Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Klepper Faltbootwerft AG Rosenheim |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung | 12.07.2019 |
KLEPPER Faltbootwerft AGRosenheimAG Traunstein HRB 12915ISIN: DE 0006051949, ISIN: DE 0005939615Einladung zur ordentlichen HauptversammlungHiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Dienstag, den 20.08.2019 um 15.00 Uhr in den Räumen des KLEPPER-Museums, Klepperpark, Klepperstraße 18 D, 83026 Rosenheim, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung:
Teilnahme an der Hauptversammlung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden Institut in Textform (§ 126 b BGB) erstellte und in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung erfolgen und sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung beziehen. Gemäß § 11 Abs. 4 der Satzung müssen die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes der Gesellschaft jeweils mindestens 6 Tage vor der Hauptversammlung unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse zugegangen sein. Der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs sind nicht mitzurechnen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft daher bis spätestens 13.08.2019, 24.00 Uhr, unter der nachstehenden Adresse zugegangen sein: KLEPPER Faltbootwerft AG Stimmrechtsvertretung Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende Bank oder eine Person seiner Wahl, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform, allerdings können sich für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere von § 135 AktG erfasste Institute oder Personen Besonderheiten ergeben; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. Für die Stimmrechtsvertretung gelten die folgenden Kontaktdaten der Gesellschaft: KLEPPER Faltbootwerft AG Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Absatz 1 AktG und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG sind ausschließlich zu richten an: KLEPPER Faltbootwerft AG Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die bis 05.08.2019, 24.00 Uhr, unter dieser Adresse eingegangen sind und die Voraussetzungen der §§ 126, 127 AktG erfüllen, und eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden den anderen Aktionären im Internet unter www.klepper.dezugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Anforderungen von Unterlagen gemäß § 125 AktG KLEPPER Faltbootwerft AG
Rosenheim, im Juli 2019 KLEPPER Faltbootwerft AG Der Vorstand |