Klopotek AG – Hauptversammlung 2016

Klopotek AG

Berlin

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am

29. August 2016, 16.00 Uhr,
im Hollywood Media Hotel,
Kurfürstendamm 202, 10719 Berlin,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung der
Klopotek AG

ein.

(A) Tagesordnung

1.

Vorlage des geprüften und festgestellten Jahresabschlusses für das am 31. Dezember 2015 abgelaufene Geschäftsjahr mit dem Bericht des Aufsichtsrats

2.

Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der Klopotek AG ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2015 in Höhe von 2.869.009,35 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über Änderung von § 10 Abs. 1 der Satzung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 10 Abs. 1 der Satzung aufzuheben und wie folgt neu zu fassen:

„1. Der Aufsichtsrat besteht aus vier Mitgliedern.“

6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Herr Dr. Johann Kempe hat sein Mandat als Mitglied des Aufsichtsrates mit Wirkung zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2016 niedergelegt.

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 letzte Alternative Aktiengesetz nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden von der Hauptversammlung gewählt (§ 101 Abs. 1 Aktiengesetz). Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Mit Eintragung der unter TOP 5 zu beschließenden Satzungsänderung im Handelsregister besteht der Aufsichtsrat aus vier Mitgliedern.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das erste Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit, das heißt bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt,

Herrn Dr. Kurt Servatius, Diplom-Kaufmann, Bad Wiessee,

als Nachfolger von Herrn Dr. Johann Kempe in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen.

Ferner schlägt der Aufsichtsrat vor, für die Amtszeit ab Eintragung der nach TOP 5 zu beschließenden Satzungsänderung im Handelsregister bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das erste Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit, das heißt bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt,

Frau Inge Wilmes, System-Analytikerin, Augsburg,

in den Aufsichtsrat zu wählen.

7.

Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 und 2017

Gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung beschließt die Hauptversammlung über die Aufsichtsratsvergütung.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 eine Jahresvergütung wie folgt zu gewähren:

für den Vorsitzenden: 20.000,00 € zzgl. etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer

für den stellvertretenden Vorsitzenden: 10.000,00 € zzgl. etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer

für jedes weitere Mitglied des Aufsichtsrats: 10.000,00 € zzgl. etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer

Ferner wird klargestellt, dass die unter TOP 8 in der ordentlichen Hauptversammlung vom 24. August 2015 beschlossene Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016 ebenfalls für den auf vier Mitglieder erweiterten Aufsichtsrat gilt (vgl. TOP 5 und 6) und jedes weitere Mitglied des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2016 eine Jahresvergütung von 10.000,00 € zzgl. etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer erhält.

Die Vergütung wird zeitanteilig gezahlt, falls ein Aufsichtsratsmitglied dem Aufsichtsrat nicht das ganze Jahr über angehört. Die Vergütung wird jeweils vierteljährlich in vier gleichen Raten ausgezahlt. Zudem wird die Gesellschaft die Aufgabenwahrnehmung sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrates in die Deckung einer von ihr als Versicherungsnehmerin im eigenen Namen abzuschließenden Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (D & O Versicherung) mit einer Versicherungssumme von insgesamt bis zu EUR 3 Mio. einbeziehen.

8.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Firma BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen.

Der Jahresabschluss, der Bericht des Aufsichtsrats sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns werden ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Klopotek AG, Schlüterstraße 39, 10629 Berlin, zur Einsichtnahme der Aktionäre ausliegen.

(B) Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die spätestens am 22. August 2016 ihre Namensaktien bei der Gesellschaft zur Teilnahme an der Hauptversammlung angemeldet haben und zu diesem Zeitpunkt im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.

Gegenanträge von Aktionären i. S. v. §§ 126, 127 AktG sind zu richten an:

Klopotek AG
Schlüterstraße 39
10629 Berlin

Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Fristgerecht eingehende Anträge werden unter der Adresse www.klopotek.de veröffentlicht. Unter derselben Adresse werden ggf. auch Stellungnahmen der Verwaltung zu den Gegenanträgen veröffentlicht.

Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (vgl. § 126b BGB). Dies gilt jedoch nicht für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen jeweils gleichgestellten Personen, Unternehmen und Instituten (vgl. § 135 Abs. 8, 10 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG). Insoweit ist die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten (vgl. § 135 Abs. 1 S. 2 AktG).

 

Berlin, im Juli 2016

Klopotek AG

Der Vorstand

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