KlimaGut Immobilien AG Berlin – HV 2018

KlimaGut Immobilien AG

Berlin

Einladung/Tagesordnung

Der Vorstand der KlimaGut Immobilien AG, Berlin, lädt alle Aktionärinnen und Aktionäre zu einer

ordentlichen Hauptversammlung
am 20.03.2018, 09.00 Uhr

in die Geschäftsräume der Gesellschaft Greifenhagener Straße 25 in 10437 Berlin ein.

Teilnahmebedingung:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionärinnen und Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung mit ihren Aktien im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Eine Anmeldung ist zur Teilnahme nicht erforderlich. Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen, können verlangen, dass weitere Gegenstände zur Beschlussfassung der Hauptversammlung bekannt gemacht werden.

In der Hauptversammlung soll folgende Tagesordnung erledigt werden.

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 und Bericht des Aufsichtsrates

Hinweis: Die Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft eingesehen werden, auf Wunsch erfolgt eine Übersendung. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen und erläutert. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zum TOP 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits gebilligt hat.

2.

Bericht des Vorstandes

Der Vorstand berichtet über die Entwicklung des abgelaufenen Geschäftsjahres 2017 und die weiteren Perspektiven und Planungen für das Geschäftsjahr 2018.

3.

Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses 2017/Ausgleich des Jahresfehlbetrages 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Jahresergebnis 2017 auf neue Rechnung vorzutragen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

6.

Beschlussfassung über die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrates 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 folgende Vergütung zu gewähren:

Alle Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten pro Kalenderjahr zusammen eine pauschale Vergütung in Höhe von 6.000,– € netto. Die Verteilung der Vergütung ist Sache des Aufsichtsrates. Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind daneben berechtigt, ihre Reisekosten gemäß den hierzu bestehenden Richtlinien und Regelungen des Einkommenssteuergesetz der Gesellschaft zu berechnen.

7.

Satzungsänderungen

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgende Satzungsänderungen vor:

a)

§ 4 (2) ist zu ergänzen: „Die Aktien können nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragen werden. Die Zustimmung erteilt der Aufsichtsrat.“

b)

§ 4 (7) und (7a) werden gestrichen.

c)

§ 7 (1) wird neu gefasst: „Der Aufsichtsrat besteht aus vier Mitgliedern. Der fair-finance Holding AG steht ein Entsendungsrecht für ein Mitglied des Aufsichtsrates zu, solange sie mindestens 50% der Aktien hält. Die Wahl zum Mitglied des Aufsichtsrates bedarf einer Mehrheit von mindestens drei Viertel der abgegebenen Stimmen. Eine Wiederwahl ist zulässig.“

d)

§ 7 (2) in Satz 1 wird „zweite“ ersetzt durch „dritte“

e)

§ 9 (1) wird neu gefasst:

(1)

Der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen:

1.

der Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen sowie der Erwerb, die Veräußerung und die Stilllegung von Unternehmen und Betrieben;

2.

der Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Liegenschaften;

3.

die Errichtung und die Schließung von Zweigniederlassungen;

4.

Investitionen, die Anschaffungskosten von € 100.000 im Einzelnen und von insgesamt € 500.000 in einem Geschäftsjahr übersteigen;

5.

die Aufnahme von Anleihen, Darlehen und Krediten, die € 100.000 im Einzelnen und von insgesamt € 500.000 in einem Geschäftsjahr übersteigen;

6.

die Gewährung von Darlehen und Krediten, die € 100.000 im Einzelnen und von insgesamt € 500.000 in einem Geschäftsjahr übersteigen, soweit sie nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehört;

7.

die Aufnahme und Aufgabe von Geschäftszweigen und Produktionsarten;

8.

die Festlegung allgemeiner Grundsätze der Geschäftspolitik;

9.

die Festlegung von Grundsätzen über die Gewährung von Gewinn- oder Umsatzbeteiligungen und Pensionszusagen an leitende Angestellte;

10.

die Einräumung von Optionen auf Aktien der Gesellschaft an Arbeitnehmer und leitende Angestellte der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens sowie an Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrats von verbundenen Unternehmen;

