KK Immobilien Fonds II AG & Co KG a. A. – Ordentlichen Hauptversammlung

KK Immobilien Fonds II AG & Co. KG a. A.

Heidenheim an der Brenz

WKN A0N3E8
ISIN DE000A0N3E88

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am

Mittwoch, den 07.12.2022, um 18:40 Uhr

im Internationales Handelszentrum (IHZ),
Friedrichstraße 95, 10117 Berlin,
Raum 0828, 8. Etage im Hochhaus,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein.

Der Einlass zu der Hauptversammlung beginnt um 18:35 Uhr.

 

 

Tagesordnung

TOP 1

Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses zum 31.12.2021 mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2021

TOP 2

Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellten Jahresabschluss entsprechend § 171 Aktiengesetz (AktG) gebilligt. Gemäß § 286 Absatz 1 AktG erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung. Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss in der vorgelegten Fassung festzustellen.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2021

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 zu erteilen.

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

 

Unverbindliche Teilnahmehinweise

Nicht börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG – um eine solche handelt es sich bei unserer Gesellschaft – sind in der Einberufung nur noch zur Angabe von Firma, Sitz, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

§ 13 (4) der Satzung lautet sinngemäß wie folgt:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am fünften Werktag vor dem Versammlungstag bei einer Wertpapiersammelbank oder bei einer sonst in der Einberufung genannten Stelle bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegen. Im Falle der Hinterlegung bei einer Wertpapiersammelbank ist die von dieser auszustellende Bescheinigung spätestens am ersten Werktag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft unter nachfolgender Adresse einzureichen. Der Samstag gilt nicht als Werktag im Sinne dieser Bestimmung.

KK Immobilien Fonds II AG & Co. KG a.A.
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim
FAX: 07321/​2748838

Aktionäre können sich in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten – zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären – vertreten und ihr Stimmrecht durch den Bevollmächtigten ausüben lassen.

Ergänzungsverlangen, Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge, Anfragen etc. von Aktionären sind gem. der gesetzlichen Regelungen ausschließlich zu richten an:

KK Immobilien Fonds II AG & Co. KG a.A.
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim
FAX: 07321/​2748838

Rechtzeitig innerhalb der gesetzlichen Frist unter vorstehender Adresse eingegangene ordnungsgemäße Ergänzungsverlangen, Ermächtigungen, Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge, Anfragen etc. werden im Internet unter im Internet unter

www.kk-fonds2.de

veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Anschrift der Gesellschaft:

KK Immobilien Fonds II AG & Co. KG a.A.
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim
FAX: 07321/​2748838

 

Information zum Datenschutz für Aktionäre

Die KK Immobilien Fonds II AG & Co. KG a.A. verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die KK Immobilien Fonds II AG & Co. KG a.A. die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) Datenschutz-Grundverordnung.

Die Dienstleister der KK Immobilien Fonds II AG & Co. KG a.A., welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der KK Immobilien Fonds II AG & Co. KG a.A. nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der KK Immobilien Fonds II AG & Co. KG a.A.

Sie haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können Sie gegenüber der KK Immobilien Fonds II AG & Co. KG a.A. unentgeltlich über die E-Mail-Adresse:

immobilien@kk-fonds2.de

oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

KK Immobilien Fonds II AG & Co. KG a.A.
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim
FAX: 07321/​2748838

Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.

Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der KK Immobilien Fonds II AG & Co. KG a.A. unter

www.kk-fonds2.de

zu finden.

 

Heidenheim im Oktober 2022

KK Immobilien Fonds II AG & Co. KG a.A.

vertreten durch die KK Immobilien Verwaltungs AG
Die persönlich haftende Gesellschafterin

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