KPS AG – Dividendenbekanntmachung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
KPS AG
Unterföhring
Gesellschaftsbekanntmachungen Dividendenbekanntmachung 04.04.2019

KPS AG

Unterföhring

WKN A1A6V4/ISIN DE000A1A6V48

Dividendenbekanntmachung

Die ordentliche Hauptversammlung der KPS AG hat am 29. März 2019 beschlossen, vom Bilanzgewinn des abgelaufenen Geschäftsjahres 2017/2018 in Höhe von EUR 30.327.767,46 einen Teilbetrag von EUR 13.094.235,00 zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,35 je Aktie zu verwenden. Der Restbetrag von EUR 17.233.532,46 wurde auf neue Rechnung vorgetragen.

Die Auszahlung der Dividende erfolgt ab dem 03. April 2019 durch die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main über die Depotbanken unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (gesamt 26,375 %) und gegebenenfalls Kirchensteuer. Zahlstelle ist die Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart.

Der Abzug der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlags entfällt bei inländischen Aktionären, die ihrer Depotbank eine sogenannte Nicht-Veranlagungsbescheinigung des für sie zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für inländische Aktionäre, die bei ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, soweit das Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen aufgebraucht ist.

Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen.

 

Unterföhring, im März 2019

KPS AG

Der Vorstand

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