11.

die Erteilung der Prokura;

12.

der Abschluss von Verträgen mit Mitgliedern des Aufsichtsrats, durch die sich diese außerhalb ihrer Tätigkeit im Aufsichtsrat gegenüber der Gesellschaft oder einem Tochterunternehmen zu einer Leistung gegen ein nicht bloß geringfügiges Entgelt verpflichten. Dies gilt auch für Verträge mit Unternehmen, an denen ein Aufsichtsratsmitglied ein erhebliches wirtschaftliches Interesse hat;

13.

die Übernahme einer leitenden Stellung durch ein Mitglied des Aufsichtsrates in der Gesellschaft innerhalb von zwei Jahren nach Zeichnung des Bestätigungsvermerkes durch den Abschlussprüfer, durch den Konzernabschlussprüfer, durch den Abschlussprüfer einer bedeutenden verbundenen Unternehmens oder durch den jeweiligen Bestätigungsvermerk unterzeichnenden Wirtschaftsprüfer sowie einer für ihn tätige Person, die eine maßgebliche leitende Funktion bei der Prüfung ausgeübt hat;

14.

die Jahresbudgetplanung;

15.

die Übertragung von Aktien der Gesellschaft;

16.

der Abschluss von Mietverträgen (Anmietung) mit einer Laufzeit von mehr als vier Jahren oder einem Mietzins von mehr als netto € 10.000 per anno im Einzelfall oder insgesamt € 50.000 im Geschäftsjahr;

17.

der Abschluss von Dienstverträgen oder dienstvertragsähnlichen Vereinbarungen mit einer längeren als einer sechsmonatigen Kündigungsfrist oder einer Jahresvergütung von mehr als brutto € 100.000, sowie Abschluss von Pensionszusagen oder freiwilligen Abfindungen;

18.

die Gewährung von Krediten der Gesellschaft an Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte der Gesellschaft, an Verwandte ersten Grades eines Vorstandsmitgliedes oder eines leitenden Angestellten, einschließlich eines Vorschusses von mehr als einem Monatsbezug.

f)

§ 12 wird wie folgt ergänzt:

(8)

Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können (Online-Teilnahme). Der Vorstand ist auch ermächtigt, Bestimmungen zum Verfahren der Online-Teilnahme zu treffen. Eine etwaige Ermöglichung der Online-Teilnahme und die dazu getroffenen Bestimmungen sind mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt zu machen.

(9)

Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass Aktionäre ihre Stimmen, auch ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben dürfen (Briefwahl). Der Vorstand ist dabei auch ermächtigt, Umfang und Verfahren der Briefwahl im Einzelnen zu regeln. Eine etwaige Ermöglichung der Briefwahl und die dazu getroffenen Regelungen sind mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt zu machen.

8.

Wahl des Aufsichtsrates

Die Amtszeit der derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrates endet mit Beendigung der einberufenen Hauptversammlung.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

a)

Herrn Markus Zeilinger

b)

Herrn Günter Hörweg

c)

Herrn Christof Hardebusch

d)

Herrn Michael Sahm

als Aufsichtsräte jeweils für die satzungsgemäße Amtszeit zu wählen.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge für die von ihr zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrates nicht gebunden. Es steht jedem Aktionär frei, weitere Wahlvorschläge einzureichen oder selbst zu kandidieren. Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahlen durchzuführen.

Hinweise:

Zum Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 458.000,– €. Es ist eingeteilt in 458.000 Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hat zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.

Aktionärinnen und Aktionäre, die Anfragen zur Hauptversammlung haben, bitten wir, diese an untenstehende Adresse zu richten. Eventuelle Anträge von Aktionärinnen und Aktionären gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt möchten wir bitten, bis zum 06.03.2018 an den Vorstand Herrn Fabian Tacke, Greifenhagener Straße 25 in 10437 Berlin zu richten. Es wird darauf hingewiesen, dass im Fall einer Vertretung Vollmachten nur im Original oder in Textform gültig sind.

 

Berlin, den 12.02.2018

Fabian Tacke
Vorstand der KlimaGut Immobilien AG

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