KPS AG – Hauptversammlung 2016

KPS AG

Unterföhring

WKN A1A6V4
ISIN DE000A1A6V48

Einladung

Wir laden unsere Aktionäre ein zu der am

Freitag, 15. April 2016 um 10.00 Uhr

im
M,O,C, München
Lilienthalallee 40, 80939 München

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung
der KPS AG, Unterföhring.
Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für die KPS AG einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB zum 30. September 2015 sowie des gebilligten Konzernabschlusses sowie des Konzernlageberichts für die KPS AG und den Konzern zum 30. September 2015 einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB zum 30. September 2015 sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats und des Corporate Governance Berichts für das Geschäftsjahr 2014/15.

Die genannten Unterlagen sind über unsere Internetseite unter http://www.kps-consulting.com/ (im Bereich „Investor Relations“ und dort unter „Finanzpublikationen“) zugänglich. Wir weisen darauf hin, dass der gesetzlichen Verpflichtung mit der Zugänglichmachung auf unserer Internetseite Genüge getan ist. Die Unterlagen werden daher den Aktionären auf Verlangen einmalig per einfacher Post zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der KPS AG.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der KPS AG aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2014/15 in Höhe von € 19.520.551,45 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von € 0,30 je Aktie für das abgelaufene Geschäftsjahr 2014/15 10.166.927,70
Vortrag auf neue Rechnung 9.353.623,75

Dieser Gewinnverwendungsbeschluss berücksichtigt, dass die von der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen Aktien gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung waren dies 121.241 Stück. Sollte sich die Zahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr 2014/15 dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung ändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von € 0,30 je dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht.

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014/15.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2014/15 alleine amtierenden Mitglied des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014/15 Entlastung zu erteilen.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/15.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats personenbezogen, das heißt im Wege der Einzelentlastung, für das Geschäftsjahr 2014/15 Entlastung zu erteilen.

5. Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln sowie über entsprechende Satzungsänderung.

Der Vorstand der Gesellschaft ist gemäß dem Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. März 2015 unter Tagesordnungspunkt 6 ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen, wodurch das Grundkapital der Gesellschaft herabgesetzt wird. Von dieser Möglichkeit hat die Verwaltung am 29. Februar 2016 Gebrauch gemacht und das Grundkapital der Gesellschaft um EUR 7,00 auf EUR 34.011.000,00 herabgesetzt, um das für die unter diesem Tagesordnungspunkt 5 zu beschließende Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln vorgesehene glatte Ausgabeverhältnis von 10:1 zu ermöglichen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a) Das Grundkapital der Gesellschaft wird nach den Vorschriften des Aktiengesetzes über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) von EUR 34.011.000,00 um EUR 3.401.100,00 auf EUR 37.412.100,00 erhöht durch Umwandlung eines Betrages von EUR 3.401.100,00 der anderen Gewinnrücklagen. Der Kapitalerhöhung wird der vom Vorstand und Aufsichtsrat festgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft zum 30. September 2015 zugrunde gelegt. Dieser ist mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers der Gesellschaft, der Rupp & Epple GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Augsburg, versehen. Die Kapitalerhöhung wird durchgeführt durch Ausgabe von 3.401.100,00 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag). Die neuen Aktien stehen den Aktionären im Verhältnis 10:1 zu, sodass auf zehn bestehende Stückaktien eine neue Stückaktie entfällt. Die neuen Stückaktien sind ab dem 1. Oktober 2015 gewinnbezugsberechtigt.

b) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die näheren Einzelheiten der Kapitalerhöhung festzusetzen.

c) § 5 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wird mit Wirkung vom Tage der Eintragung des Beschlusses zu vorstehend lit. a) im Handelsregister wie folgt neu gefasst:

„1.

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt

EUR 37.412.100,00
(in Worten: Euro siebenunddreißig Millionen vierhundertzwölftausendeinhundert).

Es ist eingeteilt in 37.412.100,00 Stück auf den Namen lautende Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag).“

d) Vorstand und Aufsichtsrat werden angewiesen, den Beschluss dieses Tagesordnungspunktes 5 in seinen lit. a) bis c) unter Beachtung der Achtmonatsfrist des § 210 Abs. 2 AktG nicht jedoch vor dem 20. Mai 2016 mit der Maßgabe der Eintragung in das Handelsregister anzumelden, dass die Herabsetzung des Grundkapitals auf EUR 34.011.000,00 zuvor im Handelsregister eingetragen sein muss.

6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015/16.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, wird zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2015/16, sowie zur prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts des Geschäftsjahres 2015/16, sofern dieser einer solchen prüferischen Durchsicht unterzogen wird, gewählt.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital ist zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung eingeteilt in 34.011.000 Stückaktien mit ebenso vielen Stimm- und Teilnahmerechten. Von diesen Stimmrechten sind zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 121.241 Aktien nicht stimmberechtigt, weil die Gesellschaft zu diesem Zeitpunkt 121.241 eigene Aktien hält, aus denen ihr keine Stimmrechte zustehen. Es bestehen keine Aktien unterschiedlicher Gattung.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Anmeldung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind.

Die Anmeldung hat unter der folgenden Adresse

KPS AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

spätestens bis zum Ablauf des 8. April 2016 (24:00 Uhr) bei der Gesellschaft einzugehen.

