2017 um 11.00 Uhr
im
Darmstädter Hof
Hotel & Restaurant
An der Walkmühle 1
60437 Frankfurt am Main/Nieder-Eschbach
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
I.
Tagesordnung
1. |
Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG Der Vorstand zeigt der Hauptversammlung gemäß § 92 Abs. 1 AktG an, dass ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals besteht. |
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2. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der KINGHERO AG und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der KINGHERO AG zum 31. Dezember 2014 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Einer Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung gemäß § 173 AktG bedarf es daher nicht, so dass zu Tagesordnungspunkt 2 keine Beschlussfassung erfolgt. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes Dr. Harald Zender und Xiuming He für das Geschäftsjahr 2014
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2014 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der KINGHERO AG und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der KINGHERO AG zum 31. Dezember 2015 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Einer Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung gemäß § 173 AktG bedarf es daher nicht, so dass zu Tagesordnungspunkt 5 keine Beschlussfassung erfolgt. |
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6. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes Dr. Harald Zender und Xiuming He für das Geschäftsjahr 2015
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7. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2015 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
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8. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der KINGHERO AG und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der KINGHERO AG zum 31. Dezember 2016 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Einer Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung gemäß § 173 AktG bedarf es daher nicht, so dass zu Tagesordnungspunkt 8 keine Beschlussfassung erfolgt. |
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9. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für ihr Tätigkeit im Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. |
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10. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2016 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
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11. |
Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der Einziehung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von derzeit 683.782,00 Euro, eingeteilt in 683.782 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 Euro je Stückaktie, wird um 3.782,00 Euro auf 680.000,00 Euro herabgesetzt im Wege der Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien nach § 237 Absatz 1 Satz 1 2. Fall i. V. m. Absatz 3 Nr. 1 AktG. Diese Herabsetzung wird durch die Einziehung von 3.782 Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 Euro je Stückaktie, insgesamt somit 3.782,00 Euro, vorgenommen, auf die der Ausgabebetrag voll geleistet ist und die der Gesellschaft von einem Aktionär unentgeltlich zur Verfügung gestellt und damit erworben werden. Der Herabsetzungsbetrag in Höhe von 3.782,00 Euro wird gem. § 237 Abs. 5 AktG in die Kapitalrücklage der Gesellschaft eingestellt. § 4 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Herabsetzung des Grundkapitals und ihrer Durchführung festzusetzen. |
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12. |
Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals der Kinghero AG im Wege der vereinfachten Kapitalherabsetzung zur Deckung von Verlusten und Satzungsänderung sowie Beschlussfassung über eine Erhöhung des Grundkapitals Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
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13. |
Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 10 Abs. 1 der Satzung in Verbindung mit den § 95 Satz 1 bis 4, § 96 Absatz 1 und § 101 Absatz 1 AktG aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern. Für die aus dem Aufsichtsrat ausgeschiedenen Mitglieder Gerrit Kaufhold und Chen Xiaofeng sind neue Aufsichtsratsmitglieder zu wählen. Im Hinblick darauf schlägt der Aufsichtsrat vor,
jeweils für den Rest der Amtsdauer der von der Hauptversammlung vom 22. Dezember 2014 gewählten Aufsichtsratsmitglieder zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen und somit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 Beschluss fasst. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. |
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14. |
Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Gemäß § 18 Absatz 1 der Satzung erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats eine Vergütung, deren Höhe von der Hauptversammlung festgelegt wird. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: Die jährliche Vergütung des Aufsichtsrats wird wie folgt festgelegt: Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine jährliche Nettovergütung in Höhe von 1.000,00 Euro, der Vorsitzende des Aufsichtsrats in Höhe von 2.000,00 Euro. |
II.
Unterlagen;
Teilnahme an der Hauptversammlung;
Angaben zu den Rechten der Aktionäre
Nicht-börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie der untenstehenden Adressen verpflichtet. Soweit es sich nicht um Pflichtangaben handelt, erfolgen die nachfolgenden Hinweise daher freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.
1. Unterlagen zur Hauptversammlung
Vom Zeitpunkt der Einberufung an sind die Unterlagen zu den Tagesordnungspunkten 1 und 4 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.kinghero.de/investor-relations über den Link Hauptversammlung abrufbar. Die Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung in dem Versammlungsraum zur Einsicht ausliegen.
2. Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 21 der Satzung unserer Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden und einen von ihrem depotführenden Institut erstellten Nachweis ihres Anteilsbesitzes an diese Adresse übermitteln:
KINGHERO AG
Frankfurter Straße 14b
61118 Bad Vilbel
Telefax: +49 6101 5969527
E-Mail: dr.detlef.mader@web.de
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des
9. November 2017
beziehen und der Gesellschaft zusammen mit der Anmeldung spätestens bis zum Ablauf des
23. November 2017
unter der genannten Adresse zugehen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes bedarf der Textform und kann in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und der Nachweis des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.
3. Stimmrechtsausübung
Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Ein Vollmachtsformular erhalten Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann unter anderem dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist, oder auch durch Übermittlung des Nachweises per Post, per Telefax oder per E-Mail an die nachfolgende genannte Anschrift:
KINGHERO AG
Frankfurter Straße 14b
61118 Bad Vilbel
Telefax: +49 6101 5969527
E-Mail: dr.detlef.mader@web.de
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts oder einer von § 135 Abs. 8 AktG erfassten Aktionärsvereinigung oder Person oder eines nach § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Instituts oder Unternehmens sowie für den Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.
4. Gegenanträge und Wahlvorschläge
Gegenanträge mit Begründung gegen einen oder mehrere Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten oder mehreren Tagesordnungspunkten gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern im Sinne von § 127 AktG sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu übersenden. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
KINGHERO AG
Frankfurter Straße 14b
61118 Bad Vilbel
Telefax: +49 6101 5969527
E-Mail: dr.detlef.mader@web.de
Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die unter vorstehender Adresse mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also spätestens bis zum Ablauf des 15. November 2017, eingegangen sind, werden einschließlich des Namens des Aktionärs und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.kinghero.de/investor-relations über den Link Hauptversammlung veröffentlicht.
Bad Vilbel, im Oktober 2017
KINGHERO AG
Der Vorstand