Klopotek AG
Berlin
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am
31. August 2018, 10.00 Uhr,
in den Geschäftsräumen der Gesellschaft,
Lorenzweg 5, Aufgang A, 12099 Berlin,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung der
Klopotek AG
ein.
(A) Tagesordnung
1. |
Vorlage des Jahresabschlusses für das am 31. Dezember 2017 abgelaufene Geschäftsjahr mit dem Bericht des Aufsichtsrats |
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2. |
Beschlussfassung über Änderung des Gewinnverwendungsbeschlusses hinsichtlich des Geschäftsjahres 2016 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den am 30. August 2017 in der ordentlichen Hauptversammlung gefassten Beschluss über die Gewinnverwendung hinsichtlich des Geschäftsjahres 2016 (TOP 2) vorsorglich wie folgt neu zu fassen: Unter Aufhebung des Gewinnverwendungsbeschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 30. August 2017 wird der im Jahresabschluss der Klopotek AG ausgewiesene Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 in Höhe von EUR 2.680.171,90 auf neue Rechnung vorgetragen. |
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3. |
Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses 2017 Vorstand und Aufsichtsrat haben beschlossen, die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 der Hauptversammlung zu überlassen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dass die Hauptversammlung den Jahresabschluss der Klopotek AG des Geschäftsjahres 2017 feststellt. |
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4. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der Klopotek AG ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von EUR 3.180.130,26 auf neue Rechnung vorzutragen. |
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5. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. |
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6. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. |
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7. |
Wahlen zum Aufsichtsrat Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Dr. Rüdiger Salat, Dr. Kurt Servatius und Ingeborg Wilmes endet mit Ablauf der diesjährigen Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 letzte Alternative Aktiengesetz nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden von der Hauptversammlung gewählt (§ 101 Abs. 1 Aktiengesetz). Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Gemäß § 10 Abs. 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern. Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit, das heißt bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 beschließt, weiterhin die Damen und Herren
in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. |
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8. |
Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung beschließt die Hauptversammlung über die Aufsichtsratsvergütung. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 eine Jahresvergütung wie folgt zu gewähren:
Die Vergütung wird zeitanteilig gezahlt, falls ein Aufsichtsratsmitglied dem Aufsichtsrat nicht das ganze Jahr über angehört. Die Vergütung wird jeweils vierteljährlich in vier gleichen Raten ausgezahlt. Zudem wird die Gesellschaft die Aufgabenwahrnehmung sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrates in die Deckung einer von ihr als Versicherungsnehmerin im eigenen Namen abzuschließenden Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (D & O Versicherung) mit einer Versicherungssumme von insgesamt bis zu EUR 3 Mio. einbeziehen. |
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9. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Firma BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen. |
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10. |
Beschlussfassung über die Änderung von § 3 Abs. 3 der Satzung; Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss beim Genehmigten Kapital 2018/I Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 3 Abs. 3 der Satzung aufzuheben und wie folgt neu zu fassen:
Schriftlicher Bericht des Vorstands zu TOP 10 gemäß §§ 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz über die Gründe für die Ermächtigung des Vorstands zum Bezugsrechtsausschluss:
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Der Bericht des Vorstands zum Tagesordnungspunkt 10 wird ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Klopotek AG, Lorenzweg 5, Aufgang A, 12099 Berlin, zur Einsichtnahme der Aktionäre ausliegen.
(B) Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die spätestens am 24. August 2018 ihre Namensaktien bei der Gesellschaft zur Teilnahme an der Hauptversammlung angemeldet haben und zu diesem Zeitpunkt im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.
Gegenanträge von Aktionären i. S. v. §§ 126, 127 AktG sind zu richten an:
Klopotek AG
Lorenzweg 5, Aufgang A
12099 Berlin.
Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Fristgerecht eingehende Anträge werden unter der Adresse
www.klopotek.de |
veröffentlicht. Unter derselben Adresse werden ggf. auch Stellungnahmen der Verwaltung zu den Gegenanträgen veröffentlicht.
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (vgl. § 126b BGB). Dies gilt jedoch nicht für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen jeweils gleichgestellten Personen, Unternehmen und Instituten (vgl. § 135 Abs. 8, 10 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG). Insoweit ist die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten (vgl. § 135 Abs. 1 S. 2 AktG).
(C) Information zum Datenschutz für Aktionäre
Die Klopotek AG verarbeitet personenbezogene Daten auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Klopotek AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) Datenschutz-Grundverordnung.
Sie haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können Sie gegenüber der Klopotek AG unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:
Klopotek AG Lorenzweg 5, Aufgang A 12099 Berlin. |
Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.
Sie erreichen unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten unter:
Klopotek AG Datenschutzbeauftragter Lorenzweg 5, Aufgang A 12099 Berlin. Tel.: +49 30 88453-0 | Fax: +49 30 88453-251 privacy@klopotek.de |
Berlin, im Juli 2018
Klopotek AG
Der Vorstand