Koch Gruppe Automobile AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Koch Gruppe Automobile AG

Berlin

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

 

 

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Mittwoch, den 24. August 2022, um 12 Uhr in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Marzahner Chaussee 219, 12681 Berlin, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 und des Lageberichts über das Geschäftsjahr 2021 sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021 und des Weiteren Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2021

Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Koch Gruppe Automobile AG, Marzahner Chaussee 219 in 12681 Berlin eingesehen werden.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2021 der Koch Gruppe Automobile AG

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen:

Der ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe von EUR 650.726,95 wird wie folgt verwendet:

a)

Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,04 je Vorzugsaktie auf das dividendenberechtigte Grundkapital in Höhe von EUR 2.672.360,00 ( = EUR 106.894,40).

b)

Der verbleibende Teilbetrag in Höhe von EUR 543.832,55 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

c)

Der Anspruch auf Zahlung der Dividende entsteht mit Beendigung dieser Hauptversammlung und steht jedem teilnahmeberechtigten Aktionär zu. Fällig und zahlbar ist die Dividende am 30. September 2022.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen:

Den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen:

Den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt.

5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die bdp Revision und Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Danziger Str. 64, 10435 Berlin, für die Abschlussprüfung des Geschäftsjahres 2022 zu bestellen.

6.

Wahl zum Aufsichtsrat

Mit Ablauf der Hauptversammlung zum Geschäftsjahr 2021 endet die Amtszeit des Aufsichtsrates der Gesellschaft.

Der Aufsichtsrat hat beschlossen, freiwillig die Quote seiner weiblichen Aufsichtsratsmitglieder bei dieser Aufsichtsratswahl auf ein Drittel zu erhöhen.

Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, folgende Personen:

a)

Frau Carmen Lucke, 57, Kauffrau, Berlin;

b)

Herrn Gunter Henseler, 52 Jahre, Steuerberater, Berlin;

c)

Herrn Dr. Christoph Schulte, 52 Jahre, Rechtsanwalt, Berlin;

als Mitglieder des Aufsichtsrates für eine Amtsperiode im Sinne des § 8 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft in den Aufsichtsrat zu wählen, demnach läuft die Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2026 beschließen wird.

Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen nach den §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates nicht an die Wahlvorschläge gebunden.

Teilnahme und Stimmberechtigung

Berechtigt, an der Hauptversammlung teilzunehmen, sind alle Vorzugs- und Stammaktionäre bzw. deren bevollmächtigte Vertreter. Vorzugsaktionäre sind nicht stimmberechtigt. Der geeignete Nachweis der jeweiligen Berechtigung obliegt dem einzelnen Aktionär.

Zum geeigneten Nachweis der Berechtigung wird gebeten, dass sich die Aktionäre bei der Gesellschaft anmelden und einen von ihrem depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes übermitteln. Der Nachweis bedarf der Textform (§126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.

Der Nachweis des Anteilsbesitzes soll sich auf den 03. August 2022, 00:00 Uhr, (Nachweisstichtag) beziehen. Die Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis des Anteilsbesitzes sollen der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 17. August 2022, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse übermittelt werden:

Koch Gruppe Automobile AG
c/​o Quirin Privatbank AG
Bürgermeister-Smidt-Str. 76
28195 Bremen
Fax-Nr. +49 (0) 421 897604-44
Hauptversammlungen@quirinprivatbank.de

Da die Koch Gruppe Automobile AG Vorkehrungen zur Erfüllung der besonderen Hygieneregelungen treffen wird, ist sichergestellt, dass die Aktionäre an der Versammlung ohne ein erhöhtes Gesundheitsrisiko im Wege einer Präsenzveranstaltung teilnehmen können. Die Versammlung wird daher als eine Präsensveranstaltung und nicht als eine reine Internet-Versammlung ohne eine physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten durchgeführt. Diese Einladung erfolgt daher zu einer reinen Präsensveranstaltung.

 

Berlin, im Juli 2022

Koch Gruppe Automobile AG

Der Vorstand

 

TAGS:
Comments are closed.