KONSORTIUM AKTIENGESELLSCHAFT – Außerordentliche Hauptversammlung 2018

KONSORTIUM AKTIENGESELLSCHAFT

Mittenwald

– ISIN DE000A1EWZA9 / WKN A1EWZA –

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am

Donnerstag, 20.12.2018,
um 10:00 Uhr,

im Schlosshotel Park Consul Heidenheim an der Brenz,
Hugo-Rupf-Platz 2 (für Navigationsgeräte bitte Schlosshaustraße 55 verwenden), 89522 Heidenheim,

stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein.

Der Einlass zu der Hauptversammlung beginnt um 9:30 Uhr.

Die Einberufung erfolgt aufgrund eines Einberufungsverlangens gemäß § 122 Abs. 1 Aktiengesetz des Aktionärs Wolfgang Wilhelm Reich vom 06.11.2018. Der in dem Einberufungsverlangen enthaltene Tagesordnungspunkt ist Gegenstand dieser Einberufung. Ein Beschlussvorschlag der Verwaltung zu dem Tagesordnungspunkt ist nicht erforderlich (§ 124 Absatz 3 Satz 3 Alt. 2 Aktiengesetz).

Tagesordnung

TOP 1:

Beschlussfassung über die Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern und deren Ersatzmitgliedern

Die Mitglieder des Aufsichtsrats Herr Wolfgang Erhard Reich und Herr Willy Bublitz sind durch Beschlussfassung des Amtsgerichts München – Registergericht – vom 04.09.2018 gemäß § 104 AktG zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt worden. Das Mitglied des Aufsichtsrats Herr Georg Engels ist durch Beschlussfassung des Amtsgerichts München – Registergericht – vom 18.07.2018 gemäß § 104 AktG zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt worden. Die hiernach gerichtlich bestellten Mitglieder sind so lange Mitglied des Aufsichtsrats, bis dieser Mangel gemäß § 104 AktG durch ordentliche Wahl durch die Hauptversammlung behoben ist. Daher sollen drei Aufsichtsratsmitglieder an Stelle der zuvor Genannten neu gewählt werden. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß § 95 Satz 1, 96 Abs. 1 6. Alt, 101 AktG i.V.m. § 8 (1) der Satzung aus 3 Mitgliedern der Anteilseigner zusammen.

Herr Wolfgang W. Reich schlägt vor,

1. Herrn Georg Engels, Groß- und Außenhandelskaufmann, Vertriebsmitarbeiter in einer Softwarefirma, Steinheim, mit Wirkung ab dem 01.01.2019 bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu wählen.

TOP 2:

Beschlussfassung über die Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern und deren Ersatzmitgliedern

Die Mitglieder des Aufsichtsrats Herr Wolfgang Erhard Reich und Herr Willy Bublitz sind durch Beschlussfassung des Amtsgerichts München – Registergericht – vom 04.09.2018 gemäß § 104 AktG zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt worden. Das Mitglied des Aufsichtsrats Herr Georg Engels ist durch Beschlussfassung des Amtsgerichts München – Registergericht – vom 18.07.2018 gemäß § 104 AktG zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt worden. Die hiernach gerichtlich bestellten Mitglieder sind so lange Mitglied des Aufsichtsrats, bis dieser Mangel gemäß § 104 AktG durch ordentliche Wahl durch die Hauptversammlung behoben ist. Daher sollen drei Aufsichtsratsmitglieder an Stelle der zuvor Genannten neu gewählt werden. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß § 95 Satz 1, 96 Abs. 1 6. Alt, 101 AktG i.V.m. § 8 (1) der Satzung aus 3 Mitgliedern der Anteilseigner zusammen.

Herr Wolfgang W. Reich schlägt vor,

2. Herrn Willy Bublitz, Maler & Lackierer, Angestellter bei der KK Immobilien Fonds I AG & Co. KG a.A, Heidenheim mit Wirkung ab dem 01.01.2019 bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu wählen.

