KlimaGut Immobilien AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
KlimaGut Immobilien AG
Berlin
Gesellschaftsbekanntmachungen Ordentliche Hauptversammlung 26.02.2019

KlimaGut Immobilien AG

Berlin

Einladung / Tagesordnung

 

Der Vorstand der KlimaGut Immobilien AG, Berlin, lädt alle Aktionärinnen und Aktionäre zu einer

 

ordentlichen Hauptversammlung
am 29.03.2019, 16.00 Uhr

 

in die Geschäftsräume der Gesellschaft Greifenhagener Straße 25 in 10437 Berlin ein.

In der Hauptversammlung soll folgende Tagesordnung erledigt werden.

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 und Bericht des Aufsichtsrates

Hinweis: Die Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft eingesehen werden, auf Wunsch erfolgt eine Übersendung. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen und erläutert. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zum TOP 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits gebilligt hat.

2.

Bericht des Vorstandes

Der Vorstand berichtet über die Entwicklung des abgelaufenen Geschäftsjahres 2018 und die weiteren Perspektiven und Planungen für das Geschäftsjahr 2019.

3.

Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses 2018 / Ausgleich des Jahresfehlbetrages 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Jahresergebnis 2018 auf neue Rechnung vorzutragen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

6.

Beschlussfassung über die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrates 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019 folgende Vergütung zu gewähren:

Alle Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten pro Kalenderjahr zusammen eine pauschale Vergütung in Höhe von 6.000,- € zuzüglich eventuell anfallender Mehrwertsteuer. Die Verteilung der Vergütung ist Sache des Aufsichtsrates. Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind daneben berechtigt, ihre Reisekosten gemäß den hierzu bestehenden Richtlinien und Regelungen des Einkommenssteuergesetz der Gesellschaft zu berechnen.

7.

Kapitalerhöhung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Das Grundkapital der Gesellschaft von zurzeit 458.000,– €, eingeteilt in 458.000 Stückaktien, wird erhöht um bis zu 200.000 € auf bis zu 658.00 € durch Ausgabe von bis zu 200.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien, mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 1,00 €.

Die neuen Aktien sind ab Beginn des Geschäftsjahres gewinnbezugsberechtigt, in welchem die Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister erfolgt. Die Kapitalerhöhung erfolgt gegen Bareinlagen. Die neuen Aktien werden zu einem Betrag i. H. v. 1,85 € je Aktie ausgegeben. Der Gesamtausgabebetrag entspricht somit maximal 370.000 €.

Die neuen Aktien sind zunächst den Aktionären der Gesellschaft im Verhältnis 2,29:1 anzubieten. Die Bezugsfrist beträgt drei Wochen ab Bekanntmachung des Bezugsangebotes. Spitzenbeträge sind vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen.

Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung, ihrer Durchführung und der Bedingungen für die Ausgabe der Aktien festzusetzen. Dazu gehört auch die Festlegung der Bedingungen, zu denen nach Ablauf der für alle Aktionäre geltenden Bezugsfrist hinaus Aktionäre oder Dritte die nicht gezeichneten Aktien beziehen können.

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn nicht bis zum Ablauf des 31.05.2019 mindestens 110.000 neue Aktien gezeichnet sind oder die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht spätestens am 20.06.2019 zur Eintragung im Handelsregister angemeldet wird.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 4 Abs. 1 der Satzung (Grundkapital) entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen.

Teilnahmebedingung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionärinnen und Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung mit ihren Aktien im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Eine Anmeldung ist zur Teilnahme nicht erforderlich. Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen, können verlangen, dass weitere Gegenstände zur Beschlussfassung der Hauptversammlung bekannt gemacht werden.

Verfahren für Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Aktionäre können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können bis zum Beginn der Hauptversammlung unter der im Abschnitt „Hinweise“ aufgeführten Adresse erfolgen. Die Erteilung der Vollmacht, der Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung ist gem. § 12 Abs. 3 der Satzung schriftlich oder fernschriftlich nachzuweisen.

