Kliniken Bad Bocklet AG – Hauptversammlung 2018

Kliniken Bad Bocklet AG

Bad Bocklet

Wertpapier-Kennnummer: A2DAPB
ISIN: DE000A2DAPB4

Einladung zur Hauptversammlung 2018

am 12. Juli 2018

Unsere Aktionäre werden hiermit zu der

am: Donnerstag, den 12. Juli 2018 um 11.00 Uhr
im: Rehabilitations- und Präventionszentrum Bad Bocklet
Frankenstraße 36, 97708 Bad Bocklet

stattfindenden

Hauptversammlung
der Kliniken Bad Bocklet AG
(nachfolgend auch „Gesellschaft“ genannt)

eingeladen.

I.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2017 nebst den Lageberichten der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2017 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2017 und den Konzernabschluss zum 31.12.2017 in seiner Sitzung am 23.05.2018 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Einer Feststellung des Jahresabschlusses sowie einer Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung gemäß § 173 AktG bedarf es daher nicht, so dass zu Tagesordnungspunkt 1. keine Beschlussfassung erfolgt.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Der vom Vorstand aufgestellte, vom Aufsichtsrat gebilligte und damit festgestellte Jahresabschluss zum 31.12.2017 der Kliniken Bad Bocklet AG weist einen Bilanzgewinn von 644.391,51 € aus.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von dem Bilanzgewinn einen Betrag von 207.486,00 € zur Ausschüttung einer Dividende von 3,00 € je dividendenberechtigte Stückaktie zu verwenden und den verbleibenden Betrag von 436.905,51 € auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Vorstand, Herrn Harald Barlage, für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates,

Herrn Dr. Hubert-Ralph Schmitt Aufsichtsratsvorsitzender
Herrn Wolfgang Kunz Stellv. Aufsichtsratsvorsitzender
Frau Martha Müller
Herrn Kunibert Schäfer

für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. Es ist Einzelentlastung vorgesehen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Jens Kruse, Wirtschaftsprüfer der Kanzlei Rosengarth und Partner GbR, Wirtschaftsprüfer – Steuerberater – Rechtsanwälte, Martin-Luther-Straße 6, 97072 Würzburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen.

6.

Festlegung der Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, die Vergütung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019 wie folgt festzulegen:

Jahrespauschale 1. Vorsitzender: 12.000,–
Jahrespauschale stellv. Vorsitzender: 10.000,–
Jahrespauschale übrige Mitglieder: 8.000,–
Hinzu kommt ein Sitzungsgeld in Höhe von: 500,– je Sitzung
sowie die Fahrtkostenerstattung, in Höhe der steuerlich zulässigen Sätze: 0,30 je km

Die vorstehenden Beträge verstehen sich jeweils zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe, soweit diese von den Aufsichtsräten geltend gemacht wird.

II.

Unterlagen

Von der Einberufung der Hauptversammlung an sind die nachfolgenden Unterlagen, die auch in der Hauptversammlung der Kliniken Bad Bocklet AG ausliegen werden, über die Internetseite der Gesellschaft unter

http://kbb.de/Hauptversammlung

veröffentlicht und liegen auch in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Frankenstraße 36, 97708 Bad Bocklet aus, wo sie zu den üblichen Geschäftszeiten zugänglich sind:

Einberufung der Hauptversammlung 2018 mit dem darin enthaltenen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat über die Verwendung des Bilanzgewinns

Festgestellter Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017

Gebilligter Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017

Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2017

Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017

III.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis spätestens zum Ablauf des 05.07.2018 in deutscher oder englischer Sprache zur Teilnahme angemeldet haben. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Hierzu ist ein in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21.06.2018 zu beziehen.

Die Anmeldung und der Nachweis müssen spätestens bis zum 05.07.2018 unter der folgenden Adresse zugehen:

Kliniken Bad Bocklet AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
Fax: 089 21027 289

Aktionäre, die zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt sind, jedoch nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können sich bei der Ausübung ihrer Rechte, insbesondere auch bei der Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch eine Aktionärsvereinigung, durch ein Kreditinstitut oder durch eine andere Person vertreten lassen. Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen und anderen, mit diesem gemäß den aktienrechtlichen Vorschriften gleichgestellten Personen und Institutionen gilt § 135 AktG. Im Übrigen ist eine Vollmacht schriftlich zu erteilen.

Darüber hinaus können die Aktionäre ihr Stimmrecht auch über einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter ausüben. In diesem Fall müssen dem Stimmrechtsvertreter Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden; ohne solche Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.

Vollmachtsformulare mit Weisungen zur Ausübung des Stimmrechts können Sie auf unserer Homepage unter www.kbb.de/Hauptversammlung abrufen oder bei der Gesellschaft anfordern. Die Vollmacht und die Weisungen für den Stimmrechtsvertreter sind schriftlich, per Telefax oder per E-Mail zu erteilen und sollten der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 11.07.2018 unter der angegebenen Adresse zugehen.

Kliniken Bad Bocklet AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
Fax: 089 21027 289

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital 8.575.000 EUR und ist in 85.750 auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag eingeteilt. Jede Aktie gewährt eine Stimme.

