KPS AG: Dividendenbekanntmachung

KPS AG

Unterföhring

WKN A1A6V4/ISIN DE000A1A6V48

Dividendenbekanntmachung

Die ordentliche Hauptversammlung der KPS AG hat am 25. September 2020 beschlossen, vom Bilanzgewinn des abgelaufenen Geschäftsjahres 2018/2019 in Höhe von EUR 30.804.004,88 einen Teilbetrag von EUR 6.360.057,00 zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,17 je Aktie zu verwenden. Der Restbetrag von EUR 24.443.947,88 wurde auf neue Rechnung vorgetragen.

Die Auszahlung der Dividende erfolgt ab dem 30. September 2019 durch die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main über die Depotbanken unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (gesamt 26,375 %) und gegebenenfalls Kirchensteuer. Zahlstelle ist die Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart.

Der Abzug der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlags entfällt bei inländischen Aktionären, die ihrer Depotbank eine sogenannte Nicht-Veranlagungsbescheinigung des für sie zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für inländische Aktionäre, die bei ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, soweit das Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen aufgebraucht ist.

Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen.

 

Unterföhring, im September 2020

KPS AG

Der Vorstand

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