KPS AG, Unterföhring – Dividendenbekanntmachung (Dividende von EUR 0,10 je dividendenberechtigter Stückaktie)

KPS AG

Unterföhring

WKN A1A6V4/​ISIN DE000A1A6V48

Dividendenbekanntmachung

 

Die ordentliche Hauptversammlung der KPS AG hat am 10. Mai 2023 beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2021/​2022 der KPS AG in Höhe von EUR 22.914.116,14 in Höhe von EUR 3.741.210,00 zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,10 je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden, und den verbleibenden Betrag in Höhe von EUR 19.172.906,14 auf neue Rechnung vorzutragen.

Die Auszahlung der Dividende erfolgt ab dem 15. Mai 2023 durch die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main über die Depotbanken unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (gesamt 26,375%) und gegebenenfalls Kirchensteuer. Zahlstelle ist die Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart.

Der Abzug der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlags entfällt bei inländischen Aktionären, die ihrer Depotbank eine sogenannte Nicht-Veranlagungsbescheinigung des für sie zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für inländische Aktionäre, die bei ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, soweit das Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen aufgebraucht ist.

Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen.

 

Unterföhring, im Mai 2023

KPS AG

Der Vorstand

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