Kölner Bürgergesellschaft – 110. Hauptversammlung

Kölner Bürgergesellschaft von 1893 (Actiengesellschaft)
Köln

EINLADUNG ZUR 110. HAUPTVERSAMMLUNG

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur 110. Hauptversammlung ein, die am
Donnerstag, den 09. Juli 2015, um 09:00 Uhr
in den Erdgeschossräumen, Brüsseler Str. 92, 50672 Köln, stattfindet.
Einlass ist ab 08:30 Uhr.

TAGESORDNUNG

1. Vorlage und Erläuterung des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Kölner Bürgergesellschaft von 1893 (Actiengesellschaft) für das Geschäftsjahr 2013 (121. Geschäftsjahr) sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2013.

2. Vorlage und Erläuterung des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Kölner Bürgergesellschaft von 1893 (Actiengesellschaft) für das Geschäftsjahr 2014 (122. Geschäftsjahr) sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2014.

3. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2013 in Höhe von 7.414,76 € auf neue Rechnung vorzutragen.

4. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

5. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

6. Beschlussfassung über eine Aufsichtsratsvergütung über das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Grundvergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß § 9 der Satzung mit EUR 2.000,– (zzgl. MwSt. soweit anfallend) je Mitglied für das Geschäftsjahr 2013 festzusetzen. Bei zeitanteiliger Mitgliedschaft gelten die vorgenannten Vergütungen pro rata temporis.

7. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2014 in Höhe von 48.325,15 € in Höhe eines Teilbetrages von 41.489,97 € den anderen Gewinnrücklagen zuzuführen und den verbleibenden Restbetrag in Höhe von 6.835,18 € auf neue Rechnung vorzutragen.

8. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

9. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

10. Beschlussfassung über eine Aufsichtsratsvergütung über das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Grundvergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß § 9 der Satzung mit EUR 2.000,– (zzgl. MwSt. soweit anfallend) je Mitglied für das Geschäftsjahr 2014 festzusetzen. Bei zeitanteiliger Mitgliedschaft gelten die vorgenannten Vergütungen pro rata temporis.

UNVERBINDLICHER TEILNAHMEHINWEIS:

Nicht börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG – um eine solche handelt es sich bei unserer Gesellschaft trotz Notierung im Freiverkehr – sind seit Neufassung des AktG durch Artikel Art. 1 Nr. 9a ARUG nach dem Willen des Gesetzgebers in der Einberufung nur noch zur Angabe von Firma, Sitz, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung verpflichtet. Daher unterbleiben weitere Angaben. Nach der Neufassung des Aktiengesetzes durch das ARUG obliegt es dem einzelnen Aktionär, in solchen Fällen sich die Bedingungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts selbst zu verschaffen. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die Satzung der Gesellschaft, aus der sich die Teilnahmebedingungen ergeben, beim Amtsgericht Köln (Handelsregister) unter HRB 1018 hinterlegt und öffentlich einsehbar ist. Gemäß der amtlichen Regierungsbegründung zum ARUG (Bundestagsdrucksache 16/11642) bezweckte die Gesetzesänderung, den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Vorfeld und in der Versammlung selbst „zu erleichtern“. Der amtlichen Regierung ist darüber hinaus zu entnehmen, dass die Bekanntmachung der Bedingungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts bei kleinen Aktiengesellschaften mit überschaubarem Aktionärskreis „häufig unnötig“ ist. Bei unserer Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Aktiengesellschaft mit überschaubarem Aktionärskreis.

Aktionäre können sich in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten – zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären – vertreten und ihr Stimmrecht durch den Bevollmächtigten ausüben lassen.

Es wird darauf hingewiesen, dass in Anwendung einer entsprechenden Satzungsregelung die Übermittlung von Mitteilungen nach §§ 125, 128 AktG ausschließlich durch elektronische Kommunikation erfolgt. Die Korrespondenzanschrift der Gesellschaft lautet: Kölner Bürgergesellschaft von 1893 (Actiengesellschaft), Brüsseler Straße 87, 50672 Köln. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.

Köln, im Mai 2015

Der Vorstand

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