Klosterbrauerei Königsbronn AG – Außerordentliche Hauptversammlung 2017

Klosterbrauerei Königsbronn AG

Heidenheim an der Brenz

WKN 795821
ISIN DE0007958217

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

Donnerstag, den 30.11.2017, um 10:00 Uhr,

im Tagungszentrum im Kolpinghaus München-Zentral GmbH,
Adolf-Kolping-Straße 1,
80336 München,

stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein.

Der Einlass zu der Hauptversammlung beginnt um 09:30 Uhr.

Die Einberufung erfolgt aufgrund eines Einberufungsverlangens gemäß § 122 Abs. 1 Aktiengesetz der
Aktionärin VCI Venture Capital und Immobilien AG vom 12.10.2017. Der in dem
Einberufungsverlangen enthaltene Tagesordnungspunkt ist Gegenstand dieser Einberufung. Ein
Beschlussvorschlag der Verwaltung zu dem Tagesordnungspunkt ist nicht erforderlich (§ 124 Absatz 3
Satz 3 Alt. 2 Aktiengesetz).

Tagesordnung

TOP 1
Beschlussfassung über die Aufhebung, die Änderung und Neufassung der Satzung

Die VCI Venture Capital und Immobilien AG schlägt vor, die Satzung in § 26, § 27 und § 28 aufzuheben, zu ändern und § 26, § 27 und § 28 wie folgt neu zu fassen:

1.

§ 26 der Satzung wird aufgehoben

2.

In § 27 der Satzung werden die Absätze 1, 2 und 3 aufgehoben. Die Absätze 4 und 5 bleiben unverändert bestehen

3.

§ 27 der Satzung wird zu § 26 der Satzung

4.

§ 28 der Satzung wird zu § 27 der Satzung

Unverbindliche Teilnahmehinweise

Nicht börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG – um eine solche handelt es sich bei unserer Gesellschaft – sind in der Einberufung nur noch zur Angabe von Firma, Sitz, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Stellung von Anträgen und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 23 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am fünften Werktag vor dem Versammlungstag, wobei der Samstag nach der Satzungsregelung nicht als Werktag gilt, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei folgender Adresse der Gesellschaft bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegen:

Klosterbrauerei Königsbronn AG
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim

Im Falle der Hinterlegung bei einer Wertpapiersammelbank ist die von dieser auszustellende Bescheinigung spätestens am ersten Werktag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist, wobei der Samstag nach der Satzungsregelung nicht als Werktag gilt, bei der Gesellschaft unter vorstehender Adresse einzureichen.

Aktionäre können sich in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten – zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären – vertreten und ihr Stimmrecht durch den Bevollmächtigten ausüben lassen.

Für die Erteilung und den Widerruf von Stimmrechtsvollmachten gilt die schriftliche Form.

Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge und Anfragen von Aktionären sind ausschließlich zu richten an:

Klosterbrauerei Königsbronn AG
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim

Rechtzeitig innerhalb der Frist des § 126 Abs. 1 AktG unter vorstehender Adresse eingegangene, ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge werden im Internet unter www.kk-aktie.de im Bereich „Investor“ zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

 

Heidenheim, im Oktober 2017

Klosterbrauerei Königsbronn AG

Der Vorstand

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