KÖLN – DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2016

KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt Aktiengesellschaft

Düsseldorf

Wertpapier-Kenn-Nummer 828 600
ISIN: DE0008286006

Mitteilung nach § 125 AktG

Einladung
zur 185. ordentlichen Hauptversammlung der
KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt AG

 

Wir laden die Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 185. ordentlichen Hauptversammlung der KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt AG mit dem Sitz in Düsseldorf

am Donnerstag, 21. Juli 2016, um 11:00 Uhr, in Köln auf unserem Motorfahrgastschiff „RheinEnergie“, anliegend an Landebrücke 3, Frankenwerft, 50667 Köln.

Hinweis: Im Anschluss an die Hauptversammlung wird keine Rundfahrt stattfinden.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Gesellschaft und für den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gem. § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2015

Diese Unterlagen stehen im Internet unter www.k-d.com/de/Investor-Relations/Hauptversammlung zur Verfügung.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Einer Beschlussfassung der Hauptversammlung bedarf es deshalb nicht.

2.

Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

3.

Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Dr. Steinberg & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt AG ist zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung eingeteilt in 1.794.460 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind nur diejenigen Aktionärinnen und Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden.

Sie müssen außerdem ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu reicht ein in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus.
Dieser Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf den 30. Juni 2016, 00:00 Uhr, zu beziehen.

Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens am 14. Juli 2016 unter der folgenden Adresse zugehen:

KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt AG
c/o HCE Haubrok AG
Landshuter Allee 10
80637 München
Fax: 089 / 21 027 289
E-Mail: meldedaten@hce.de

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilbesitzes werden den Aktionärinnen und Aktionären die Eintrittskarten für die Hauptversammlung ausgestellt. Die Anzahl der Eintrittskarten pro Depot ist auf maximal 2 Stück begrenzt.

Stimmrechtsvertretung

Die Aktionärinnen und Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch im Fall der Bevollmächtigung sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Die Gesellschaft bietet den Aktionärinnen und Aktionären für die Übermittlung des Nachweises der Bestellung eines Bevollmächtigten die E-Mail-Adresse sheila.bander@k-d.com an.

Die Gesellschaft bietet teilnahme- und stimmberechtigten Aktionärinnen und Aktionären auch an, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter während der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. Ohne Weisungen der Aktionärin/des Aktionärs sind die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Die Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind in Textform zu erteilen. Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter steht während der Hauptversammlung zur Verfügung. Änderungen und der Widerruf von bereits erteilten Vollmachten nebst Weisungen sind während der Hauptversammlung bis zum Ende der Generaldebatte möglich.

Rechte der Aktionärinnen und Aktionäre

a)

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 Aktiengesetz

Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist also der 20. Juni 2016.

Etwaige Ergänzungsverlangen sind an folgende Adresse zu richten:

KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt AG
Vorstand
c/o HCE Haubrok AG
Landshuter Allee 10
80637 München

b)

Anträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126, 127 Aktiengesetz

Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sowie Vorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers können gerichtet werden an:

KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt AG
c/o HCE Haubrok AG
Landshuter Allee 10
80637 München
Fax: 089 / 21 027 289
E-Mail: gegenantraege@hce.de

Gegenanträge, die der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also spätestens bis zum 6. Juli 2016 zugegangen sind, werden einschließlich des Namens der Aktionärin oder des Aktionärs, der Begründung (nur bei Gegenanträgen erforderlich) und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung über die Internetseite www.k-d.com/de/Investor-Relations/Hauptversammlung zugänglich gemacht.

Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetz- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

c)

Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 Aktiengesetz

Jede Aktionärin und jeder Aktionär kann in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Unternehmens und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Veröffentlichungen auf der Internetseite

Die Einberufung der Hauptversammlung mit den gesetzlich geforderten Angaben und Erläuterungen ist auch über unsere Internetseite www.k-d.com/de/Investor-Relations/Hauptversammlung zugänglich, auf der sich zudem die Informationen gemäß § 124 a Aktiengesetz und zahlreiche weitere Informationen zur Hauptversammlung finden.

Nach der Hauptversammlung werden die Abstimmungsergebnisse auf dieser Internetseite veröffentlicht.

 

Köln, im Juni 2016

KÖLN-DÜSSELDORFER
Deutsche Rheinschiffahrt AG

Der Vorstand

Klaus Hadeler                Dr. Achim Schloemer

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