KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 S. 2 UmwG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Berlin
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 S. 2 UmwG 25.02.2019

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Berlin

Gemäß § 62 Abs. 3 S. 2 UmwG geben wir bekannt, dass die Conogy GmbH, mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 107355 B, als übertragender Rechtsträger auf die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 106191 B, verschmolzen werden soll.

Die Verschmelzung soll rückwirkend zum 1. August 2018 erfolgen. Der Verschmelzungsvertrag ist zum Handelsregister der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eingereicht worden.

Die Verschmelzung soll ohne Verschmelzungsbeschlüsse der Hauptversammlung der Gesellschaft sowie der Gesellschafterversammlung der Conogy GmbH erfolgen. Wir weisen die Aktionäre der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gemäß § 62 Abs. 3 S. 3 UmwG darauf hin, dass Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Gesellschaft erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen können, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird (§ 62 Abs. 2 S. 1 UmwG). Das Einberufungsverlangen ist an die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu richten.

 

Berlin, im Februar 2019

Der Vorstand

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