Freie Verfügbarkeit der Aktien

Die Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. Aktionäre können über ihre Aktien daher auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Für das Teilnahme- und Stimmrecht ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Dieser wird dem Bestand zum Anmeldeschluss am 8. April 2016, 24:00 Uhr entsprechen, da aus arbeitstechnischen Gründen vom Anmeldeschluss bis einschließlich dem Tag der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden (Umschreibungsstopp). Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter Technical Record Date) ist daher der Ablauf des 8. April 2016. Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge so zeitnah wie möglich zu stellen.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen, rechtzeitig angemeldet sind und nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. In diesem Fall müssen die Aktionäre eine ordnungsgemäße Vollmacht erteilen. Dabei ist Folgendes zu beachten:

Die Vollmacht ist grundsätzlich in Textform (§ 126b BGB) zu erteilen. Gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht und für den Nachweis der Vollmachterteilung. Der Widerruf kann auch durch persönliches Erscheinen des Vollmachtgebers zur Hauptversammlung erfolgen. Vollmachterteilung, deren Widerruf und der Nachweis der Vollmachterteilung können auch in elektronischer Form erfolgen. Die Vollmachterteilung, deren Widerruf oder der Nachweis erfolgen unter folgender Adresse:

KPS AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89-30903-74675
E-Mail: KPS-HV2016@computershare.de

Wird ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135 Abs. 8 AktG oder in § 135 Abs. 10 AktG in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG genannte Person oder Institution bevollmächtigt, besteht kein gesetzliches Formerfordernis, es gelten vielmehr die Bestimmungen des § 135 AktG. Danach gilt insbesondere, dass dieser Personenkreis das Stimmrecht nur aufgrund ausdrücklicher Bevollmächtigung ausüben darf. Wir weisen darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen können und eigene Regelungen für die Vollmachterteilung vorsehen können, weil sie gemäß § 135 Abs. 1 Satz 2 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen.

Die Bevollmächtigung kann mit dem im Anmeldebogen enthaltenen Vollmachtsformular, dem in der Eintrittskarte enthaltenen Vollmachtsformular oder auf beliebige andere in Textform gefasste Art erfolgen.

Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, ist die Gesellschaft gem. § 134 Abs. 3 S. 2 AktG berechtigt, eine oder mehrere von ihnen zurückzuweisen.

Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Diese Vollmachten sind in der oben genannten Textform oder in elektronischer Form zu erteilen. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die Einzelheiten dazu ergeben sich aus den Unterlagen, die den im Aktienregister eingetragenen Aktionären zugesandt werden und auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.kps-consulting.com/ (im Bereich „Investor Relations“ und dort unter „Hauptversammlung“) zur Verfügung gestellt sind.

Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können unter der Adresse

KPS AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

per Post bis zum 12. April 2016 (24:00 Uhr)

per Telefax oder per E-Mail bis zum 15. April 2016 (08:00 Uhr)

erteilt, geändert oder widerrufen werden. In allen diesen Fällen ist der Eingang bei der KPS AG entscheidend.
Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter keine Beiträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegennehmen und sie auch nicht für die Abstimmung über Anträge zur Verfügung stehen, zu denen es keine mit dieser Einladung oder später bekannt gemachten Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat gibt.

Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG

Tagesordnungsergänzungsverlangen gem. § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro erreichen (Letzteres entspricht 500.000 Aktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der KPS AG zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 15. März 2016 (24.00 Uhr) zugehen. Wir bitten, Ergänzungsverlangen an folgende Adresse zu richten:

KPS AG
Investor Relations
Beta-Straße 10h
85774 Unterföhring/München

Gegenanträge und Wahlvorschläge gem. §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich an die nachfolgend genannte Adresse zu richten. Dabei werden die bis zum Ablauf des 31. März 2016 (24.00 Uhr) bei der nachfolgend genannten Adresse eingehende Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt.

KPS AG
Investor Relations
Beta-Straße 10h
85774 Unterföhring/München
Telefax: +49 89 35631-3300

Auskunftsrecht gem. § 131 Abs. 1 AktG

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen oder geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist.

Weitergehende Erläuterungen zu den Aktionärsrechten

Weitergehende Erläuterungen zu den Aktionärsrechten sind auf der Internetseite der Gesellschaft http://www.kps-consulting.com/ (im Bereich „Investor Relations“ und dort unter „Hauptversammlung“) zu finden.

Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung

Die in § 124a AktG genannten Unterlagen und Informationen werden alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.kps-consulting.com/ (im Bereich „Investor Relations“ und dort unter „Hauptversammlung“) zugänglich gemacht.

Der festgestellte Jahresabschluss und Lagebericht der KPS AG einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB zum 30. September 2015, der gebilligte Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für die KPS AG und den Konzern zum 30. September 2015 einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB zum 30. September 2015, der Bericht des Aufsichtsrats und der Corporate Governance Bericht für das Geschäftsjahr 2014/15, die Darstellung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sind ab dem Tag der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung unter genannter Internetadresse zugänglich. Es wird darauf hingewiesen, dass der gesetzlichen Verpflichtung mit der Zugänglichmachung auf der Internetseite der Gesellschaft Genüge getan ist. Die Unterlagen werden aber den Aktionären auf Verlangen kostenlos und unverzüglich einmalig mit einfacher Post zugesandt.

 

Unterföhring, im März 2016

KPS AG

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.