KION GROUP AGFrankfurt am MainISIN: DE000KGX8881
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Die Dividende wird ab dem 16. Mai 2022 grundsätzlich unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer
sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (also insgesamt 26,375
%) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer über die Clearstream Banking
AG, Frankfurt am Main, durch die depotführenden Kreditinstitute ausgezahlt.
Der Abzug der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlags entfällt bei unbeschränkt
steuerpflichtigen Aktionären, die ihrer Depotbank eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung
oder einen sogenannten Freistellungsauftrag mit ausreichendem Freistellungsvolumen
vorgelegt haben.
Bei beschränkt steuerpflichtigen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer
einschließlich des Solidaritätszuschlags auf Antrag nach Maßgabe bestehender Doppelbesteuerungsabkommen
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen.
Frankfurt am Main, im Mai 2022
KION GROUP AG
Der Vorstand