Knorr-Bremse Aktiengesellschaft: Dividendenbekanntmachung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Knorr-Bremse Aktiengesellschaft
München
Gesellschaftsbekanntmachungen Dividendenbekanntmachung 19.06.2019

Knorr-Bremse Aktiengesellschaft

München

ISIN DE000KBX1006
Wertpapier-Kenn-Nummer: KBX100

Dividendenbekanntmachung

Die ordentliche Hauptversammlung der Knorr-Bremse AG hat am 18. Juni 2019 beschlossen, den Bilanzgewinn aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr von insgesamt EUR 373.352.678,31 in Höhe von EUR 282.100.000,00 zur Ausschüttung einer Dividende von

EUR 1,75 je dividendenberechtigter Stückaktie

zu verwenden und im Übrigen auf neue Rechnung vorzutragen.

Es ergibt sich damit die folgende Verwendung des Bilanzgewinns:

Bilanzgewinn: 373.352.678,31 EUR
Verteilung an die Aktionäre: 282.100.000,00 EUR
Vortrag auf neue Rechnung: 91.252.678,31 EUR

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, also am Freitag, den 21. Juni 2019, fällig.

Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer (Gesamtabzug 26,375 %, ggf. zzgl. Kirchensteuer) durch die depotführenden Kreditinstitute.

Bei inländischen Aktionären erfolgt die Auszahlung der Dividende ohne Abzug der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlages, wenn sie ihrer Depotbank eine „Nichtveranlagungsbescheinigung“ oder aber eine Bescheinigung im Sinne des § 44a Abs. 5 S. 4 oder im Sinne des § 44a Abs. 7 S. 2 EStG des für sie zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen „Freistellungsauftrag“ eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht bereits durch andere Erträge aus Kapitalvermögen aufgebraucht ist.

Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen.

 

München, im Juni 2019

Knorr-Bremse AG

Der Vorstand

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