TOP 3:

Beschlussfassung über die Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern und deren Ersatzmitgliedern

Die Mitglieder des Aufsichtsrats Herr Wolfgang Erhard Reich und Herr Willy Bublitz sind durch Beschlussfassung des Amtsgerichts München – Registergericht – vom 04.09.2018 gemäß § 104 AktG zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt worden. Das Mitglied des Aufsichtsrats Herr Georg Engels ist durch Beschlussfassung des Amtsgerichts München – Registergericht – vom 18.07.2018 gemäß § 104 AktG zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt worden. Die hiernach gerichtlich bestellten Mitglieder sind so lange Mitglied des Aufsichtsrats, bis dieser Mangel gemäß § 104 AktG durch ordentliche Wahl durch die Hauptversammlung behoben ist. Daher sollen drei Aufsichtsratsmitglieder an Stelle der zuvor Genannten neu gewählt werden. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß § 95 Satz 1, 96 Abs. 1 6. Alt, 101 AktG i.V.m. § 8 (1) der Satzung aus 3 Mitgliedern der Anteilseigner zusammen.

Herr Wolfgang W. Reich schlägt vor,

3. Herrn Wolfgang E. Reich, selbstständiger Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Inhaber der Kanzlei Reich, Heidenheim, mit Wirkung ab dem 01.01.2019 bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu wählen.

TOP 4:

Beschlussfassung über die Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern und deren Ersatzmitgliedern

Die Mitglieder des Aufsichtsrats Herr Wolfgang Erhard Reich und Herr Willy Bublitz sind durch Beschlussfassung des Amtsgerichts München – Registergericht – vom 04.09.2018 gemäß § 104 AktG zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt worden. Das Mitglied des Aufsichtsrats Herr Georg Engels ist durch Beschlussfassung des Amtsgerichts München – Registergericht – vom 18.07.2018 gemäß § 104 AktG zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt worden. Die hiernach gerichtlich bestellten Mitglieder sind so lange Mitglied des Aufsichtsrats, bis dieser Mangel gemäß § 104 AktG durch ordentliche Wahl durch die Hauptversammlung behoben ist. Daher sollen drei Aufsichtsratsmitglieder an Stelle der zuvor Genannten neu gewählt werden. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß § 95 Satz 1, 96 Abs. 1 6. Alt, 101 AktG i.V.m. § 8 (1) der Satzung aus 3 Mitgliedern der Anteilseigner zusammen.

Herr Wolfgang W. Reich schlägt vor,

„Herrn Wolfgang Wilhelm Reich, Dipl.-Betriebswirt (FH), Steuerfachangestellter, selbstständiger Unternehmensberater, Heidenheim, zum Ersatzmitglied für Herrn Wolfgang Erhard Reich, Herrn Georg Engels und Herrn Willy Bublitz zu wählen. Wenn für ein vorzeitig ausgeschiedenes Aufsichtsratsmitglied, das durch Herrn Wolfgang Wilhelm Reich ersetzt worden ist, ein Nachfolger bestellt wurde, erlangt Herr Wolfgang Wilhelm Reich seine Stellung als Ersatzmitglied für die übrigen Aufsichtsratsmitglieder, für die er als Ersatzmitglied bestellt wurde, zurück.

Die Amtszeit des in den Aufsichtsrat nachgerückten Ersatzmitglieds endet mit dem Ablauf der Hauptversammlung, in der ein Nachfolger für das jeweils ersetzte Aufsichtsratsmitglied gewählt wird, spätestens aber zu dem Zeitpunkt, in dem die reguläre Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds abgelaufen wäre.“

TOP 5:

Beschlussfassung über die Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern und deren Ersatzmitgliedern

