Koch Gruppe Automobile AG: Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Koch Gruppe Automobile AG

Berlin

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Mittwoch, 28. April 2021, 12.00 Uhr in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Marzahner Chaussee 219, 12681 Berlin stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung

Einziger Tagesordnungspunkt ist:

Temporäre Senkung der garantierten Dividende der Vorzugsaktionäre

Das Grundkapital der Koch Gruppe Automobile AG ist in 4.450.000 Stammaktien und 2.672.360 Vorzugsaktien mit einer garantierten Dividende der Vorzugsaktien in Höhe von 4% p.a. (d.h. absolut 4 Cent pro Aktie p.a.) eingeteilt. Auf Grund der wirtschaftlichen Situation in Folge der Auswirkung der COVID-19-Pandemie soll die garantierte Dividende der Vorzugsaktien temporär herabgesenkt werden. Gemäß § 141 Abs. 3 AktG haben die Vorzugsaktionäre in einer gesonderten Versammlung über den zufassenden Hauptversammlungsbeschluss ihre Zustimmung durch einen Sonderbeschluss anschließend zu erklären.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, den folgenden Beschluss zu fassen:

a)

Die garantierte Dividende der 2.672.360 Vorzugsaktien der Koch Gruppe Automobile AG für das Geschäftsjahr 2020, zahlbar am 30. September 2021, soll von 4 % p.a. (nachrichtlich absolut 4 Cent pro Aktie p.a.) auf 1% p.a. (nachrichtlich absolut 1 Cent pro Aktie p.a.) gesenkt werden.

b)

Die garantierte Dividende der 2.672.360 Vorzugsaktien der Koch Gruppe Automobile AG für das Geschäftsjahr 2021, zahlbar am 30. September 2022, soll von 4 % p.a. (nachrichtlich absolut 4 Cent pro Aktie p.a.) auf 1% p.a. (nachrichtlich absolut 1 Cent pro Aktie p.a.) gesenkt werden.

Teilnahme und Stimmberechtigung

Berechtigt, an der Hauptversammlung teilzunehmen, sind alle Vorzugs- und Stammaktionäre bzw. deren bevollmächtigte Vertreter. Vorzugsaktionäre sind nicht stimmberechtigt. Der geeignete Nachweis der jeweiligen Berechtigung obliegt dem einzelnen Aktionär.

Zum geeigneten Nachweis der Berechtigung wird gebeten, dass sich die Aktionäre bei der Gesellschaft anmelden und einen von ihrem depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes übermitteln. Der Nachweis bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.

Der Nachweis des Anteilsbesitzes soll sich auf den 7. April 2021, 00:00 Uhr (Nachweisstichtag), beziehen. Die Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis des Anteilsbesitzes sollen der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 22. April 2021, 24:00 Uhr unter folgender Adresse übermittelt werden:

Koch Gruppe Automobile AG
c/​o Quirin Privatbank AG
Bürgermeister-Smidt-Str. 76
28195 Bremen
Fax-Nr. +49 (0) 421 897604-44
Hauptversammlungen@quirinprivatbank.de

Da die Koch Gruppe Automobile AG Vorkehrungen zur Erfüllung der besonderen Hygieneregelungen treffen wird, ist sichergestellt, dass die Aktionäre an der Hauptversammlung ohne ein erhöhtes Gesundheitsrisiko im Wege einer Präsenzveranstaltung teilnehmen können. Die außerordentliche Hauptversammlung wird daher nicht nach dem Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftung- und Wohneigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie als reine Internet-Hauptversammlung ohne eine physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten durchgeführt. Die Einladung erfolgt zu einer Präsenzveranstaltung.

 

Berlin, im März 2021

Koch Gruppe Automobile AG

Der Vorstand

 

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