Klassik Radio AG, Augsburg – Dividendenbekanntmachung (WKN: 785747 / ISIN: DE0007857476 – Dividende in Höhe von Euro 0,21 je Aktie – Teilbetrag von Euro 1.013.250,00 zur Ausschüttung)

Klassik Radio AG

Augsburg

WKN: 785747
ISIN: DE0007857476

Dividendenbekanntmachung

 

 

Die ordentliche Hauptversammlung der Klassik Radio AG hat am 14. Juni 2022 beschlossen, vom Bilanzgewinn des abgelaufenen Geschäftsjahres 2021 in Höhe von Euro 4.590.221,26 einen Teilbetrag von Euro 1.013.250,00 zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von Euro 0,21 je Aktie zu verwenden.

Der Restbetrag von Euro 3.576.971,26 wurde auf neue Rechnung vorgetragen.

Die Auszahlung der Dividende erfolgt ab dem 17. Juni 2022 durch die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main. Zahlstelle ist das Bankhaus Gebr. Martin AG, Kirchstraße 35, 73033 Göppingen.

In steuerlicher Hinsicht erfolgt die Ausschüttung der Dividende für das Geschäftsjahr 2021 teilweise, nämlich in Höhe von 0,19 € aus den 0,21 € pro Stückaktie, aus dem ausschüttbaren Gewinn und teilweise, nämlich in Höhe von 0,02 € aus den 0,21 € pro Stückaktie, aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG, nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen).

Die teilweise Ausschüttung aus dem steuerlichen Einlagekonto gemäß § 27 KStG wird wie eine Einlagenrückgewähr behandelt. Für den Anteil in Höhe von 0,02 € pro Stückaktie erfolgt daher kein Einbehalt der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlags. Die Ausschüttung an einen in Deutschland unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtigen Aktionär ist insoweit grundsätzlich nicht zu versteuern, sondern mindert die steuerlichen Anschaffungskosten der Aktien. Übersteigt jedoch die Ausschüttung die Anschaffungskosten des Aktionärs, ist der entstehende Gewinn zu versteuern. Ausländischen Aktionären wird empfohlen, sich wegen der steuerlichen Behandlung der Dividende im Ausland beraten zu lassen.

Der steuerpflichtige Dividendenanteil beträgt 0,19 € pro Stückaktie. Insoweit erfolgt ein Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (also insgesamt 26,375 %) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer.

Der Abzug der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlags entfällt bei unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären, die ihrer Depotbank eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung oder einen sogenannten Freistellungsauftrag mit ausreichendem Freistellungsvolumen vorgelegt haben.

Bei beschränkt steuerpflichtigen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags auf Antrag nach Maßgabe bestehender Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen.

 

Augsburg, im Juni 2022

Klassik Radio AG

Der Vorstand

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