Die Mitglieder des Aufsichtsrats Herr Wolfgang Erhard Reich und Herr Willy Bublitz sind durch Beschlussfassung des Amtsgerichts München – Registergericht – vom 04.09.2018 gemäß § 104 AktG zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt worden. Das Mitglied des Aufsichtsrats Herr Georg Engels ist durch Beschlussfassung des Amtsgerichts München – Registergericht – vom 18.07.2018 gemäß § 104 AktG zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt worden. Die hiernach gerichtlich bestellten Mitglieder sind so lange Mitglied des Aufsichtsrats, bis dieser Mangel gemäß § 104 AktG durch ordentliche Wahl durch die Hauptversammlung behoben ist. Daher sollen drei Aufsichtsratsmitglieder an Stelle der zuvor Genannten neu gewählt werden. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß § 95 Satz 1, 96 Abs. 1 6. Alt, 101 AktG i.V.m. § 8 (1) der Satzung aus 3 Mitgliedern der Anteilseigner zusammen.

Herr Wolfgang W. Reich schlägt vor,

„Herrn Gerhard Proksch, angestellter Rechtsanwalt bei der Kanzlei Siegle und Kollegen, Herbrechtingen, zum Ersatzmitglied für Herrn Wolfgang Erhard Reich, Herrn Georg Engels und Herrn Willy Bublitz zu wählen. Wenn für ein vorzeitig ausgeschiedenes Aufsichtsratsmitglied, das durch Herrn Gerhard Proksch ersetzt worden ist, ein Nachfolger bestellt wurde, erlangt Herr Gerhard Proksch seine Stellung als Ersatzmitglied für die übrigen Aufsichtsratsmitglieder, für die er als Ersatzmitglied bestellt wurde, zurück.

Herr Wolfgang Wilhelm Reich ist somit erstes Ersatzmitglied, Herr Gerhard Proksch ist zweites Ersatzmitglied. Das zweite Ersatzmitglied wird nur dann Aufsichtsratsmitglied, wenn das erste Ersatzmitglied bereits in den Aufsichtsrat nachgerückt ist, somit nicht mehr Ersatzmitglied oder verhindert ist.

Die Amtszeit des in den Aufsichtsrat nachgerückten Ersatzmitglieds endet mit dem Ablauf der Hauptversammlung, in der ein Nachfolger für das jeweils ersetzte Aufsichtsratsmitglied gewählt wird, spätestens aber zu dem Zeitpunkt, in dem die reguläre Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds abgelaufen wäre.“

TOP 6:

Beschlussfassung über die Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern und deren Ersatzmitgliedern

Die Mitglieder des Aufsichtsrats Herr Wolfgang Erhard Reich und Herr Willy Bublitz sind durch Beschlussfassung des Amtsgerichts München – Registergericht – vom 04.09.2018 gemäß § 104 AktG zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt worden. Das Mitglied des Aufsichtsrats Herr Georg Engels ist durch Beschlussfassung des Amtsgerichts München – Registergericht – vom 18.07.2018 gemäß § 104 AktG zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt worden. Die hiernach gerichtlich bestellten Mitglieder sind so lange Mitglied des Aufsichtsrats, bis dieser Mangel gemäß § 104 AktG durch ordentliche Wahl durch die Hauptversammlung behoben ist. Daher sollen drei Aufsichtsratsmitglieder an Stelle der zuvor Genannten neu gewählt werden. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß § 95 Satz 1, 96 Abs. 1 6. Alt, 101 AktG i.V.m. § 8 (1) der Satzung aus 3 Mitgliedern der Anteilseigner zusammen.

Herr Wolfgang W. Reich schlägt vor,

„Herrn Mehmet Toykan, Dolmetscher, Heidenheim, zum Ersatzmitglied für Herrn Wolfgang Erhard Reich, Herrn Georg Engels und Herrn Willy Bublitz zu wählen. Wenn für ein vorzeitig ausgeschiedenes Aufsichtsratsmitglied, das durch Herrn Mehmet Toykan ersetzt worden ist, ein Nachfolger bestellt wurde, erlangt Herr Mehmet Toykan seine Stellung als Ersatzmitglied für die übrigen Aufsichtsratsmitglieder, für die er als Ersatzmitglied bestellt wurde, zurück.

