KnowLogy Solutions AG – Aufsichtsrat

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
KnowLogy Solutions AG
Potsdam
Gesellschaftsbekanntmachungen Aufsichtsrat 12.08.2019

KnowLogy Solutions AG

Berlin

Die KnowLogy Solutions AG muss in ihrer jetzigen Rechtsform gemäß § 95 Abs. 1 S. 1 AktG über einen Aufsichtsrat, bestehend aus drei Mitgliedern verfügen. Die Gesellschaft wird sich durch Beschluss des Aktionärs auf Grundlage des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 nach Maßgabe der Vorschriften des Umwandlungsgesetzes in die Rechtsform einer GmbH umwandeln. Mit Wirksamwerden der Umwandlung durch Eintragung im Handelsregister entfällt das Erfordernis der Errichtung eines Aufsichtsrates. Der bestehende Aufsichtsrat wird somit mit Wirksamwerden der Umwandlung wegfallen, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 AktG innerhalb eines Monats nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger das nach § 98 Abs. 1 AktG zuständige Gericht anrufen.

 

Der Vorstand

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