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hält die Gesellschaft 16.588 eigene Aktien aus dem Erwerb nach § 71 Nr. 3 AktG. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beläuft sich somit auf 69.162 Stück.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126, 127 AktG sind schriftlich, per Telefax oder per E-Mail ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:

Kliniken Bad Bocklet AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
E-Mail: antraege@linkmarketservices.de
Fax: 089 21027 298

Gegenanträge und/oder Wahlvorschläge zu Punkten der Tagesordnung einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.kbb.de/Hauptversammlung

unverzüglich zugänglich gemacht, wenn diese Gegenanträge und/oder Wahlvorschläge zu Punkten der Tagesordnung einschließlich der Begründung mindestens vierzehn Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis zum 27.06.2018 (24:00 Uhr), der Gesellschaft unter der vorstehend angegebenen Adresse zugegangen sind.

Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde oder die Begründung eines Gegenantrags insgesamt mehr als 5.000 Zeichen umfasst.

Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt wurden, nur dann zur Abstimmung gelangen können, wenn sie während der Hauptversammlung gestellt werden.

IV.

Datenschutz

Ab 25. Mai 2018 gelten mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung neue datenschutzrechtliche Vorschriften. Mit den nachfolgenden Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Kliniken Bad Bocklet AG und die Ihnen nach dem Datenschutz zustehenden Rechte.

Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?

Kliniken Bad Bocklet AG, Frankenstraße 36, 97708 Bad Bocklet

Die Datenschutzbeauftragte der Kliniken Bad Bocklet erreichen Sie per Post unter der Adresse: Kliniken Bad Bocklet AG, Datenschutzbeauftragte, Frankenstraße 36, 97708 Bad Bocklet.

Mit der technischen Abwicklung und organisatorischen Unterstützung der Hauptversammlung ist die Link Market Services GmbH, München, beauftragt.

Für welche Zwecke und auf welchen Rechtsgrundlagen werden Ihre Daten verarbeitet? Woher erhält die Kliniken Bad Bocklet AG Ihre Daten?

Die Kliniken Bad Bocklet AG verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten unter Berücksichtigung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Aktiengesetzes (AktG) sowie aller weiteren relevanten Rechtsvorschriften.

Die Kliniken Bad Bocklet verwendet Ihre personenbezogenen Daten zu den im Aktiengesetz vorgesehenen Zwecken. Dies ist insbesondere die Abwicklung der Hauptversammlung. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist das Aktiengesetz in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 c) und Absatz 4 DSGVO.

Darüber hinaus werden Ihre personenbezogenen Daten ggf. auch zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Verpflichtungen wie z. B. aufsichtsrechtlicher Vorgaben sowie aktien-, handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten verarbeitet. Beispielsweise ist die Bevollmächtigung der vor der Gesellschaft zur Hauptversammlung benannten Stimmrechtsvertreter vorgeschrieben, die Daten, die dem Nachweis der Bevollmächtigung dienen, nachprüfbar festzuhalten und drei Jahre zugriffsgeschützt aufzubewahren (§ 134 Abs. 3 Satz 5 AktG). Als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dienen in diesem Fall die jeweiligen gesetzlichen Regelungen in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO.

Sollte beabsichtigt werden, Ihre personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck zu verarbeiten, werden Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vorab darüber informiert.

An welche Kategorie von Empfängern werden Ihre Daten ggf. weitergegeben?

Externe Dienstleister: Zur technischen Abwicklung und organisatorischen Unterstützung bedient sich die Kliniken Bad Bocklet AG externer Dienstleister.

Weitere Empfänger: Darüber hinaus kann es erforderlich sein, Ihre personenbezogenen Daten an weitere Empfänger zu übermitteln, so wie dies zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten geboten ist. Nehmen Sie an der Hauptversammlung teil, können andere Aktionäre der Kliniken Bad Bocklet AG nach § 129 AktG die im Aktienrecht vorgeschriebenen Teilnehmerverzeichnisse zu Ihrer Person erfassten Daten einsehen.

Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Für die im Zusammenhang mit der Hauptversammlung erfassten Daten beträgt die Aufbewahrungsdauer regelmäßig 3 Jahre. Darüber hinaus bewahrt die Kliniken Bad Bocklet AG personenbezogene Daten nur auf, wenn dies im Zusammenhang mit Ansprüchen erforderlich ist, die gegen die Gesellschaft geltend gemacht werden (gesetzliche Verjährungsfrist von bis zu 30 Jahren). Grundsätzlich werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht oder anonymisiert, sobald sie für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind und uns nicht gesetzliche Nachweis- und Aufbewahrungspflichten zu einer weiteren Speicherung verpflichten.

Welche Rechte haben Sie?

Unter der oben genannten Adresse der Datenschutzbeauftragten können Sie Auskunft über sämtliche zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Daneben können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Löschung Ihrer Daten oder eine Einschränkung der Verarbeitung verlangen.

Widerspruchsrecht:

Werden Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen verarbeitet, können Sie dieser Verarbeitung jederzeit unter der oben genannten Adresse der Datenschutzbeauftragten widersprechen, sofern sich aus Ihrer besonderen Situation Gründe ergeben, die dieser Datenverarbeitung entgegenstehen. Die Datenverarbeitung wird dann beendet, es sei denn, die Gesellschaft kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder sofern die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.

Sie haben auch die Möglichkeit, sich mit Hinweisen oder Beschwerden an die oben genannte Datenschutzbeauftragte oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Die für die Kliniken Bad Bocklet AG zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist:

Bayerisches Landesamt für Datenschutz
Promenade 27
91522 Ansbach
https://www.lda.bayern.de/de/kontakt.html

 

Bad Bocklet, 30.05.2018

Kliniken Bad Bocklet AG

Harald Barlage
Vorstand

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