Koch Gruppe Automobile AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Koch Gruppe Automobile AG

Berlin

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Montag, den 30. August 2021, um 12 Uhr in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Marzahner Chaussee 219, 12681 Berlin, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2020 und des Lageberichts über das Geschäftsjahr 2020 sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020 und des Weiteren Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2020

Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Koch Gruppe Automobile AG, Marzahner Chaussee 219 in 12681 Berlin, eingesehen werden.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2020 der Koch Gruppe Automobile AG

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen:

Der ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe von EUR 673.318,06 wird wie folgt verwendet:

a)

In Abhängigkeit vom aktuellen Satzungstand der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Abhaltung der Hauptversammlung am 30. August 2021 in Bezug auf den Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 28. April 2021 und des Zustimmungsbeschlusses der Vorzugsaktionäre, ebenfalls gefasst am 28. April 2021, Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,01 je Vorzugsaktie auf das dividendenberechtigte Grundkapital von EUR 2.672.360,00 (= EUR 26.723,60) bzw. von EUR 0,04 je Vorzugsaktie auf das dividendenberechtigte Grundkapital von EUR 2.672.360,00 (= EUR 106.894,40).

b)

Der verbleibende Teilbetrag von EUR 646.594,46 bzw. EUR 566.423,66 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

c)

Der Anspruch auf Zahlung der Dividende entsteht mit Beendigung dieser Hauptversammlung und steht jedem teilnahmeberechtigten Aktionär zu. Fällig und zahlbar ist die Dividende am 30. September 2021.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen:

Den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen:

Den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt.

5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die bdp Revision und Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Danziger Str. 64, 10435 Berlin, für die Abschlussprüfung des Geschäftsjahres 2021 zu bestellen.

Teilnahme und Stimmberechtigung

Berechtigt, an der Hauptversammlung teilzunehmen, sind alle Vorzugs- und Stammaktionäre bzw. deren bevollmächtigte Vertreter. Vorzugsaktionäre sind nicht stimmberechtigt. Der geeignete Nachweis der jeweiligen Berechtigung obliegt dem einzelnen Aktionär.

Zum geeigneten Nachweis der Berechtigung wird gebeten, dass sich die Aktionäre bei der Gesellschaft anmelden und einen von ihrem depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes übermitteln. Der Nachweis bedarf der Textform (§126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.

Der Nachweis des Anteilsbesitzes soll sich auf den 9. August 2021, 00:00 Uhr, (Nachweisstichtag) beziehen. Die Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis des Anteilsbesitzes sollen der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 23. August 2021, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse übermittelt werden:

Koch Gruppe Automobile AG
c/​o Quirin Privatbank AG
Bürgermeister-Smidt-Str. 76
28195 Bremen
Fax-Nr. +49 (0) 421 897604-44
Hauptversammlungen@quirinprivatbank.de

Da die Koch Gruppe Automobile AG Vorkehrungen zur Erfüllung der besonderen Hygieneregelungen treffen wird, ist sichergestellt, dass die Aktionäre an der Versammlung ohne ein erhöhtes Gesundheitsrisiko im Wege einer Präsenzveranstaltung teilnehmen können. Die Versammlung wird daher nicht nach dem Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftung- und Wohneigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, d.h. nicht als reine Internet-Versammlung ohne eine physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten durchgeführt. Die Einladung erfolgt daher zu einer Präsenzveranstaltung.

 

Berlin, im Juli 2021

Koch Gruppe Automobile AG

Der Vorstand

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