KÖLN – DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt AG – außerordentliche Hauptversammlung 2017

KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt Aktiengesellschaft

Düsseldorf

WKN: 828600
ISIN: DE0008286006

Einladung zur
außerordentlichen Hauptversammlung der
KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt Aktiengesellschaft

 

Wir laden unsere Aktionäre hiermit ein zu der außerordentlichen Hauptversammlung der KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Düsseldorf

am Donnerstag, 20. April 2017, um 10:00 Uhr MESZ, in Köln auf unserem Motorfahrgastschiff „RheinEnergie“, anliegend an Landebrücke 1, Frankenwerft, 50667 Köln.

Hinweis: Im Anschluss an die Hauptversammlung wird keine Rundfahrt stattfinden.

Tagesordnung

Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt Aktiengesellschaft auf die KD River Invest GmbH als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG

Nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG kann die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auf Verlangen eines Aktionärs, dem Aktien der Gesellschaft in Höhe von mindestens 95 % des Grundkapitals gehören (Hauptaktionär), die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen.

Das Grundkapital der KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt Aktiengesellschaft beträgt insgesamt EUR 4.587.464,15 und ist eingeteilt in 1.794.460 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Die KD River Invest GmbH mit Sitz in Köln, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 88585, hält derzeit unmittelbar 1.746.435 Aktien der Gesellschaft, entsprechend rund 97,32 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Damit ist die KD River Invest GmbH Hauptaktionärin der Gesellschaft im Sinne von § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG.

Die KD River Invest GmbH hat als Hauptaktionärin am 20. Dezember 2016 von dem Vorstand der Gesellschaft verlangt, alle für eine Beschlussfassung nach §§ 327a ff. AktG notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere einen Beschluss der Hauptversammlung gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die KD River Invest GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung herbeizuführen.

Mit Schreiben vom 1. März 2017 an den Vorstand der Gesellschaft hat die KD River Invest GmbH ihr Verlangen vom 20. Dezember 2016 konkretisiert und die Barabfindung auf EUR 9,70 je auf den Inhaber lautender Stückaktie festgelegt.

Mit Beschluss vom 27. Dezember 2016, im Hinblick auf einen Schreibfehler beim Beschlussdatum berichtigt durch Beschluss vom 24. Januar 2017, hat das Landgericht Düsseldorf die Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum sachverständigen Prüfer für die Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung ausgewählt und bestellt. In dieser Eigenschaft hat die Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Angemessenheit der Barabfindung geprüft und bestätigt. Am 9. März 2017 hat sie hierüber einen Prüfungsbericht gemäß § 327c Abs. 2 Satz 2 bis 4 i.V.m § 293e AktG erstattet.

Die KD River Invest GmbH hat dem Vorstand der Gesellschaft eine Gewährleistungserklärung der Landesbank Baden-Württemberg gemäß § 327b Abs. 3 AktG übermittelt. Durch diese Erklärung übernimmt die Landesbank Baden-Württemberg die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung der KD River Invest GmbH, den Minderheitsaktionären nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister unverzüglich die festgelegte Barabfindung für die übergegangenen Aktien zuzüglich etwaiger gesetzlicher Zinsen nach § 327b Abs. 2 AktG zu zahlen.

Die Barabfindung ist von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister an mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.

In einem schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung vom 7. März 2017 (sogenannter Übertragungsbericht) hat die KD River Invest GmbH gemäß § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre dargelegt und die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, gemäß dem Verlangen der Hauptaktionärin KD River Invest GmbH mit Sitz in Köln folgenden Beschluss zu fassen:

Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt Aktiengesellschaft werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären (§§ 327a ff. AktG) gegen Gewährung einer von der KD River Invest GmbH mit Sitz in Köln, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 88585 (Hauptaktionärin), zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 9,70 für je eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt Aktiengesellschaft auf die Hauptaktionärin übertragen.

Von der Einberufung der Hauptversammlung an werden folgende Unterlagen über die Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.k-d.com/Investor-Relations/Hauptversammlung

zugänglich gemacht und stehen dort zum Abruf bereit:

der Entwurf des Übertragungsbeschlusses;

die Jahresabschlüsse und Lageberichte der KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt Aktiengesellschaft für die Geschäftsjahre 2013, 2014 und 2015;

der von KD River Invest GmbH in ihrer Eigenschaft als Hauptaktionärin gemäß § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG erstattete schriftliche Übertragungsbericht an die Hauptversammlung vom 7. März 2017;

der gemäß § 327c Abs. 2 Satz 2 bis 4 i.V.m. § 293e AktG erstattete Prüfungsbericht des vom Landgericht Düsseldorf bestellten sachverständigen Prüfers Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Angemessenheit der Barabfindung.

Die vorgenannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 4.587.464,15 und ist eingeteilt in 1.794.460 auf den Inhaber lautende Stückaktien, die jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt damit 1.794.460. Diese Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung im Bundesanzeiger.

Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig angemeldet sind und ihre Teilnahmeberechtigung nachgewiesen haben. Zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung ist ein durch das depotführende Institut erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes ausreichend. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf Donnerstag, den 30. März 2017, 00:00 Uhr MESZ (der „Nachweisstichtag„), zu beziehen. Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in Textform in deutscher oder in englischer Sprache erfolgen. Sie müssen der Gesellschaft spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also bis Donnerstag, 13. April 2017, 24:00 Uhr MESZ, unter folgender Adresse zugehen:

KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
oder per Telefax: +49 89 21027-289
oder per E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Die Gesellschaft kann solchen Aktionären, die den Nachweis nicht oder nicht fristgemäß erbracht haben, die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts verweigern. Die Aktien werden nach erfolgter Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt, sondern bleiben frei verfügbar. Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Befugnis zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind umgekehrt nicht teilnahme- und stimmberechtigt.

Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um die Organisation der Hauptversammlung zu erleichtern, bitten wir die Aktionäre, für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft frühzeitig Sorge zu tragen.

Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung unter entsprechender Vollmachtserteilung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung und ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes entsprechend den vorstehenden Ausführungen erforderlich.

Wenn nicht ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder eine diesen gemäß § 135 Abs. 8 und 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person bzw. Institution bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 134 Abs. 3 Satz 3 AktG).

Die Erteilung der Vollmacht und ihr etwaiger Widerruf können auf zwei unterschiedlichen Wegen erfolgen: Zum einen haben die Aktionäre die Möglichkeit, Vollmacht an einen Dritten durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft in Textform zu erteilen bzw. zu widerrufen. Eines gesonderten Nachweises der Bevollmächtigung bedarf es in diesem Fall nicht. Aus organisatorischen Gründen bitten wir darum, die Erklärung bis Mittwoch, 19. April 2017, 24:00 Uhr MESZ, an folgende Adresse zu richten:

KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
oder per Telefax: +49 89 21027-289
oder per E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Zum anderen können die Aktionäre die Vollmacht durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten in Textform erteilen bzw. widerrufen. In diesem Fall bedarf es eines Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform. Zu diesem Zweck kann der Nachweis am Tag der Hauptversammlung an der Eingangskontrolle vorgelegt werden. Alternativ kann er der Gesellschaft an die vorstehend genannte Adresse übermittelt werden.

Soll ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen gemäß § 135 Abs. 8 und 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person bzw. Institution bevollmächtigt werden, verlangt die zu bevollmächtigende Person bzw. Institution möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht. Deshalb bitten wir darum, die erforderliche Form der Vollmacht rechtzeitig mit der zu bevollmächtigenden Person bzw. Institution abzustimmen.

Ein Vollmachtsformular erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Unter der vorgenannten Adresse, Telefaxnummer und E-Mail-Adresse kann ein Vollmachtsformular auch angefordert werden. Die Verwendung des Vollmachtsformulars ist nicht zwingend. Möglich ist auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in Textform ausstellen. Bitte beachten Sie, dass die Gesellschaft im Falle einer Bevollmächtigung mehrerer Personen bzw. Institutionen berechtigt ist, eine oder mehrere von diesen zurückzuweisen (§ 134 Abs. 3 Satz 2 AktG).

Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Aktionäre, die diesen Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich ebenfalls – wie vorstehend ausgeführt – zur Hauptversammlung anmelden und ihre Teilnahmeberechtigung nachweisen. Zur Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter und zur Erteilung von Weisungen müssen die Aktionäre das entsprechende Vollmachts- und Weisungsformular verwenden, das sie zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung erhalten. Unter der nachstehend genannten Adresse, Telefaxnummer und E-Mail-Adresse kann das Vollmachts- und Weisungsformular auch angefordert werden. Das Vollmachts- und Weisungsformular wird zudem auf der Internetseite

http://www.k-d.com/Investor-Relations/Hauptversammlung

zugänglich gemacht. Die Erteilung der Vollmacht und der zugehörigen Weisungen sowie ein etwaiger Widerruf der Vollmacht sollen aus organisatorischen Gründen bis Mittwoch, 19. April 2017, 24:00 Uhr MESZ, an folgende Adresse gerichtet werden:

KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
oder per Telefax: +49 89 21027-289
oder per E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden ausschließlich gemäß den Weisungen abstimmen, die sie von den Aktionären erhalten haben. Ohne die Erteilung genauer Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Zu Anträgen, die in der Hauptversammlung ohne vorherige Ankündigung gestellt werden, werden die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sich der Stimme enthalten. Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter keine Vollmachten und Aufträge zur Ausübung des Frage- und Rederechts, zur Stellung von Anträgen oder zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegennehmen.

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung

Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals der Gesellschaft oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Ein Tagesordnungsergänzungsverlangen ist in schriftlicher Form an den Vorstand unter folgender Adresse zu richten:

KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt AG
– Vorstand –
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München

Das Verlangen muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung zugehen, also bis Montag, 20. März 2017, 24:00 Uhr MESZ. Die Antragssteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über das Verlangen halten. Wird dem Verlangen nicht entsprochen, steht den Antragstellern gemäß § 122 Abs. 3 AktG der Weg zu den Gerichten offen.

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt stellen. Sie können auch Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern machen. Gegenanträge von Aktionären zu einem Punkt der Tagesordnung im Sinne von § 126 AktG sowie Wahlvorschläge nach § 127 AktG sind an folgende Adresse zu richten:

KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
oder per Telefax: +49 89 21027-298
oder per E-Mail: antraege@linkmarketservices.de

Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht nach §§ 126, 127 AktG zugänglich gemacht. Zugänglich zu machende Gegenanträge müssen begründet werden, für Wahlvorschläge gilt das nicht. Sofern sie unter der vorgenannten Adresse mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung eingehen, also bis Mittwoch, 5. April 2017, 24:00 Uhr MESZ, werden die Gegenanträge einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung und Wahlvorschläge über die Internetseite

http://www.k-d.com/de/Investor-Relations/Hauptversammlung

zugänglich gemacht. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu einem Punkt der Tagesordnung auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.

Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.

Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft

Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen, insbesondere weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre, stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.k-d.com/de/Investor-Relations/Hauptversammlung

zur Verfügung.

Nach der Hauptversammlung werden die Abstimmungsergebnisse auf der vorgenannten Internetseite veröffentlicht.

 

Köln, im März 2017

KÖLN-DÜSSELDORFER
Deutsche Rheinschiffahrt Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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