Verfahren für Stimmabgabe durch Briefwahl

Aktionäre können ihre Stimmen auch ohne an der Versammlung teilzunehmen, schriftlich oder elektronisch abgeben (Briefwahl). Auch für die per Briefwahl ausgeübten Stimmrechte ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister verzeichnete Aktienbestand maßgeblich. Aktionäre, die von der Briefwahl Gebrauch machen möchten, können bis zum 06.03.2019 die hierzu zu verwendenden Formulare bei der Gesellschaft postalisch, per Fax oder per mail anfordern. Die Stimmabgabe per Briefwahl muss der Gesellschaft auf dem vorgenannten Formular unter der im Abschnitt „Hinweise“ genannten Adresse in Schriftform, als Fax oder als per mail versandter Scan bis zum 28.03.2019 vorliegen. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine nicht bereits in der Einberufung vorgesehene Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu bereits durch Briefwahl abgegebene Stimme für jeden einzelnen Unterpunkt. Möchte ein Aktionär trotz bereits erfolgter Stimmabgabe durch Briefwahl an der Hauptversammlung selbst oder durch einen Bevollmächtigten teilnehmen und die betreffenden Aktien vertreten, so ist dies möglich und gilt als Widerruf der im Wege der Briefwahl erfolgten Stimmabgabe.

Online Teilnahme an der Hauptversammlung

Die Aktionäre haben auch die Möglichkeit, über das Internet im Wege der elektronischen Kommunikation unmittelbar an der Hauptversammlung teilzunehmen (Online-Teilnahme). Sie müssen sich hierzu bis zum 06.03.2019 bei der Gesellschaft unter der im Abschnitt „Hinweise“ genannten Adresse in Schriftform, als Fax oder per E-Mail anmelden. Für juristische Personen als Aktionäre ist mit der Anmeldung eine natürliche Person als teilnehmender Vertreter gegenüber der Gesellschaft zu benennen. Sofern der Teilnehmende nicht der organschaftliche Vertreter ist, ist der Gesellschaft eine Vollmacht in der Form gem. § 12 Abs. 3 der Satzung bis zum 29.03.2019, 15.00 h vorzulegen.

Am 29.03.2019 können sie sich ab 15.50 h mit ihren mitgeteilten Zugangsdaten zuschalten und ab Beginn der Hauptversammlung online teilnehmen.

Im Wege der Online-Teilnahme können die Teilnehmer die gesamte Hauptversammlung in Bild und Ton über das Internet verfolgen, an der Diskussion teilnehmen und elektronisch das Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung einsehen. Eine darüber hinausgehende Ausübung von Teilnehmerrechten im Wege der elektronischen Kommunikation ist aus organisatorischen Gründen ausgeschlossen. Neben der Online-Teilnahme ist die Stimmrechtsabgabe durch einen anwesenden Bevollmächtigten möglich, wenn eine gültige Vollmacht (vgl. Hinweise zum Verfahren für Stimmabgabe durch Bevollmächtigte) vorliegt.

Hinweise:

Zum Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 458.000,- €. Es ist eingeteilt in 458.000 Stückaktien mit ebensovielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hat zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. Etwaige Anträge gem. §§ 126, 127 AktG übersenden sie bitte der Gesellschaft unter der Anschrift

KlimaGut Immobilien AG
Greifenhagener Str. 25, 10437 Berlin,
per Post

per Telefax (+49 30 443 59 419)
oder per E-Mail (post@klimagut.ag)

Etwaige Anträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung brauchen den anderen Aktionären nur dann zugänglich gemacht werden, wenn diese mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am 14.03.2019 der Gesellschaft zugehen.

 

Berlin, den 22.02.2019

Fabian Tacke
Vorstand der KlimaGut Immobilien AG

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