Klopotek AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Klopotek AG

Berlin

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am

15. Dezember 2022, 16.00 Uhr,

in den Geschäftsräumen der Gesellschaft,
Lorenzweg 5, Aufgang A, 12099 Berlin,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung der Klopotek AG

ein.

(A) Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das am 31. Dezember 2021 abgelaufene Geschäftsjahr mit dem Bericht des Aufsichtsrats

Die vorstehenden Unterlagen einschließlich des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns werden ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Klopotek AG, Lorenzweg 5, Aufgang A, 12099 Berlin, zur Einsichtnahme der Aktionäre ausliegen. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der Klopotek AG ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2021 in Höhe von EUR 2.381.865,96 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung beschließt die Hauptversammlung über die Aufsichtsratsvergütung.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 folgende Vergütung zu gewähren:

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält für jede Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats eine Vergütung in Höhe von 2.500,00 € zzgl. etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer,

der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält für jede Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats eine Vergütung in Höhe von 1.250,00 € zzgl. etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer,

jedes weitere Mitglied des Aufsichtsrats erhält für jede Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats eine Vergütung in Höhe von 1.250,00 € zzgl. etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer.

Als Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats gilt auch die Teilnahme an einer telefonisch oder per Videokonferenz abgehaltenen Sitzung oder die Sitzungsteilnahme per Telefon- oder Videoübertragung, sofern die Sitzung nicht ad-hoc abgehalten wird. Die Vergütung erfolgt innerhalb von 4 Wochen nach der jeweiligen Sitzung auf der Grundlage von Gutschriften.

Zudem wird die Gesellschaft die Aufgabenwahrnehmung sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrates in die Deckung einer von ihr als Versicherungsnehmerin im eigenen Namen abzuschließenden Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (D & O Versicherung) mit einer Versicherungssumme von insgesamt bis zu EUR 3 Mio. einbeziehen.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen.

(B) Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens am 9. Dezember 2022, 24.00 Uhr, zur Teilnahme an der Hauptversammlung angemeldet haben und zu diesem Zeitpunkt im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Die Anmeldung muss der Klopotek AG unter der Anschrift

Lorenzweg 5, Aufgang A
12099 Berlin

zugehen.

Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.

Etwaige Anträge i. S. v. §§ 126, 127 AktG sind zu richten an:

Klopotek AG
Lorenzweg 5, Aufgang A
12099 Berlin.

Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Fristgerecht eingehende Anträge werden unter der Adresse

www.klopotek.de

veröffentlicht. Unter derselben Adresse werden ggf. auch Stellungnahmen der Verwaltung zu den Gegenanträgen veröffentlicht.

Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (vgl. § 126b BGB). Dies gilt jedoch nicht für die Bevollmächtigung von Intermediären, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern oder geschäftsmäßig Handelnden (vgl. § 135 Abs. 1, 8 AktG). Insoweit ist die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten (vgl. § 135 Abs. 1 S. 2 AktG).

(C) Information zum Datenschutz für Aktionäre

Die Klopotek AG verarbeitet personenbezogene Daten auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Klopotek AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) Datenschutz-Grundverordnung.

Sie haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können Sie gegenüber der Klopotek AG unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

Klopotek AG
Lorenzweg 5, Aufgang A
12099 Berlin

Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.

Sie erreichen unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten unter:

Klopotek AG
Datenschutzbeauftragter
Lorenzweg 5, Aufgang A
12099 Berlin.

Tel.: +49 30 88453-0 | Fax: +49 30 88453-251
privacy@klopotek.de

WICHTIGE HINWEISE ZUR DURCHFÜHRUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG
VOR DEM HINTERGRUND DER COVID-19-PANDEMIE

Um die Hauptversammlung als Präsenzveranstaltung durchführen zu können, ist die Einhaltung der im Zeitpunkt der Durchführung der Hauptversammlung geltenden öffentlich-rechtlichen Vorgaben erforderlich. Wir weisen darauf hin, dass – nach aktueller Lage – während der Hauptversammlung keine Maskenpflicht in der Form des Tragens von medizinischen Masken besteht. Die Infektionslage wird jedoch einer ständigen Überprüfung unterzogen und kann im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung – und damit verbundene neue oder veränderte zu erfüllende Auflagen – zu Einschränkungen führen.

 

Berlin, im November 2022

Klopotek AG

Der Vorstand

 

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