KPS AG, Unterföhring – Dividendenbekanntmachung (WKN A1A6V4 / ISIN DE000A1A6V48 – 0,19 € je Aktie)

KPS AG

Unterföhring

WKN A1A6V4/​ISIN DE000A1A6V48

Dividendenbekanntmachung

Die ordentliche Hauptversammlung der KPS AG hat am 18. Mai 2022 beschlossen, vom Bilanzgewinn
des abgelaufenen Geschäftsjahres 2020/​2021 in Höhe von EUR 20.224.400,02 einen Teilbetrag
von EUR 7.108.299,00 zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,19 je Aktie
zu verwenden. Der Restbetrag von EUR 13.116.101,02 wurde auf neue Rechnung vorgetragen.

Die Auszahlung der Dividende erfolgt ab dem 23. Mai 2022 durch die Clearstream Banking
AG, Frankfurt am Main über die Depotbanken unter Abzug von 25% Kapitalertragsteuer
und 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (gesamt 26,375%) und gegebenenfalls
Kirchensteuer. Zahlstelle ist die Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart.

Der Abzug der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlags entfällt bei inländischen
Aktionären, die ihrer Depotbank eine sogenannte Nicht-Veranlagungsbescheinigung des
für sie zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise
für inländische Aktionäre, die bei ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht
haben, soweit das Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen
aufgebraucht ist.

Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich
des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen.

 

Unterföhring, im Mai 2022

 

KPS AG

Der Vorstand

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