KPMG AG: Bekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3, Abs. 3 Aktiengesetz

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Berlin

Gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3, Abs. 3 Aktiengesetz machen wir hiermit bekannt:

Der Vorstand hat bis zum 15. August 2020 von der durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 23. Februar 2019 eingeräumten Ermächtigung zur Ausgabe von Genussrechten durch Ausgabe solcher Rechte mit einem Gesamtnominalwert von EUR 6.920.000,00 Gebrauch gemacht.

 

Berlin, im September 2020

Der Vorstand

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