Knorr-Bremse Aktiengesellschaft, München – Bekanntmachung zu Dividende und Gewinnverwendungsbeschluss (ISIN DE000KBX1006Wertpapier-Kenn-Nummer: KBX100)

Knorr-Bremse Aktiengesellschaft

München

ISIN DE000KBX1006
Wertpapier-Kenn-Nummer: KBX100

Bekanntmachung zu Dividende und Gewinnverwendungsbeschluss

Die ordentliche Hauptversammlung der Knorr-Bremse AG hat am 24. Mai 2022 beschlossen,
den Bilanzgewinn aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2021 von insgesamt EUR 646.742.779,35
in Höhe von EUR 298.220.000,00 zur Ausschüttung einer Dividende von

EUR 1,85 je dividendenberechtigter Stückaktie

zu verwenden und im Übrigen auf neue Rechnung vorzutragen.

Es ergibt sich damit die folgende Verwendung des Bilanzgewinns:

 
Bilanzgewinn: 646.742.779,35 EUR
Verteilung an die Aktionäre: 298.220.000,00 EUR
Vortrag auf neue Rechnung: 348.522.779,35 EUR

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, also am Montag, den 30. Mai 2022,
fällig und wird demgemäß ab dem 30. Mai 2022 ausbezahlt.

Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie
5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer (Gesamtabzug
26,375 %, ggf. zzgl. Kirchensteuer) durch die depotführenden Kreditinstitute.

Bei unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären erfolgt die Auszahlung der Dividende
ohne Abzug der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlages, wenn sie ihrer
Depotbank eine „Nichtveranlagungsbescheinigung“ oder aber eine Bescheinigung im Sinne
des § 44a Abs. 5 S. 4 oder im Sinne des § 44a Abs. 7 S. 2 EStG des für sie zuständigen
Finanzamtes eingereicht haben. Das gleiche gilt ganz oder teilweise für unbeschränkt
steuerpflichtige Aktionäre, die ihrer Depotbank einen „Freistellungsauftrag“ eingereicht
haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht bereits
durch andere Erträge aus Kapitalvermögen aufgebraucht ist.

Bei beschränkt steuerpflichtigen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer
einschließlich des Solidaritätszuschlags auf Antrag insbesondere nach Maßgabe bestehender
Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und dem betreffenden Staat ermäßigen.

 

München, im Mai 2022

Knorr-Bremse AG

Der Vorstand

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