KlimaGut Immobilien AG – Hauptversammlung 2020

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
KlimaGut Immobilien AG
Berlin
Gesellschaftsbekanntmachungen Ordentliche Hauptversammlung 02.04.2020

KlimaGut Immobilien AG

Berlin

Einladung / Tagesordnung

Der Vorstand der KlimaGut Immobilien AG, Berlin, lädt alle Aktionärinnen und Aktionäre zu einer

ordentlichen Hauptversammlung
am 05.05.2020, 16.00 Uhr

in die Geschäftsräume der Gesellschaft Greifenhagener Straße 25 in 10437 Berlin ein.

In der Hauptversammlung soll folgende Tagesordnung erledigt werden.

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 und Bericht des Aufsichtsrates

Hinweis: Die Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft eingesehen werden, auf Wunsch erfolgt eine Übersendung. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen und erläutert. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zum TOP 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits gebilligt hat.

2.

Bericht des Vorstandes

Der Vorstand berichtet über die Entwicklung des abgelaufenen Geschäftsjahres 2019 und die weiteren Perspektiven und Planungen für das Geschäftsjahr 2020.

3.

Diskussion über die Perspektiven und Planungen für das Geschäftsjahr 2020

4.

Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses 2019 / Ausgleich des Jahresfehlbetrages 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Jahresergebnis 2019 auf neue Rechnung vorzutragen.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

6.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

7.

Beschlussfassung über die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrates 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahr 2020 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020 folgende Vergütung zu gewähren:

Alle Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten pro Kalenderjahr zusammen eine pauschale Vergütung in Höhe von 6.000,- € zuzüglich eventuell anfallender Mehrwertsteuer. Die Verteilung der Vergütung ist Sache des Aufsichtsrates. Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind daneben berechtigt, ihre Reisekosten gemäß den hierzu bestehenden Richtlinien und Regelungen des Einkommenssteuergesetz der Gesellschaft zu berechnen.

Teilnahmebedingung:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionärinnen und Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung mit ihren Aktien im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Eine Anmeldung ist zur Teilnahme nicht erforderlich. Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen, können verlangen, dass weitere Gegenstände zur Beschlussfassung der Hauptversammlung bekannt gemacht werden.

Verfahren für Stimmabgabe durch Bevollmächtigte:

Aktionäre können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können bis zum Beginn der Hauptversammlung unter der im Abschnitt „Hinweise“ aufgeführten Adresse erfolgen. Die Erteilung der Vollmacht, der Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung ist gem. § 12 Abs. 3 der Satzung schriftlich oder fernschriftlich nachzuweisen.

Verfahren für Stimmabgabe durch Briefwahl:

Aktionäre können ihre Stimmen auch ohne an der Versammlung teilzunehmen, schriftlich oder elektronisch abgeben (Briefwahl). Auch für die per Briefwahl ausgeübten Stimmrechte ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister verzeichnete Aktienbestand maßgeblich. Aktionäre, die von der Briefwahl Gebrauch machen möchten, können bis zum 21.04.2020 die hierzu zu verwendenden Formulare bei der Gesellschaft postalisch, per Fax oder per mail anfordern. Die Stimmabgabe per Briefwahl muss der Gesellschaft auf dem vorgenannten Formular unter der im Abschnitt „Hinweise“ genannten Adresse in Schriftform, als Fax oder als per E-Mail versandter Scan bis zum 04.05.2020 vorliegen. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine nicht bereits in der Einberufung vorgesehene Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu bereits durch Briefwahl abgegebene Stimme für jeden einzelnen Unterpunkt. Möchte ein Aktionär trotz bereits erfolgter Stimmabgabe durch Briefwahl an der Hauptversammlung selbst oder durch einen Bevollmächtigten teilnehmen und die betreffenden Aktien vertreten, so ist dies möglich und gilt als Widerruf der im Wege der Briefwahl erfolgten Stimmabgabe.

Online Teilnahme an der Hauptversammlung:

Die Aktionäre haben auch die Möglichkeit, über das Internet im Wege der elektronischen Kommunikation unmittelbar an der Hauptversammlung teilzunehmen (Online-Teilnahme). Sie müssen sich hierzu bis zum 21.04.2020 bei der Gesellschaft unter der im Abschnitt „Hinweise“ genannten Adresse in Schriftform, als Fax oder per E-Mail anmelden. Für juristische Personen als Aktionäre ist mit der Anmeldung eine natürliche Person als teilnehmender Vertreter gegenüber der Gesellschaft zu benennen. Sofern der Teilnehmende nicht der organschaftliche Vertreter ist, ist der Gesellschaft eine Vollmacht in der Form gem. § 12 Abs. 3 der Satzung bis zum 05.05.2020, 15.00 Uhr vorzulegen.

Am 05.05.2020 können Sie sich ab 15.50 Uhr mit ihren mitgeteilten Zugangsdaten zuschalten und ab Beginn der Hauptversammlung online teilnehmen. Die Gesellschaft steht nicht für die Qualität oder dauernde Aufrechterhaltung der Online-Verbindung ein.

Im Wege der Online-Teilnahme können die Teilnehmer die gesamte Hauptversammlung in Bild und Ton über das Internet verfolgen, an der Diskussion teilnehmen und elektronisch das Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung einsehen. Eine darüber hinausgehende Ausübung von Teilnehmerrechten – z.B. Stimmrechtsabgabe – im Wege der elektronischen Kommunikation ist aus organisatorischen Gründen ausgeschlossen. Neben der Online-Teilnahme ist die Stimmrechtsabgabe durch einen anwesenden Bevollmächtigten möglich, wenn eine gültige Vollmacht (vgl. Hinweise zum Verfahren für Stimmabgabe durch Bevollmächtigte) vorliegt.

Hinweise:

Zum Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 593.000,- €. Es ist eingeteilt in 593.000 Stückaktien mit ebensovielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hat zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. Etwaige Anträge gem. §§ 126, 127 AktG übersenden sie bitte der Gesellschaft per Post unter der Anschrift KlimaGut Immobilien AG, Greifenhagener Str. 25, 10437 Berlin, per Telefax (+49 30 443 59 418) oder per E-Mail (ftacke@klimagut.ag).

Etwaige Anträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung brauchen den anderen Aktionären nur dann zugänglich gemacht werden, wenn diese mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am 21.04.2020 der Gesellschaft zugehen.

 

Berlin, den 31.03.2020

Fabian Tacke, Vorstand der KlimaGut Immobilien AG

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