KK Immobilien Fonds I AG & Co. KG a. A. – Hauptversammlung 2020

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
KK Immobilien Fonds I AG & Co KG a. A.
Heidenheim an der Brenz
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 05.06.2020

KK Immobilien Fonds I AG & Co. KG a. A.

Heidenheim

WKN A0JM2G
ISIN DE000A0JM2G3

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

Freitag, den 10.07.2020, um 13:00 Uhr,

im Internationales Handelszentrum (IHZ),
Friedrichstraße 95, 10117 Berlin,
Raum 0729, 7. Etage in Hochhaus,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein.

Der Einlass zu der Hauptversammlung beginnt um 12:45 Uhr.

Tagesordnung

TOP 1

Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses zum 31.12.2018 mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2018

TOP 2

Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses zum 31.12.2019 mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2019

TOP 3

Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellten Jahresabschluss entsprechend § 171 Aktiengesetz (AktG) gebilligt. Gemäß § 286 Absatz 1 AktG erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung. Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss in der vorgelegten Fassung festzustellen.

TOP 4

Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellten Jahresabschluss entsprechend § 171 Aktiengesetz (AktG) gebilligt. Gemäß § 286 Absatz 1 AktG erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung. Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss in der vorgelegten Fassung festzustellen.

TOP 5

Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2018

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 zu erteilen.

TOP 6

Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2019

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 zu erteilen.

TOP 7

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

TOP 8

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

Unverbindliche Teilnahmehinweise

Nicht börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG – um eine solche handelt es sich bei unserer Gesellschaft – sind in der Einberufung nur noch zur Angabe von Firma, Sitz, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

§ 13 (4) der Satzung lautet sinngemäß wie folgt:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am fünften Werktag vor dem Versammlungstag bei einer Wertpapiersammelbank oder bei einer sonst in der Einberufung genannten Stelle bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegen. Im Falle der Hinterlegung bei einer Wertpapiersammelbank ist die von dieser auszustellende Bescheinigung spätestens am ersten Werktag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft unter nachfolgender Adresse einzureichen. Der Samstag gilt nicht als Werktag im Sinne dieser Bestimmung.

KK Immobilien Fonds I AG & Co. KG a.A.
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim
FAX: 07321/2748838

Aktionäre können sich in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten – zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären – vertreten und ihr Stimmrecht durch den Bevollmächtigten ausüben lassen.

Ergänzungsverlangen, Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge, Anfragen, etc. von Aktionären sind gem. der gesetzlichen Regelungen ausschließlich zu richten an:

KK Immobilien Fonds I AG & Co. KG a.A.
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim
FAX: 07321/2748838

Rechtzeitig innerhalb der gesetzlichen Frist unter vorstehender Adresse eingegangene ordnungsgemäße Ergänzungsverlangen, Ermächtigungen, Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge, Anfragen etc. werden im Internet unter

www.kk-fonds1.de

veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Anschrift der Gesellschaft:

KK Immobilien Fonds I AG & Co. KG a.A.
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim
FAX: 07321/2748838

 

Heidenheim, im Juni 2020

KK Immobilien Fonds I AG & Co. KG a. A.

vertreten durch die Reich Immobilien AG

Die persönlich haftende Gesellschafterin

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