Herr Wolfgang Wilhelm Reich ist somit erstes Ersatzmitglied, Herr Gerhard Proksch ist zweites Ersatzmitglied und Herr Mehmet Toykan ist drittes Ersatzmitglied. Das zweite Ersatzmitglied wird nur dann Aufsichtsratsmitglied, wenn das erste Ersatzmitglied bereits in den Aufsichtsrat nachgerückt ist, somit nicht mehr Ersatzmitglied oder verhindert ist. Das dritte Ersatzmitglied wird nur dann Aufsichtsratsmitglied, wenn das erste und das zweite Ersatzmitglied bereits in den Aufsichtsrat nachgerückt sind, somit nicht mehr Ersatzmitglied oder verhindert sind.

Die Amtszeit des in den Aufsichtsrat nachgerückten Ersatzmitglieds endet mit dem Ablauf der Hauptversammlung, in der ein Nachfolger für das jeweils ersetzte Aufsichtsratsmitglied gewählt wird, spätestens aber zu dem Zeitpunkt, in dem die reguläre Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds abgelaufen wäre.“

Unverbindliche Teilnahmebedingungen

Nicht börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG – um eine solche handelt es sich bei unserer Gesellschaft – sind in der Einberufung nur noch zur Angabe von Firma, Sitz, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

§ 12 (2) der Satzung lautet:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens sechs Tage vor dem Tag der Hauptversammlung unter der in der Einladung zur Hauptversammlung hierfür genannten Adresse in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. In der Bekanntmachung kann eine kürzere, in Tagen zu bemessende Frist vorgesehen werden. Die Aktionäre haben ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts durch einen in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellten besonderen Nachweis des depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituts über den Anteilsbesitz nachzuweisen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung zur Hauptversammlung hierfür genannten Adresse spätestens sechs Tage vor dem Tag der Hauptversammlung zugehen. Der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. In der Bekanntmachung kann eine kürzere, in Tagen zu bemessende Frist vorgesehen werden. Für die Erteilung und den Widerruf von Stimmrechtsvollmachten gilt die schriftliche Form; die schriftlich erteilte Vollmacht kann durch Telefax nachgewiesen werden.

Die Adresse der Gesellschaft lautet:

Patrick Kenntner
c/o KONSORTIUM AKTIENGESELLSCHAFT
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim an der Brenz
FAX: 07321/92534190

Aktionäre können sich in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten – zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären – vertreten und ihr Stimmrecht durch den Bevollmächtigten ausüben lassen.

Ergänzungsverlangen, Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge, Anfragen etc. von Aktionären sind gem. der gesetzlichen Regelungen ausschließlich zu richten an:

Patrick Kenntner
c/o KONSORTIUM AKTIENGESELLSCHAFT
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim an der Brenz
FAX: 07321/92534190

Rechtzeitig innerhalb der gesetzlichen Frist unter vorstehender Adresse eingegangene ordnungsgemäße Ergänzungsverlangen, Ermächtigungen, Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge Anfragen, etc. werden im Internet unter

www.konsortium.de

im Bereich „Investor Relations“ zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Information zum Datenschutz für Aktionäre

Die Konsortium Aktiengesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Konsortium Aktiengesellschaft die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) Datenschutz-Grundverordnung.

Die Dienstleister der Konsortium Aktiengesellschaft, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Konsortium Aktiengesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Konsortium Aktiengesellschaft.

Sie haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können Sie gegenüber der Konsortium Aktiengesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse:

mail@konsortium.de

oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

Konsortium Aktiengesellschaft
Ammonitenweg 9
89555 Steinheim am Albuch

Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.

Sie erreichen unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten unter:

Konsortium Aktiengesellschaft
Ammonitenweg 9
89555 Steinheim am Albuch

Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der Konsortium Aktiengesellschaft

www.konsortium.de

zu finden.

 

Steinheim, im November 2018

KONSORTIUM AKTIENGESELLSCHAFT

Der Vorstand

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